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   FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19   

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FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19 (https://dejure.org/2020,22122)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2020 - 8 K 218/19 (https://dejure.org/2020,22122)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 8 K 218/19 (https://dejure.org/2020,22122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung von Steuern gegen Unterhalt bei Abtretung der Erstattung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufrechnung des Finanzamts mit auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüchen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 34
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13

    Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157) ist das FA der Auffassung, die unterhaltsberechtigten Kinder seien vor der Vollstreckung durch die Möglichkeit der Erinnerung und nach Vollstreckung durch einen Bereicherungsanspruch gegen die Unterhaltsvorschussstelle hinreichend geschützt.

    Ob bereits die Pfändung - und damit wegen § 226 Abs. 1 AO, § 394 BGB auch die Aufrechnung - ausgeschlossen ist, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG vorliegen, hat der BGH soweit ersichtlich bisher nicht beantwortet (vgl. BGH-Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157 unter 2.f) der Gründe: "Jedenfalls wenn nicht feststeht ...").

    Denn in diesem Fall würde die Befriedigung des Unterhaltsberechtigten wegen der nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG bevorrechtigten Unterhaltsansprüche aus dem Vermögen des Schuldners durch einen Vollstreckungszugriff der Unterhaltskasse wegen übergegangener rückständiger Unterhaltsforderungen ebenfalls tatsächlich beeinträchtigt (BGH-Beschluss vom 17. September 2014 VII ZB 21/13, NJW 2015, 157).

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Dieses Verbot, den Unterhaltsberechtigten zu benachteiligen, ist sowohl im Verhältnis zwischen dem Unterhaltsberechtigten und dem Unterhaltspflichtigen als auch im Verhältnis zwischen dem Legalzessionar und dem Unterhaltsschuldner zu berücksichtigen (BGH-Urteil vom 23. August 2006 XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561).

    Der auf § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG gestützte Einwand - im hier zu entscheidenden Fall des den Unterhalt schuldenden Klägers - ist dabei im Verfahren der Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen; im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren sind Urteile entsprechend zu titulieren, um dem Vollstreckungsorgan die Prüfung der Vollstreckbarkeit zu ermöglichen (BGH-Urteil vom 23. August 2006 XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561; BGH-Beschluss vom 21. Januar 2015 VII ZB 30/13, NJW 2015, 1830).

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Jedoch dient die Aufrechnung letztlich - unter Aufgabe einer eigenen Forderung - genau wie die Zwangsvollstreckung dem Anliegen, eine eigene Forderung zu befriedigen ("Selbstexekution", vgl. BGH-Urteil vom 28. April 1987 VI ZR 1, 43/86, NJW 1987, 2997).
  • BGH, 21.01.2015 - VII ZB 30/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Privilegierte Pfändung bei auf die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Der auf § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG gestützte Einwand - im hier zu entscheidenden Fall des den Unterhalt schuldenden Klägers - ist dabei im Verfahren der Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen; im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren sind Urteile entsprechend zu titulieren, um dem Vollstreckungsorgan die Prüfung der Vollstreckbarkeit zu ermöglichen (BGH-Urteil vom 23. August 2006 XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561; BGH-Beschluss vom 21. Januar 2015 VII ZB 30/13, NJW 2015, 1830).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 56/04

    Aufrechnung: rechtswegfremde Gegenforderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des BFH, dass in Fällen einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung der Bestand der Forderung durch das Zivilgericht festzustellen und zu diesem Zweck das finanzgerichtliche Verfahren auszusetzen ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 56/04, BFH/NV 2005, 1759).
  • BFH, 11.11.1997 - VII B 108/97

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde per Telefax

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Von dem der Vorschrift grundsätzlich zu entnehmenden Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2020 - 8 K 218/19
    Von dem der Vorschrift grundsätzlich zu entnehmenden Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift ist jedoch abzusehen, wenn der Schriftsatz durch Medien übermittelt wird, bei denen eine eigenhändige Unterzeichnung nicht möglich ist, und sich aus dem Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 11. November 1997 VII B 108/97, BFH/NV 1998, 604; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340).
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