Rechtsprechung
   VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10894
VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,10894)
VG Münster, Entscheidung vom 08.05.2014 - 8 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,10894)
VG Münster, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 8 K 2350/13 (https://dejure.org/2014,10894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 5 S 348/13

    Vergabe von Außenbewirtungsflächen bei konkurrierenden Interessenten

    Auszug aus VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
    Diese Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der Sondernutzungserlaubnis kann bei entsprechender Ermessenshandhabung und Abwägung der gegenseitigen Belange durch die Erlaubnisbehörde auch unabhängig von den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu einer räumlichen und (oder) zeitlichen Begrenzung bestimmter Sondernutzungen führen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1080- 7 B 155/79 -, Juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, Juris Rdnr. 37.

    Im Rahmen des Verteilungsermessens dürfen aber nicht solche Belange herangezogen werden, die überhaupt keine Bezug zum Bestand und zur Nutzung der Straße haben, also keine straßenbezogenen Belange mehr darstellen, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014- 5 S 348/13 -, Juris Rdnr. 38.

  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

    Auszug aus VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
    Deshalb muss das Gericht nicht darüber entscheiden, ob die Beklagte durch die Versagung der Sondernutzungserlaubnis den Anspruch der Klägerin auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt hat, sondern nur darüber befinden, ob der Klägerin ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Sondernutzungserlaubnis zustand, ähnlich Bayerischer VGH, Urteil vom 7. August 2013- 10 B 13.1234 -, Juris Rdnrn. 26, 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2007 - 11 A 2361/05

    Anspruch auf die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen und den

    Auszug aus VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
    Damit dient das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in erster Linie der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, so wie ihn die Widmung der öffentlichen Sache zulässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2006- 11 A 2642/04 -, Juris Rdnr. 21, Urteil vom 20. April 2007 - 11 A 2361/05 -, Juris Rdnr. 24.
  • BVerwG, 12.08.1980 - 7 B 155.79

    Erlaubnispflichtigkeit der Sondernutzung einer Straße für das Betreiben eines

    Auszug aus VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
    Diese Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der Sondernutzungserlaubnis kann bei entsprechender Ermessenshandhabung und Abwägung der gegenseitigen Belange durch die Erlaubnisbehörde auch unabhängig von den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu einer räumlichen und (oder) zeitlichen Begrenzung bestimmter Sondernutzungen führen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1080- 7 B 155/79 -, Juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, Juris Rdnr. 37.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Auszug aus VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13
    Damit dient das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in erster Linie der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, so wie ihn die Widmung der öffentlichen Sache zulässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. August 2006- 11 A 2642/04 -, Juris Rdnr. 21, Urteil vom 20. April 2007 - 11 A 2361/05 -, Juris Rdnr. 24.
  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16

    Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im

    Die Beklagte hat nachvollziehbar dargestellt, dass dem dem XXV genehmigte Verkauf von "Zugplakettchen" u.a. mit Bauchläden einem herkömmlichen (gewerblichen) Verkauf von Waren (von Fastnachtsartikeln) eine besondere Bedeutung zukomme, weil er als ein das Straßenbild in der Fastnachtszeit gestaltendes Element der Brauchtumspflege anzusehen sei, das eine im Vergleich zum Kläger unterschiedliche Behandlung erlaube (vgl. zum Aspekt der Brauchtumspflege als anerkennenswertes Interesse bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen VG Münster, Urteil vom 8. Mai 2014 - 8 K 2350/13 -, juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2001 - 16 K 4925/98 -, juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht