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   FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19   

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FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19 (https://dejure.org/2020,53296)
FG München, Entscheidung vom 20.11.2020 - 8 K 2654/19 (https://dejure.org/2020,53296)
FG München, Entscheidung vom 20. November 2020 - 8 K 2654/19 (https://dejure.org/2020,53296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Einkommensteuer, Lohnsteuer, Lohnsteuerhaftung, Steuerbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 45
    Lohnsteuerbefreiung bei der Übernahme von Telefongebühren für einen Mobilfunkvertrag einer Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Gestaltungsmissbrauch zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG bei Verkauf eines gebrauchten älteren Handys des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 EUR, anschließender Nutzungsüberlassung des Handys an den Arbeitnehmer auch ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Missbrauch liegt dann vor, wenn die gewählte Gestaltung gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen d.h. ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BStBl II 2008, 789, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Aber auch geleaste oder gemietete Geräte sollen betriebliche Wirtschaftsgüter im Sinne von § 3 Nr. 45 EStG sein können (v. Beckerath in Kirchhof/Söhn § 3 Nr. 45 Anm. B 45/42; Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr. 45 Rz.2; H 3.45 LStH; BFH-Urteil vom 06. November 2001 VI R 62/96, BStBl II 2002, 370; andere Ansicht: Urteil des Finanzgerichts Sachsen vom 02. November 2017, 8 K 870/17, juris, wonach zumindest wirtschaftliches Eigentum des Arbeitgebers an dem Telekommunikationsgerät vorliegen muss).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Ob der zivilrechtlich Berechtigte von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BStBl II 1996, 186 und vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so kann im Wege der Beweiswürdigung geschlossen werden, dass solche Gründe nicht vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 V B 61/18, BStBl II 1988, 45 und vom 21. März 1989 V B 86/87, BFH/NV 1990/400).
  • BFH, 21.03.1989 - V B 86/87

    Einschaltung von Zwischenmietern als Rechtsmissbrauch

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Versagt er sich oder kann er keine vernünftigen Gründe nennen, so kann im Wege der Beweiswürdigung geschlossen werden, dass solche Gründe nicht vorliegen (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 V B 61/18, BStBl II 1988, 45 und vom 21. März 1989 V B 86/87, BFH/NV 1990/400).
  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer unangemessenen, rechtlichen Gestaltung, die zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil führt, trägt die Behörde (BFH-Urteil vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BStBl II 1990, 100).
  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweigliedrig (vgl. BFH - Urteile vom 20. September 2016 X R 36/15, BFH/NV 2017, 593; vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579 m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Ob der zivilrechtlich Berechtigte von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausgeschlossen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall (BFH-Urteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BStBl II 1996, 186 und vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97).
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweigliedrig (vgl. BFH - Urteile vom 20. September 2016 X R 36/15, BFH/NV 2017, 593; vom 11. März 2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579 m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

    Auszug aus FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
    Missbrauch liegt dann vor, wenn die gewählte Gestaltung gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen d.h. ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 870/17

    Steuerfreie Überlassung nach § 3 Nr. 45 EStG setzt Zurechnung der überlassenen

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

  • BFH, 23.11.2022 - VI R 49/20

    Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 20.11.2020 - 8 K 2654/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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