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   VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99.We   

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https://dejure.org/2000,23269
VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99.We (https://dejure.org/2000,23269)
VG Weimar, Entscheidung vom 04.10.2000 - 8 K 2185/99.We (https://dejure.org/2000,23269)
VG Weimar, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 8 K 2185/99.We (https://dejure.org/2000,23269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Aufhebung eines Leistungsbescheids der Thüringer Aufbaubank; Rückforderung gewährter Subventionen, Anpassungshilfen und Stilllegungsprämien; Widerruf von Zuwendungsbescheiden mit Wirkung für die Vergangenheit; Schuldbeitritt durch öffentlich-rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93

    Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99
    Eine Verharmlosung ist nur dann erheblich, wenn sie geeignet ist, bei dem Kläger den Eindruck zu erwecken, dass ihm nichts zustoßen könne (vgl. BGH, Urteil v. 24.4.1994, NJW 1994, 1341/1344) Das ist vorliegend zu verneinen.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Auszug aus VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99
    Im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 1999 gegebene Möglichkeit der Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. Insolvenzordnung führt die bloße wirtschaftliche Überforderung des Bürgen nicht zu einer solchen Reduzierung des Haftungsumfangs (vgl. BGH, Urteil v. 18. Januar 1996, ZIP 1996, 495 ff.).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99
    Ein mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 1997 (ZIP 1997, 446 ff.) vergleichbarer Sachverhalt ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 274/96

    Wirksamkeit einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten einer GmbH; ... finanzieller

    Auszug aus VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99
    Die Übernahme einer Bürgschaft bzw. eines Schuldbeitritts durch einen Gesellschafter verstößt nur in Ausnahmefallen und unter ganz besonderen Umständen gegen die guten Sitten (vgl. BGH, Urteil v. 11. Dezember 1997, BGHZ 137, 292 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99
    Zunächst einmal bestand für die Thüringer Aufbaubank keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, aus welchen Gründen der Kläger sich an der Zuwendungsempfängerin beteiligt und die Haftung für deren Schulden übernommen hat (vgl. BGH, Urteil v. 18. Dezember 1997, BGHZ 137, 329 ff.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Hierfür bedarf es keiner Erörterung der Frage, inwiefern die Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof für eine sittenwidrige Überforderung eines Gesellschafters mit bloßer Minderheitsbeteiligung durch eine Bürgschaftsübernahme entwickelt hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - XI ZR 82/02 - NJW 2003, 967 m.w.N.; VG Weimar, Urteil vom 4. Oktober 2000 - 8 K 2185/99.We - ThürVBl 2001, 91), auf die Würdigung eines öffentlich-rechtlichen Besicherungsvertrages übertragen werden können.
  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung

    ges zuließen (vgl. hierzu VG Weimar, Urteil vom 04.10.2000 - 8 K 2185/99.We -, ThürVBl 2001, 91, 92).

    Die 8. Kammer des VG Weimar und das VG Meiningen haben bislang eine Durchsetzung der Haftung des Klägers, die aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag resultiert, in dem der Kläger einen Schuldbeitritt erklärt hat, durch Erlass eines Verwaltungsakts für zulässig erachtet (VG Weimar, Urteil vom 21.06.2006 - 8 K 3361/04.We -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 04.02.2000 - 8 K 2185/99.We -, ThürVBl. 2001, S. 91, 92; VG Meiningen, Urteil vom 14.10.1998 - 2 K 1384/97.Me - nicht veröffentlicht).

    § 49 a ThürVwVfG regelt diesen Fall ebenso wenig wie der vormals Geltung beanspruchende § 44 a LHO (a.A. auch insoweit noch die Kammer im Urteil vom 04.10.2000, a.a.O.).

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