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   FG Köln, 22.07.2014 - 8 K 1937/11   

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https://dejure.org/2014,22900
FG Köln, 22.07.2014 - 8 K 1937/11 (https://dejure.org/2014,22900)
FG Köln, Entscheidung vom 22.07.2014 - 8 K 1937/11 (https://dejure.org/2014,22900)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 8 K 1937/11 (https://dejure.org/2014,22900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug nachträglicher Werbungskosten im Zusammenhang mit Einnahmen vor dem 1.1.2009

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte - Abzug nachträglicher Werbungskosten im Zusammenhang mit Einnahmen vor dem 1.1.2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten für vor dem 1.1.09 zugeflossene Kapitalerträge sind abziehbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG gilt nicht für vor dem 1.1.2009 zugeflossene Kapitaleinkünfte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Abs. 9 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug für vor 1.1.2009 zugeflossene Kapitalerträge

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abzug von Werbungskosten bei Kapitalerträgen - Neues Musterverfahren anhängig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 14.11.2012 - 2 K 3893/11

    Abgeltungsteuer: Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG -

    Auszug aus FG Köln, 22.07.2014 - 8 K 1937/11
    Mit dieser Formulierung stellt der Gesetzgeber nicht auf den Abfluss der potenziell als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen, sondern vielmehr darauf ab, wann die den Aufwendungen zuzuordnenden "Kapitalerträge", was nur im Sinne von "Einnahmen aus Kapitalvermögen" verstanden werden kann, zufließen (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 14.11.2012 2 K 3893/11 E, EFG 2013, 926 und Urteil des FG Köln vom 17.04.2013 7 K 244/12, EFG 2013, 1328).

    Bei den hier vor dem 01.01.2009 zugeflossenen Einnahmen ist dies ersichtlich nicht der Fall (vgl. hierzu auch Urteil des FG Düsseldorf vom 14.11.2012 2 K 3893/11 E, EFG 2013, 926 und Urteil des FG Köln vom 17.04.2013 7 K 244/12, EFG 2013, 1328).

  • FG Köln, 17.04.2013 - 7 K 244/12

    Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer

    Auszug aus FG Köln, 22.07.2014 - 8 K 1937/11
    Mit dieser Formulierung stellt der Gesetzgeber nicht auf den Abfluss der potenziell als Werbungskosten abzugsfähigen Aufwendungen, sondern vielmehr darauf ab, wann die den Aufwendungen zuzuordnenden "Kapitalerträge", was nur im Sinne von "Einnahmen aus Kapitalvermögen" verstanden werden kann, zufließen (vgl. auch Urteil des FG Düsseldorf vom 14.11.2012 2 K 3893/11 E, EFG 2013, 926 und Urteil des FG Köln vom 17.04.2013 7 K 244/12, EFG 2013, 1328).

    Bei den hier vor dem 01.01.2009 zugeflossenen Einnahmen ist dies ersichtlich nicht der Fall (vgl. hierzu auch Urteil des FG Düsseldorf vom 14.11.2012 2 K 3893/11 E, EFG 2013, 926 und Urteil des FG Köln vom 17.04.2013 7 K 244/12, EFG 2013, 1328).

  • FG München, 23.09.2013 - 7 K 3206/12

    Zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Abs. 9 Satz 1 2. Halbsatz EStG:

    Auszug aus FG Köln, 22.07.2014 - 8 K 1937/11
    Mit den Änderungen des § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG i.d.F. des UntStRefG durch das JStG 2009 und durch das JStG 2010 dahin, dass auf § 20 Abs. 3 bis 9 EStG i.d.F. des JStG 2009, geändert durch das JStG 2010, abgestellt wird, wollte der Gesetzgeber nur bewirken, dass - neben den unverändert gebliebenen Regelungen in § 20 Abs. 3 bis 9 EStG i.d.F. des UntStRefG - auch § 20 Abs. 4a, Abs. 8 Satz 2 und Abs. 9 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2009 sowie § 20 Abs. 3a und Abs. 4a EStG i.d.F. des JStG 2010 erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden sind (vgl. BTDrucks 16/10189, 67; und 17/2249, 64 und Urteil des FG München vom 23.09.2013 7 K 3206/12, EFG 2013, 1915).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2015 - 7 K 19/13

    Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von auf eine untergegangene Beteiligung

    32 4. Dagegen haben einige Finanzgerichte entschieden, dass das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 in der hier fraglichen Fallkonstellation nicht anzuwenden sei (Urteile des FG Düsseldorf vom 14. November 2012 2 K 3893/11 E, EFG 2013, 926; des FG Köln vom 17. April 2013 7 K 244/12, EFG 2013, 1328; des Nds. FG vom 18. Februar 2014 3 K 433/13, EFG 2014, 1479; des FG Köln vom 22. Juli 2014 8 K 1937/11, EFG 2014, 1880).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2014 - 3 K 433/13

    Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im

    Im weiteren Verlauf machte der Beklagte auf ein Klageverfahren beim FG Köln unter dem Aktenzeichen 8 K 1937/11 aufmerksam und regte an, das Klageverfahren bis zu dessen Entscheidung auszusetzen.

    Das in dem zuletzt genannten Schriftsatz des Beklagten zitierte beim FG Köln anhängige Verfahren 8 K 1937/11 stellt keinen Grund für ein Ruhen dar, weil kein Grund ersichtlich ist, warum dieses Verfahren vor dem hier anhängigen entschieden werden sollte.

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