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   FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08   

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FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08 (https://dejure.org/2012,10960)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2012 - 8 K 174/08 (https://dejure.org/2012,10960)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 8 K 174/08 (https://dejure.org/2012,10960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2004 und 2005

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5a EStG; § 183 Abs. 1 S. 1 AO
    Bedeutung des Jahres des Beginns des Steuerpflichtigen mit seiner auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte gerichteten Tätigkeit für ein Erstjahr im Sinne des § 5a EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a
    Tonnagebesteuerung: Erstjahr i.S. des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagebesteuerung: Erstjahr i.S. des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung des Jahres des Beginns des Steuerpflichtigen mit seiner auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte gerichteten Tätigkeit für ein Erstjahr im Sinne des § 5a EStG

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    Dies werde auch durch die Entscheidung des FG Hamburg im Urteil vom 2.2.2010 (2 K 147/08) bestätigt.

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010, 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF- Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind.

    Die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil v. 02.02.2010, 2 K 147/08; Revision beim BFH unter IV R 12/10) betraf einen strukturell anders gelagerten Sachverhalt, da die Klägerin im dortigen Streitfall das Schiff mit einem Übergabetermin veräußert hatte, der regulär einen eigenen Schiffsbetrieb der dortigen Klägerin nicht vorsah, so dass im Zeitpunkt der Antragstellung feststand, dass sie das im Bau befindliche Handelsschiff nicht im internationalen Verkehr betreiben werden würde.

  • BFH, 07.04.1987 - VIII R 259/84

    Bekanntgabe eines kombinierten positiv-negativen Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    Es genügt i.d.R., wenn im Bescheidkopf die Personengesellschaft als solche bezeichnet wird (Sammelbezeichnung) und sich alle Gesellschafter eindeutig als Betroffene (Inhaltsadressaten) aus dem für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen vorgesehenen Teil des Bescheids ergeben (BFH-Urteil vom 7.4.1987 - VIII R 259/84 - BStBl II, S. 766).

    Aus einem kombinierten positiv-negativen Feststellungsbescheid muss eindeutig hervorgehen, welchen Beteiligten Besteuerungsgrundlagen zugerechnet werden und für welche Beteiligte eine Feststellung abgelehnt wird (BFH-Urteil vom 7.4.1987, a.a.O.) und wie hoch die festgestellten Besteuerungsgrundlagen sind (BFH-Urteil vom 6.Dezember 1983 VIII R 203/81, BFHE 140, 22, BStBl II 1984, 318).

  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    Da die Tonnagebesteuerung Teil des Einkommensteuerrechts ist, ist der einkommensteuerliche Beginn des Gewerbebetriebes maßgebend, nach dem Einkünfte aus Hilfs- und Nebengeschäften, die dem eigentlichen Geschäftsbetrieb vorangehen, bereits durch den Gewerbebetrieb erzielt werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.11.1983 IV R 74/80, BStBl II 1984, 155; Hennrichs/Kuntschik, Anm. D13 zu § 5a EStG in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff).
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 203/81

    Feststellungsbescheid - Klage - Gesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    Aus einem kombinierten positiv-negativen Feststellungsbescheid muss eindeutig hervorgehen, welchen Beteiligten Besteuerungsgrundlagen zugerechnet werden und für welche Beteiligte eine Feststellung abgelehnt wird (BFH-Urteil vom 7.4.1987, a.a.O.) und wie hoch die festgestellten Besteuerungsgrundlagen sind (BFH-Urteil vom 6.Dezember 1983 VIII R 203/81, BFHE 140, 22, BStBl II 1984, 318).
  • BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89

    Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    In der Liquidationsphase einer Personengesellschaft ist - bis zum Abschluss der Liquidation - der Liquidator Empfangsbevollmächtigter i.S.d. § 183 Abs. 1 Satz 2 (BFH-Urteil vom 26.10.1989 - IV R 23/89 - BStBl 1990 II S. 333).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 8 K 174/08
    Die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil v. 02.02.2010, 2 K 147/08; Revision beim BFH unter IV R 12/10) betraf einen strukturell anders gelagerten Sachverhalt, da die Klägerin im dortigen Streitfall das Schiff mit einem Übergabetermin veräußert hatte, der regulär einen eigenen Schiffsbetrieb der dortigen Klägerin nicht vorsah, so dass im Zeitpunkt der Antragstellung feststand, dass sie das im Bau befindliche Handelsschiff nicht im internationalen Verkehr betreiben werden würde.
  • FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15

    Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages

    24 Im Rahmen von § 5a Abs. 1, 3 EStG zu berücksichtigendes Erstjahr im Sinne des Gesetzes ist nach Auffassung des erkennenden Senats das Wirtschaftsjahr, in dem der Steuerpflichtige mit seiner auf die Erzielung derartiger gewerblicher Einkünfte gerichteten Tätigkeit begonnen hat (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012, 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).

    Hierunter fallen auch der als Hilfsgeschäft zu beurteilende Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrages für ein zum Betrieb im internationalen Verkehr bestimmtes Handelsschiff (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg v. 2.2.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116 m.w.N.; BMF - Schreiben vom 24.6.1999 C 2-S 1900-65/99, BStBl I 1999, 669 unter III. und vom 12.6.2002 IV A 6-S 2133a-7/02, BStBl I 2002, 614 unter III.1.) und alle Maßnahmen, die als Hilfsgeschäfte auf den Erwerb und Betrieb des Schiffes gerichtet sind (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729).

  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt (so auch FG Niedersachsen Urteil vom 28.02.2012 8 K 174/08, EFG 2012, 1729; FG Hamburg Urteil vom 02.02.2010 2 K 147/08, EFG 2010, 1116; Hofmeister in Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, 85. Aufl., EStG § 5a Rn. 56; a. A. FG Hamburg Urteil vom 27.02.2012 6 K 131/10, EFG 2012, 1442 mit einer Übersicht über die Meinungen in der Literatur).
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