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   VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11   

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https://dejure.org/2012,979
VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11 (https://dejure.org/2012,979)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 (https://dejure.org/2012,979)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 8 K 2393/11 (https://dejure.org/2012,979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr; Feststellung der Genehmigungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortliche Durchführung von Beförderungen als Merkmal eines Unternehmers i.S.d. PBefG; Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr i.S.d. § 43 PBefG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Straßenverkehr ( PBefG ) - Linienverkehr; Gelegenheitsverkehr; Flughafentransfer; Event-Shuttle; Firmen-Shuttle; Unternehmer; Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Anbieter von Flughafentransferfahrten ist Unternehmer im Sinne des PBefG und führt Sonderlinienverkehr durch

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04

    "Luftibus", "Frauenmobil" und "Anruf-Sammel-Mobil" als Sonderformen des

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11
    Hierzu werde auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - (VerkMitt 2008, Nr. 31 = DVBl 2007, 1579) verwiesen.

    Dennoch folgt das Gericht der Ansicht der Beklagten, dass der vorliegende Einzelfall der Beförderung nach § 43 PBefG am meisten entspricht (a.A. wohl OVG Lüneburg vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - VerkMitt 2008, Nr. 31 = DVBl 2007, 1579, da eine Erweiterung der in § 43 PBefG angeführten Formen gemäß § 2 Abs. 6 PBefG unzulässig sei).

  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 772/83

    Rechtliche Einordnung einer für eine Kaffeefahrt gemietete Busfahrt - Abgrenzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11
    Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung nochmals betont, dass es allein auf die tatsächliche Durchführung der Fahrten ankomme und sie lediglich Mieterin der Beförderungsfahrzeuge sei, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 18.06.1985 - 4 StR 772/83 - VRS 69, 394) aber nicht (auch) der Mieter Unternehmer sein könne, ist diese Auffassung zwar richtig, wenn allein das Verhältnis zwischen dem die Fahrten ausführenden Taxi- und Mietwagenunternehmen und der Klägerin in den Blick genommen wird (vgl. Bidinger, a.a.O., § 49 PBefG, Anm. II 1 e, cc und zu Folgendem).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 26.91

    Personenbeförderungsunternehmen - Verbund - Verbundenes Liniennetz - Gesellschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum personenbeförderungsrechtlichen Unternehmerbegriff im Urteil vom 27.03.1992 (- 7 C 26/91 - Buchholz 442.01 § 45 a PBefG Nr. 5 = NVwZ 1992, 1198) Folgendes ausgeführt:.
  • OLG München, 06.10.1994 - 6 U 7011/93
    Auszug aus VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11
    30 Im Anschluss hieran beschränkt die herrschende Meinung (Übersicht bei Bidinger, a.a.O., § 2 PBefG, Anm.1 c) den Begriff des Beförderers nicht darauf, wer faktisch die Beförderungen durchführt (so aber OLG München, Urteil vom 06.10.1994 - 6 U 7011/93 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 13.03.1992 - 13 U 2/92 - und VG Weimar, Urteil vom 17.02.2000 - 2 E 2602/99/WE - beck-online, allerdings vor Einführung des § 2 Abs. 5 a PBefG), vielmehr unterliegt der verantwortlich Durchführende der Genehmigungspflicht, und das ist derjenige, der im Außenverhältnis, also den Fahrgästen gegenüber, als Vertragspartner auftritt.
  • LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15

    Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels

    Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).
  • VG Berlin, 08.01.2013 - 11 L 529.12

    Parkhaustransfer zum Flughafen bedarf der Genehmigung

    Sofern der Antragsteller meint, aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Februar 2012 (- 8 K 2393/11 - juris) folge, dass Flughafentransferfahrten als Linienverkehr nach § 43 PBefG genehmigungsfrei seien, ist dem nicht zu folgen.
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