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   FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18   

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https://dejure.org/2019,48298
FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18 (https://dejure.org/2019,48298)
FG Köln, Entscheidung vom 13.08.2019 - 8 K 1565/18 (https://dejure.org/2019,48298)
FG Köln, Entscheidung vom 13. August 2019 - 8 K 1565/18 (https://dejure.org/2019,48298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  • rechtsportal.de

    Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung von virtuellem Land

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Vermietung von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Vermietung von virtuellem Land in einem online Game

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    In-Game-Erfolg in Online-Spielen steuerpflichtig?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel ist umsatzsteuerpflichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Steuerbarkeit erzielter Umsätze durch die Parzellierung und Vermietung von virtuellem Land

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18
    Denn der Senat hält es insoweit für ausreichend, dass sich die hinter den Avataren stehenden Personen, soweit sich deren Identifizierung - aus welchen Gründe auch immer - als erforderlich herausstellen sollte, zumindest über die verwendete Internet - IP - Adresse ermitteln lassen (ähnlich: Englisch, UR 2017, 875 (878); vergl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013 1 K 1939/12, EFG 2014, 790 zur Nutzung von "Nicknames" im Rahmen des Handels auf ebay).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-264/14

    "Bitcoin"-Umsätze mehrwertsteuerbefreit

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18
    Der Senat folgt insoweit prinzipiell dem im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist, ergangenen BMF-Schreiben vom 27.2.2018 III C 3 - S 7160b/13/10001, 2018/0163969, BStBl I 2018, 316, wonach Bitcoins und andere virtuellen Währungen für Zwecke des § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG wie Geld behandelt werden können.
  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18
    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vergl. BFH-Urteil vom 2.8.2018 V R 21/16, BStBl II 2019, 339 m.w.N. auf die Rechtsprechung des EuGH).
  • BFH, 01.06.2016 - XI R 29/14

    Zum Vorliegen von "auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" i. S.

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2019 - 8 K 1565/18
    Deshalb stellen weder die (ursprüngliche) Inbetriebnahme des elektronischen Systems noch dessen Wartung eine wesentliche "menschliche Beteiligung" dar (BFH vom 1.6.2016 XI R 29/14, BStBl II 2016, 905).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.08.2019 - 8 K 1565/18 aufgehoben, soweit es die Klage wegen Umsatzsteuer 2014 bis 2016 abweist; die Bescheide für Umsatzsteuer 2014 vom 13.03.2017, für Umsatzsteuer 2015 vom 04.05.2017 und für Umsatzsteuer 2016 vom 20.09.2017, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2018 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer jeweils auf 0 EUR festgesetzt wird.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Köln vom 13.08.2019 - 8 K 1565/18 sowie die Bescheide über Umsatzsteuer für 2013 vom 20.07.2015, für 2014 vom 13.03.2017, für 2015 vom 04.05.2017 und für 2016 vom 20.09.2017, jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2018 insgesamt aufzuheben, sodass für die angeführten Zeiträume keine Umsatzsteuer festgesetzt wird.

  • BFH, 26.08.2020 - V S 12/20

    PKH bei Deckungszusage für einzelne von mehreren Streitjahren

    Dem Kläger wird für seine Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 13.08.2019 - 8 K 1565/18 für die Streitjahre 2013 und 2014 Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm Rechtsanwalt B als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
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