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   FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11   

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https://dejure.org/2012,28294
FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11 (https://dejure.org/2012,28294)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2012 - 8 K 1159/11 (https://dejure.org/2012,28294)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2012 - 8 K 1159/11 (https://dejure.org/2012,28294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verminderung von Pensionsrückstellungen nach § 6a Abs. 3 Nr. 1 S. 4 EStG; Überversorgungsgrenze von 75% der Aktivbezüge zum Bilanzstichtag

  • Betriebs-Berater

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Übermaßrente

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4
    Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2013, 432
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.06.2007 - X B 34/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Sie führt nicht zwingend - im Sinne einer strikten Automatik - zur Kürzung einer Pensionsrückstellung (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06).

    Zudem hat die Klägerin die Pensionszusage ihrem Vortrag folgend nach dem Versorgungsbedürfnis des Gesellschafter/Geschäftsführers bemessen, so dass mit der Überversorgung auch kein Ausgleich für die unzureichenden, unter dem üblichen Lohnniveau liegenden Aktivbezüge gewährt werden sollte (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 13. Juni 2007 X B 34/06 m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Zugrunde zu legen ist vielmehr stets der niedrigere Stichtagslohn (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930, m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt die Überversorgungsprüfung, die außer bei Direktzusagen nur bei Zusagen über eine Unterstützungskasse nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG unabhängig von einem gesellschaftlichen und/oder persönlichen Näheverhältnis stattfindet (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 100/04, BStBl. II 2007, 930), zu keiner Ungleichbehandlung gegenüber den kapitalgedeckten versicherungsförmigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge über Direktversicherungen oder Pensionskassen bzw. Pensionsfonds.

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Diese Regelungslage lässt sich nicht dadurch umgehen, dass Pensionsleistungen von vornherein höher bemessen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 I R 78/08).

    Eine Überversorgung liegt vor, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75% der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 I R 78/08 m.w.N.).

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Der Bundesfinanzhof hat an der Überversorgungsgrenze von 75% der Aktivbezüge zum Bilanzstichtag, wie er sie erstmalig mit seinem Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BStBl. II 1976, 142, entwickelt hat, ungeachtet der teilweise veränderten Rahmenbedingungen festgehalten.
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 87/93

    Betriebliche Veranlassung einer Ehegatten-Altersversorgung über eine

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Ebenso mit einzubeziehen in die Überversorgungsprüfung sind Direktversicherungen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 87/93, BStBl. II 1995, 873) und weitere Formen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen bzw. Pensionsfonds (vgl. BMF-Schreiben vom 03.11.2004 - IV B 2-S 2176-13/14 -).
  • BFH, 22.06.2010 - I R 78/09

    Partiarisches Darlehen - Kapitalertragsteuerabzug bei stiller Beteiligung und bei

    Auszug aus FG Sachsen, 28.03.2012 - 8 K 1159/11
    Eine Pensionszusage, die nicht bereits nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz - KStG - den Gewinn nicht mindern darf, erhält der Gesellschafter/Geschäftsführer nicht aufgrund seiner Gesellschaftereigenschaft sondern als angestellter Geschäftsführer (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 I R 78/09).
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