Rechtsprechung
   FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47016
FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18 (https://dejure.org/2020,47016)
FG Köln, Entscheidung vom 26.11.2020 - 8 K 2333/18 (https://dejure.org/2020,47016)
FG Köln, Entscheidung vom 26. November 2020 - 8 K 2333/18 (https://dejure.org/2020,47016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterwerfung der als Aufsichtsratsmitglied erhaltenen Sachbezüge unter Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer und Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins unterliegt nicht der Umsatzsteuer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuerpflicht für Aufsichtsrat eines eingetragenen Vereins

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbarkeit einer entgeltlichen Tätigkeit als Aufsichtsrat eines eingetragenen Vereins; Unternehmereigenschaft

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.11.2019 - V R 23/19

    Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedernd

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Dem Urteil des EuGH folgend habe der BFH mit Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19 - entschieden, dass einem Aufsichtsratsmitglied bei einer vereinbarten Festvergütung wegen fehlendem wirtschaftlichen Risiko die Unternehmereigenschaft fehle.

    Mit Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19) habe der BFH entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats nicht als Unternehmer tätig sei, sofern es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trage.

    Damit entspreche die Aufsichtsratstätigkeit des Klägers auch den durch die neue Rechtsprechung des EuGH mit Urteil vom 13. Juni 2019 - C-420/18 und des BFH mit Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19 - definierten Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht der Aufsichtsratsvergütungen.

    Der Kläger ist unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) und des BFH (BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19, juris; siehe auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019 - 5 K 282/18, juris) zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern mit seiner Aufsichtsratstätigkeit beim G e.V. mangels Selbstständigkeit nicht als Unternehmer einzuordnen.

    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.

    Ein solches Risiko ist nach Auffassung des erkennenden Senats zu bejahen, wenn der Kläger für seine Aufsichtsratstätigkeit eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten oder ein Verlustrisiko getragen hätte (siehe zu dem Begriff feste und variable bzw. erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Vergütung, Feldt, MwStR 2020, 394, 397, 398, siehe auch zu offenen Fragen zum Begriff "wirtschaftliches Risiko von Aufsichtsratsmitgliedern" im Anschluss an die neue Rechtsprechung, Sterzinger, UStB 2020, 77, 78; Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff; Nieskens, EU-UStB 2019, 90, 92).

  • EuGH, 13.06.2019 - C-420/18

    IO (TVA - Activité de membre d'un conseil de surveillance)

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Mit Schriftsatz vom 19.02.2020 verweist der Kläger nunmehr auf das EuGH-Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18 - IO.

    Damit entspreche die Aufsichtsratstätigkeit des Klägers auch den durch die neue Rechtsprechung des EuGH mit Urteil vom 13. Juni 2019 - C-420/18 und des BFH mit Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19 - definierten Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflicht der Aufsichtsratsvergütungen.

    Der Kläger ist unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) und des BFH (BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19, juris; siehe auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019 - 5 K 282/18, juris) zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern mit seiner Aufsichtsratstätigkeit beim G e.V. mangels Selbstständigkeit nicht als Unternehmer einzuordnen.

    Maßgeblich ist seit dem EuGH-Urteil - IO - (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) die dort erfolgte umsatzsteuerrechtliche Definition der "Selbstständigkeit", da der Begriff der Selbstständigkeit ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist und § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG unionskonform auszulegen ist (siehe Nieskens, EU-UStB 2019, 90, 92 m.w.N.) bzw. der Kläger sich auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts (BFH, Urteil vom 24.10.2013 - V R 17/13, juris), beruft.

    - das mit der Ausübung der Tätigkeit verbundene wirtschaftliche Risiko trägt (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris, Rz. 41-43).

  • BFH, 20.08.2009 - V R 32/08

    Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.
  • FG Niedersachsen, 19.11.2019 - 5 K 282/18

    Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats eines berufsständischen

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Der Kläger ist unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) und des BFH (BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19, juris; siehe auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019 - 5 K 282/18, juris) zur Umsatzsteuerbarkeit der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern mit seiner Aufsichtsratstätigkeit beim G e.V. mangels Selbstständigkeit nicht als Unternehmer einzuordnen.
  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Maßgeblich ist seit dem EuGH-Urteil - IO - (EuGH, Urteil vom 13.06.2019 - C-420/18, IO, juris) die dort erfolgte umsatzsteuerrechtliche Definition der "Selbstständigkeit", da der Begriff der Selbstständigkeit ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist und § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG unionskonform auszulegen ist (siehe Nieskens, EU-UStB 2019, 90, 92 m.w.N.) bzw. der Kläger sich auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts (BFH, Urteil vom 24.10.2013 - V R 17/13, juris), beruft.
  • BFH, 02.10.1986 - V R 68/78

    Unternehmerischer Telefonanschluß - Privatnutzung - Umsatzsteuer - AG - Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16

    Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.
  • BFH, 27.07.1972 - V R 136/71

    Mitglieder im Aufsichtsrat einer AG, auch die Arbeitnehmervertreter sind

    Auszug aus FG Köln, 26.11.2020 - 8 K 2333/18
    Zwar erfüllt der Kläger die nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 27.07.1972 - V R 136/71, juris; BFH, Urteil vom 02.10.1986 - V R 68/78, juris; BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 32/08, juris, zuletzt noch FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 - 5 K 1419/16 U, juris; s. auch Abschn.22 Abs. 2 Satz 7 UStAE und § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, dazu Vobbe/Stelzer, DStR 2020, 1089, 1094ff, Heuermann, DStR 2020, 279, 281) bestimmten Voraussetzungen für die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds und für die Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht