Rechtsprechung
FG Sachsen, 21.10.2009 - 8 K 1174/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer durch ein Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen eines anderen Unternehmens im sog. "ideellen Bereich"; Berücksichtigung nichtunternehmerischer Bereiche juristischer Personen bei der Umsatzsteuer
- Judicialis
FGO § 44 Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 1; ; UStG § 10 Abs. 4; ; UStG § 15 Abs. 1
- winheller.com
Vorsteuerabzug trotz Leistung in den ideellen Bereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Vorsteuerabzug eines Vereins hinsichtlich der für den ideellen Bereich bezogenen Eingangsleistungen; Volle Zuordnung von teils für den unternehmerischen, teils für den nichtunternehmerischen Bereich verwendeten Lieferungen zum unternehmerischen Bereich des Vereins
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Vorsteuerabzug eines Vereins hinsichtlich der für den ideellen Bereich bezogenen Eingangsleistungen - Volle Zuordnung von teils für den unternehmerischen, teils für den nichtunternehmerischen Bereich verwendeten Lieferungen zum unternehmerischen Bereich des Vereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.05.1993 - V R 45/88
Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine …
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2009 - 8 K 1174/08
Unternehmer im Sinne der sowohl für die Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch für den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG maßgeblichen Regelung in § 2 Abs. 1 UStG ist nur derjenige, der Leistungen gegen Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbringt oder erbringen will (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06. Mai 1983 V R 45/88, BStBl II 1993, 564 m.w.N. und EuGH-Urteile vom 08. Juni 2000, C-396/98 und C-400/98, BStBl II 2003, 446 und 452).Die Bestimmung des Steuergegenstandes ist wegen des systematischen Zusammenhanges beider Vorschriften bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 UStG zu berücksichtigen (vgl. BFH in BStBl II 1993, 564).
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2009 - 8 K 1174/08
Unternehmer im Sinne der sowohl für die Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch für den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG maßgeblichen Regelung in § 2 Abs. 1 UStG ist nur derjenige, der Leistungen gegen Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbringt oder erbringen will (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06. Mai 1983 V R 45/88, BStBl II 1993, 564 m.w.N. und EuGH-Urteile vom 08. Juni 2000, C-396/98 und C-400/98, BStBl II 2003, 446 und 452). - EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße
Auszug aus FG Sachsen, 21.10.2009 - 8 K 1174/08
Unternehmer im Sinne der sowohl für die Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG als auch für den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG maßgeblichen Regelung in § 2 Abs. 1 UStG ist nur derjenige, der Leistungen gegen Entgelt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG erbringt oder erbringen will (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06. Mai 1983 V R 45/88, BStBl II 1993, 564 m.w.N. und EuGH-Urteile vom 08. Juni 2000, C-396/98 und C-400/98, BStBl II 2003, 446 und 452).
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
Vereine kommen jedoch nach Ansicht des erkennenden Senats nicht in den Genuss eines Vorsteuerabzugs, wenn die Verwendung der bezogenen Sach- und Dienstleistung für den ideellen, nichtunternehmerischen Bereich erfolgt (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. Oktober 2009 8 K 1174/08, -juris; Kasper, DStZ 2005, 397; s. auch Verfügung der OFD Hannover vom 11. Februar 2003 S 7100-427-StO 351, S 7100-915-StH 446). - FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05 Vereine kommen jedoch nach Ansicht des erkennenden Senats nicht in den Genuss eines Vorsteuerabzugs, wenn die Verwendung der bezogenen Sach- und Dienstleistung für den ideellen, nichtunternehmerischen Bereich erfolgt (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. Oktober 2009 8 K 1174/08, - juris; Kasper, DStZ 2005, 397; s. auch Verfügung der OFD Hannover vom 11. Februar 2003 S 7100-427-StO 351, S 7100-915-StH 446).