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   VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98   

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https://dejure.org/2001,4928
VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98 (https://dejure.org/2001,4928)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.2001 - 8 K 1632/98 (https://dejure.org/2001,4928)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 8 K 1632/98 (https://dejure.org/2001,4928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenverkauf einer Sonntagszeitung - Straßenbenutzung - Sondernutzung)

  • Wolters Kluwer

    Sondererlaubnispflichtigkeit des Straßenverkaufs der "BILD am Sonntag"; Auslegung und Subsumtion des Begriffs "Gemeingebrauch"; Schutzbereich der Pressefreiheit beim Verkauf von Zeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaubnisfreie Zulassung eines Handverkaufs von Presseerzeugnissen auf der Straße; Voraussetzungen für das Vorliegen eines zulassungsfreien Gemeingebrauchs; Schutzbereich des Grundrechts auf freie und ungehinderte Meinungsäußerung; Einbeziehung einer ausgegliederten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 160
  • afp 2001, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Vom Verkehrszweck erfasst ist allerdings nicht nur die Nutzung der Straße zum Aufenthalt oder zur Fortbewegung, sondern - insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen - auch die Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 -, NVwZ 1998, 91; st.Rspr.).

    Jedenfalls überschreitet eine ausschließlich kommerzielle Nutzung der Straße ohne kommunikative Zwecksetzung den durch die Widmung vorgegebenen Rahmen und unterfällt daher nicht mehr dem zulassungsfreien Gemeingebrauch (VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.).

    Eine derartige, nicht auf individuelle Begegnung angelegte, sondern an die Allgemeinheit gerichtete, ausschließlich wirtschaftliche Betätigung, bei der die Straße ähnlich einem Geschäftsraum zur Abwicklung von Geschäften genutzt wird, unterfällt nicht mehr dem Gemeingebrauch (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.).

    Hierfür ist unerheblich, ob äußerlich erkennbar ist, dass es der Klägerin nicht um Meinungsäußerung, sondern um Gewinnerzielung geht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.; wohl auch BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 a.a.O., 323; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 94).

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Die von ihr vertriebenen Publikationen stellen sich für sie lediglich als Ware dar, die sie ohne Rücksicht auf den Inhalt verteilt (vgl. BVerfG, Beschl. des 1. Senats vom 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82 , BVerfGE 77, 346, 355).

    Vor diesem Hintergrund ist auch eine aus dem Presseunternehmen ausgegliederte selbständige Dienstleistung in den Schutzbereich der Pressefreiheit einbezogen, wenn sie in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfG, Beschl. d. 1. Senats vom 13.01.1988, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Sofern hierbei die Straße nicht gegenständlich etwa durch Aufstellen von Informationsständen oder Plakatständern in Anspruch genommen wird, darf diese Form der Meinungsäußerung keinem Erlaubnisvorbehalt unterworfen werden (BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer des 1. Senats vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 -, NVwZ 1992, 53).

    Daher ist der kommunikative Gebrauch der Straße (ohne gegenständliche Inanspruchnahme) auch grundsätzlich zulassungsfrei zu gewähren (BVerfG, Beschl.v. 18.10.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Die Verkäufer bewegen sich schließlich auch nur zu diesem Zweck wie Fußgänger auf der Straße (vgl. BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 - VII C 77.68 -, BVerwGE 35, 326, 329).

    Hierfür ist unerheblich, ob äußerlich erkennbar ist, dass es der Klägerin nicht um Meinungsäußerung, sondern um Gewinnerzielung geht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.; wohl auch BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 a.a.O., 323; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 94).

  • OLG Düsseldorf, 08.04.1998 - 5 Ss OWi 394/97

    Verteilung kostenloser Koranexemplare durch Salafisten - Rechtliche Implikationen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Ob dies auch dann gilt, wenn die individuelle Meinungsäußerung auf der Straße mit der Verfolgung kommerzieller Interessen einhergeht, ist fraglich (offengelassen im Beschluss des VGH vom 12.06.1996, a.a.O.; vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.04.1998 - 5 Ss (Owi) 394/97 -, NJW 1998, 2375: Gemeingebrauch bis zur Grenze der Kostendeckung).

    Von den Käufern wird auch nicht nur eine kostendeckende Schutzgebühr verlangt, vielmehr will die Klägerin Gewinn erzielen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.04.1998 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 29.88

    Anwendbarkeit des Sonntagsbeschäftigungsverbotes - Pressegroßhändler - Erteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Schließlich ist auch die Meinungsverbreitung am Sonntag verfassungsrechtlich geschützt (vgl. BVerwG, Urt.v. 14.11.1989, BVerwGE 84, 86, 90 ff. im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonntagsbeschäftigung).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Art. 5 Abs. 1 S.2 GG schützt vor allem die institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, damit die Presse ihre Aufgabe im Kommunikationsprozess erfüllen kann (BVerfG, Beschl. d. 1. Senats v. 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -, BVerfGE 85, 1, 12 f.).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Das Grundrecht auf freie und ungehinderte Meinungsäußerung schützt nämlich auch solche Mittel und Formen der Straßennutzung, die für die Meinungsäußerung "in Wort, Schrift und Bild" typisch sind, wie etwa persönliche Gespräche und Diskussionen oder das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Zeitungen als Mittel der Meinungsäußerung sowie das Sammeln von Unterschriften (vgl. BVerwG, Urt.v. 07.06.1998 - 7 C 5.78 -, BVerwGE 56, 63, 66 f.; Bundesfernstraßengesetz-Kommentar, 5. Aufl., § 7 RdNr. 13; Straßengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 3. Aufl., § 13 RdNr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Daher wird der Gemeingebrauch anderer beeinträchtigt, wenn sie in rein kommerzieller Absicht gezielt angesprochen werden (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urt.v. 13.11.1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247, 248).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85

    Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98
    Zu erwähnen ist auch, dass jedenfalls der rein kommerzielle Straßenverkauf regelmäßig die Geschäftsinteressen konkurrierender Gewerbetreibender berührt (vgl. zur dahingehenden Ausgleichsfunktion der Sondernutzungserlaubnis VGH Bad.-Württ., Urt.v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, NJW 1987, 1839, 1842).
  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2001 - 8 K 1632/98 -.
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, ist nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung der Berufsausübung (vgl. ebenso zu Art. 4 Abs. 1 GG : BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406 ; zum Handverkauf von Zeitungen und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG : VG Karlsruhe, Urt. v. 13.07.2001 - 8 K 1632/98 - NJW 2002, 160).
  • OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03

    Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung

    Da der Rechtsbegriff des Gemeingebrauchs gerichtlich voll überprüfbar ist, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden, ob deren Tätigkeit ebenfalls Sondernutzung ist (bejahend: VG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2001 - 8 K 1632/98 -, NJW 2001, 434).
  • VG Hamburg, 04.11.2009 - 10 E 2851/09

    Abstellen von Wohnmobilen zum Zweck der Prostitution ist Sondernutzung

    sog. Grillwalker; VG Karlsruhe, Urt. v. 13.7.2001, NJW 2002, 160, betr.
  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 K 854/04

    Straßenrecht; Straßenhandel; fahrende Händler; Gemeingebrauch; Sondernutzung;

    Beispiele aus der Rechtsprechung für solche Sondernutzungen sind insbesondere: Molkereifahrer (VGH Mannheim, U.v. 19.05.1983, 2 S 2112/81, iuris); der Verkauf aus Wurst-, Eier-, Geflügelverkaufswagen (BVerwG, U. v. 15.07.1988, BVerwGE 80, 36); der Verkauf von Tiefkühlkost an wechselnden Standorten (KG Berlin, U. v. 8.10.1998 - 8 U 1535/97, iuris); so genannte Bauchladenverkäufer (KG Berlin, B. v. 17.01.2000, 2 Ss 231/99- 5Ws (B) 713/99; iuris); der Straßenverkauf von Sonntagszeitungen (VG Karlsruhe, U. v. 13.07.2001, NJW 2002, 160); sog. Grillwalker, worunter mobiler Bratwurstverkauf in der.
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