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   FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07   

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https://dejure.org/2010,40101
FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07 (https://dejure.org/2010,40101)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 8 K 15222/07 (https://dejure.org/2010,40101)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 8 K 15222/07 (https://dejure.org/2010,40101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen eines Versicherungsvertreters wegen Erfüllungsrückstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand, VV, Betreuung von Lebens- und Krankenversicherungsverträgen, LV, KV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Die Kläger legten dagegen mit Schreiben vom 18.01.2007 Einspruch ein und beriefen sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.07.2004 (Aktenzeichen XI R 63/03).

    In diesem Zusammenhang hat der BFH bereits entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der rechtlich auch zur künftigen Betreuung vermittelter Vertragsverhältnisse verpflichtet ist, hierfür aber keine Bestandspflegevergütung erhält, eine entsprechende Rückstellung zu bilden hat (BFH-Urteil vom 28.07.2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866 ).

    Soweit der Beklagte den Einwand erhebt, die Nachbetreuung der laufenden Versicherungsverträge stelle für den Versicherungsvertreter keine wirtschaftlich wesentlich belastende Verpflichtung dar, handelt es sich bei der am Bilanzstichtag noch zu erbringenden Bestandspflegeleistung nicht um eine unwesentliche Nebenleistung, die einer Aktivierung der vollen Gegenleistung entgegenstünde (s. hierzu BFH-Urteil vom 28.07.2004 a.a.O.).

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Es werde auch auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2007 (Aktenzeichen 12 K 6087/04) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.06.2001 (I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334) verwiesen.

    Die Höhe einer Rückstellung bemisst sich nach der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens der Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. BFH-Urteil vom 27.6.2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334).

  • FG Münster, 13.09.2007 - 12 K 6087/04

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen nach Vereinnahmung einer einmaligen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Es werde auch auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.09.2007 (Aktenzeichen 12 K 6087/04) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.06.2001 (I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334) verwiesen.

    Da eine exakte Feststellung nicht möglich ist und andere bessere und auf den Streitfall übertragbare empirisch ermittelte Erfahrungswerte auch den Entscheidungen des FG München vom 16.12.2008, 10 K 1954/07, sowie des FG Münster vom 13.9.2007, 12 K 6087/04, mit angenommenem zeitlichen Aufwand von 1 Std.

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.6.1997 GrS 2/93, BFHE 183, 199 , BStBl II 1997, 735 m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 40/95

    Voraussetzungen für die Bildung von Garantierückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Dabei ist der Steuerpflichtige gehalten, zur Rechtfertigung der von ihm begehrten Rückstellung konkrete Tatsachen darzulegen; er trägt die Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 30.04.1998, III R 40/95, BFH/NV 1998, 1217 ).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Diese Voraussetzungen sind im Einzelfall auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 30.1.2002 I R 68/00, BFH/NV 2002, 845 ).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Das angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.06.2007 (III ZR 269/06, NJW-RR 2007, 1503 -1505) könne keine Anwendung finden, denn die in diesem Urteil genannte Beratungspflicht beziehe sich auf einen zu vermittelnden Versicherungsvertrag, so dass ein Bezug zum hiesigen Sachverhalt der bereits bestehenden Verträge nicht gegeben sei.
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 1954/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei Versicherungsvertreter aufgrund

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 8 K 15222/07
    Da eine exakte Feststellung nicht möglich ist und andere bessere und auf den Streitfall übertragbare empirisch ermittelte Erfahrungswerte auch den Entscheidungen des FG München vom 16.12.2008, 10 K 1954/07, sowie des FG Münster vom 13.9.2007, 12 K 6087/04, mit angenommenem zeitlichen Aufwand von 1 Std.
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2013 - 6 K 2289/11

    Rückstellung bei einem Versicherungsvertreter

    In dem vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 26.1.2010 8 K 15222/07 (Juris) entschiedenen Fall, der Gegenstand des Revisionsverfahrens III R 14/11 ist, hatte das Gericht aufgrund einer Bestätigung eines Mitarbeiters des Versicherungsunternehmens die Rechtspflicht zur laufenden Betreuung der Versicherungsverträge bejaht.
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Soweit insoweit derzeit noch Revisionsverfahren anhängig sind (z.B. gegen Niedersächsisches FG vom 11.05.2011 - 2 K 11301/08 - anhängig unter BFH X R 25/11, gegen Sächsisches FG vom 17.06.2010 - 4 K 154/07 - anhängig unter BFH IV R 62/11 und gegen FG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2010 - 8 K 15222/07 - anhängig BFH III R 14/11) zwingt dies wegen der Unterschiedlichkeit der Streitfälle und der vom 10. Senat geklärten Rechtsgrundsätze im Streitfall nicht zu einer entsprechenden Revisionszulassung.
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