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   VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10   

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https://dejure.org/2011,8947
VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10 (https://dejure.org/2011,8947)
VG Minden, Entscheidung vom 18.02.2011 - 8 K 2509/10 (https://dejure.org/2011,8947)
VG Minden, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 8 K 2509/10 (https://dejure.org/2011,8947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Schülerfahrkosten für die Sekundarstufe II bei einer Schulweglänge von 4,913 km; Pflicht zum Besuch des nächstgelegenen Gymnasiums als Voraussetzung an die Übernahme der Schülerfahrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schülerfahrkostenregelung beim "G 8"-Abitur

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schülerfahrkostenregelung bei "G 8"-Abitur verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 19 E 458/07
    Auszug aus VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10
    vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des OVG NRW: Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 19 E 458/07 -.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10
    Hierbei dürfen sie angesichts der zu regelnden vielgestaltigen Lebensverhältnisse und notwendiger Verallgemeinerung der rechtlichen Regelung auch um der Praktikabilität willen aufgrund vorliegender Erfahrungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Bestimmungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 06.03.2002 - 2 BvL 17/99 -, Juris, Rdnr. 157, 201).
  • VG Düsseldorf, 27.03.2008 - 18 K 1736/08

    Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für einen Fußweg von 3,8 km zu einem

    Auszug aus VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10
    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2008 - 18 K 1736/08 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG NRW.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 19 A 590/08

    Vereinbarkeit der Bestimmung der Entfernungsgrenzen für einen allein von der

    Auszug aus VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10
    Zur Vereinbarkeit der Entfernungsgrenzen des § 5 Abs. 2 SchfkVO mit dem Gleichheitsgrundsatz hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2010 - 19 A 590/08 -) in allgemeiner Hinsicht ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - 19 E 206/06
    Auszug aus VG Minden, 18.02.2011 - 8 K 2509/10
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. März 2007 - 19 E 206/06 -.
  • VG Köln, 28.09.2011 - 10 K 7913/10

    G-8-Schüler haben den gleichen Anspruch auf Schülerfahrkosten wie Schüler anderer

    Dies ergibt eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 von Gymnasien, welche zu einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 5 Abs. 2 SchfkVO dahingehend zwingt, dass für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 von Gymnasien die Entfernungsgrenze 3, 5 km zugrunde zu legen ist, Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 4 K 2150/10 -, juris, Landtag Nordrhein Westfalen, Plenarprotokoll 15/6, Drucksache 15/176 vom 14. September 2010; a.A. VG Minden, Urteil vom 18. Februar 2011 - 8 K 2509/10 - juris, die der Schulweg der Klägerin übersteigt.
  • VG Aachen, 07.10.2011 - 9 K 1405/11

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Übernahme der Schülerfahrkosten für den Besuch

    Dies ergibt eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 von Gymnasien, welche zu einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 5 Abs. 2 SchfkVO dahingehend zwingt, dass für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 von Gymnasien die Entfernungsgrenze 3, 5 km zugrunde zu legen ist, Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 4 K 2150/10 -, juris, Landtag Nordrhein Westfalen, Plenarprotokoll 15/6, Drucksache 15/176 vom 14. September 2010; a.A. VG Minden, Urteil vom 18. Februar 2011 - 8 K 2509/10 - juris, die der Schulweg der Klägerin übersteigt.
  • VG Aachen, 17.06.2011 - 9 K 1205/10

    G-8-Schüler haben den gleichen Anspruch auf Schülerfahrkosten wie Schüler anderer

    Dies ergibt eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 von Gymnasien, welche zu einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 5 Abs. 2 SchfkVO dahingehend zwingt, dass für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 von Gymnasien die Entfernungsgrenze 3, 5 km zugrunde zu legen ist, Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 4 K 2150/10 -, juris, Landtag Nordrhein Westfalen, Plenarprotokoll 15/6, Drucksache 15/176 vom 14. September 2010; a.A. VG Minden, Urteil vom 18. Februar 2011 - 8 K 2509/10 - juris, die der Schulweg der Klägerin übersteigt.
  • VG Aachen, 15.07.2011 - 9 K 1210/10

    G-8-Schüler haben den gleichen Anspruch auf Schülerfahrkosten wie Schüler anderer

    Dies ergibt eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 von Gymnasien, welche zu einer verfassungskonformen Auslegung des Art. 5 Abs. 2 SchfkVO dahingehend zwingt, dass für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 von Gymnasien die Entfernungsgrenze 3, 5 km zugrunde zu legen ist, Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 6. April 2011 - 4 K 2150/10 -, juris, Landtag Nordrhein Westfalen, Plenarprotokoll 15/6, Drucksache 15/176 vom 14. September 2010; a.A. VG Minden, Urteil vom 18. Februar 2011 - 8 K 2509/10 - juris, die der Schulweg der Klägerin übersteigt.
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