Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15 E |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Techniker Krankenkasse
- steuerberater-schulze.de
Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin: Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes - Erforderlichkeit des Arbeitszimmers für die Einkünfteerzielung - Untergeordnete Bedeutung der Arbeitszimmernutzung im Verhältnis zu den Flugzeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Ein häusliches Arbeitszimmer für die Stewardess?
- lto.de (Kurzinformation)
Tätigkeit einer Flugbegleiterin: Stewardess kann Arbeitszimmer nicht von der Steuer absetzen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer für Stewardess?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Stewardess - Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer einer Stewardess (immer noch) absetzbar
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Aufreger des Monats September
- datev.de (Kurzinformation)
Stewardess: Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.08.2003 - VI R 17/01
Häusliches Arbeitszimmer: Begriff des anderen Arbeitsplatzes
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
"Anderer Arbeitsplatz" im Sinne der Abzugsbeschränkung ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist; weitere Anforderungen an die Beschaffenheit des anderen Arbeitsplatzes sind nicht zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 2003 VI R 17/01, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 78 m.w.N.).Die Beweggründe, die ihn dazu veranlassen, die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer zu erledigen, sind unbeachtlich (BFH-Urteil vom 7. August 2003 VI R 17/01, BStBl II 2004, 78).
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10
FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
In diesem Punkt werde auf das Urteil vom 21. September 2012 des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (3 K 1740/10) verwiesen.Die Kontrolle des Dienstplans rechnet das Gericht schon wegen der Änderungen, die seitens des Arbeitgebers aufgrund von Flugausfällen etc. vorgenommen werden, nicht dem privaten Bereich zu (a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012, 3 K 1740/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 113).
- BFH, 27.09.1996 - VI R 47/96
Die Begrenzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ist …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmer ist jedoch zu folgern, dass ein Aufwendungsabzug nur dann erfolgen darf, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich für die Einkünfteerzielung ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 zu der bis zum 31.12.2006 geltenden Gesetzesfassung; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2016 VI R 86/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2017, 442 unter Bezugnahme auf FG Nürnberg, Urteil vom 19. März 2012 3 K 308/11, juris, zur jetzigen Gesetzesfassung; ebenso: FG Nürnberg, Urteil vom 12. Februar 2014 5 K 1251/12, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1103).
- FG Nürnberg, 19.03.2012 - 3 K 308/11
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmer ist jedoch zu folgern, dass ein Aufwendungsabzug nur dann erfolgen darf, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich für die Einkünfteerzielung ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 zu der bis zum 31.12.2006 geltenden Gesetzesfassung; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2016 VI R 86/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2017, 442 unter Bezugnahme auf FG Nürnberg, Urteil vom 19. März 2012 3 K 308/11, juris, zur jetzigen Gesetzesfassung; ebenso: FG Nürnberg, Urteil vom 12. Februar 2014 5 K 1251/12, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1103). - FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4527/11
Voller Fahrtkostenabzug für fliegendes Personal!
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Dagegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 27. September 2014 Einspruch ein, zu dessen Begründung sie auf ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 2. Juli 2013 (11 K 4527/11 E) verwies. - FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12
Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmer ist jedoch zu folgern, dass ein Aufwendungsabzug nur dann erfolgen darf, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich für die Einkünfteerzielung ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 zu der bis zum 31.12.2006 geltenden Gesetzesfassung; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2016 VI R 86/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2017, 442 unter Bezugnahme auf FG Nürnberg, Urteil vom 19. März 2012 3 K 308/11, juris, zur jetzigen Gesetzesfassung; ebenso: FG Nürnberg, Urteil vom 12. Februar 2014 5 K 1251/12, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1103). - BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13
Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.04.2017 - 8 K 1262/15
Aus dem Sinnzusammenhang der Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmer ist jedoch zu folgern, dass ein Aufwendungsabzug nur dann erfolgen darf, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich für die Einkünfteerzielung ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1996 VI R 47/96, BStBl II 1997, 68 zu der bis zum 31.12.2006 geltenden Gesetzesfassung; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2016 VI R 86/13, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2017, 442 unter Bezugnahme auf FG Nürnberg, Urteil vom 19. März 2012 3 K 308/11, juris, zur jetzigen Gesetzesfassung; ebenso: FG Nürnberg, Urteil vom 12. Februar 2014 5 K 1251/12, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1103).