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   FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07   

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FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07 (https://dejure.org/2008,21478)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.10.2008 - 8 K 266/07 (https://dejure.org/2008,21478)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 8 K 266/07 (https://dejure.org/2008,21478)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 165 Abs 2 S 1 AO, § 180 Abs 1 Nr 2b AO, § 171 Abs 8 AO
    Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufheben von Gewinnfeststellungsbescheiden bei fehlenden Einkünften aus Gewerbebetrieb aufgrund einer Überschreitung einer privaten Vermögensverwaltung durch die Betätigung; Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Containervermietung als gewerbliche Tätigkeit; Feststellungsverjährung; Gesonderte Feststellung; Gewinnerzielungsabsicht; Containervermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Containervermietung als gewerbliche Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung gewerblichen Vermietung v. privater Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muss durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, BFH/NV 2007, 1971 ff., 1972 m.w.N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, a.a.O.).

    Der Bundesfinanzhof hat eine Tätigkeit auch dann insgesamt als gewerblich angesehen, wenn die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert war (BFH, Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Ein Indiz für eine Gewerblichkeit folge auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10.03.2005 V R 29/03; danach werde aus der Umsatzsteuerpflicht auf die Gewerblichkeit geschlossen.

    Auch das vom Prozessbevollmächtigten zitierte Urteil V R 29/03 betrifft eine Fallgestaltung, die keine Beurteilung zu Gunsten des Klägers zulässt.

  • FG Düsseldorf, 20.06.1996 - 15 K 3279/92
    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Insoweit verweist er auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.06.1996 15 K 3279/92 F, Hauffe-Index 929160.

    53 Insoweit kann sich der Prozessbevollmächtigte nicht mit Erfolg auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.06.1996 15 K 3279/92 F (Hauffe-Index 929160) berufen, in dem in der Tat keine Zinsaufwendungen berücksichtigt werden.

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Im Gegensatz zu den vom BFH entschiedenen Fällen (BFH, Urteil vom 22.01.2003 X R 37/00, Bundessteuerblatt II 2003, 464 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen; BFH, Beschluss vom 04.07.2002, IV B 44/02; BFH/NV 2002, 1559 ff. und BFH, Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, DSTR 2007, 1574 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Luftfahrzeugen) stellen - wie oben dargelegt - der An- und der Verkauf einen einmaligen Akt dar.
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Im Gegensatz zu den vom BFH entschiedenen Fällen (BFH, Urteil vom 22.01.2003 X R 37/00, Bundessteuerblatt II 2003, 464 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen; BFH, Beschluss vom 04.07.2002, IV B 44/02; BFH/NV 2002, 1559 ff. und BFH, Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, DSTR 2007, 1574 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Luftfahrzeugen) stellen - wie oben dargelegt - der An- und der Verkauf einen einmaligen Akt dar.
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Im Gegensatz zu den vom BFH entschiedenen Fällen (BFH, Urteil vom 22.01.2003 X R 37/00, Bundessteuerblatt II 2003, 464 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen; BFH, Beschluss vom 04.07.2002, IV B 44/02; BFH/NV 2002, 1559 ff. und BFH, Urteil vom 26.06.2007 IV R 49/04, DSTR 2007, 1574 ff., betreffend Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Luftfahrzeugen) stellen - wie oben dargelegt - der An- und der Verkauf einen einmaligen Akt dar.
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Zum einen kann die fehlende Durchführung einer Schlussbesprechung nach § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt werden, zum anderen kann in weiteren Verfahren rechtliches Gehör in ausreichendem Maße gewährt werden (BFH, Beschluss vom 15.12.1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811 mit zahlreichen Nachweisen; ebenso: BFH, Beschluss vom 26.06.1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17, 18, rechte Spalte; BFH, Beschluss vom 24.08.1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436 ff., 438 linke Spalte; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 22.04.1996 VIII 392/94, EFG 1997, Seite 90, 91).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Der betriebliche Totalgewinn ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu ermitteln (BFH, Urteil vom 15.05.1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, 892 unter 2a m.w.N.).
  • BFH, 02.04.1997 - X R 21/94

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Die Reichweite einer solchen Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt richtet sich nach seinem objektiven, aus Empfängersicht durch Auslegung zu bestimmenden Erklärungswert, der sich erschließt aus dem Gesamtinhalt der infrage stehenden Einzelfallregelung, einschließlich der hierzu gegebenen Begründung und der beigefügten Erläuterungen (BFH, Urteil vom 02.04.1997, X R 21/94, BFH/NV 1997, 547 ff., 548; ferner: Cöster in Pahlke/Koenig, AO 2004, § 165 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Auszug aus FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
    Unsicherheiten in der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht rechtfertigen daher grundsätzlich den Erlass von nach § 165 Abs. 1 AO vorläufigen Steuerbescheiden (BFH, Urteil vom 25.10.1989 X R 109/87, BStBl II 1990, 278).
  • BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage

  • BFH, 15.12.1997 - X B 182/96

    Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

  • FG Berlin, 22.04.1996 - VIII 392/94
  • BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14

    Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen FG vom 6. Oktober 2010  8 K 266/07 zugrunde gelegen hat.
  • FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2755/20

    Berücksichtigung eines Verlustes aus Containervermietung bei der Festsetzung des

    Der An- und Verkauf der Container sei nicht aufgrund eines einheitlichen Konzepts verklammert gewesen und die Betätigung erschöpfe sich in der Anschaffung und Finanzierung und der Vereinnahmung des vereinbarten Mietzinses (unter Verweis auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 06.10.2008, Az.: 8 K 266/07).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt auch von dem Sachverhalt, über den das Hessische FG mit seinem Urteil vom 06.10.2010 8 K 266/07 (juris) zu entscheiden hatte.

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21

    Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über

    Über die Unterzeichnung der fraglichen "Kauf- und Verwaltungsverträge" hinaus hat der Kläger keinerlei Tätigkeiten entfaltet (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 6.10.2008 - 8 K 266/07 -, Juris Rn. 59 a.E.; nachfolgend BFH-Beschluss vom 20.10.2009 - X B 241/08 -, BFH/NV 2010, 198, Juris Rn. 2 f.), schon gar nicht solche, die einer unternehmerischen Marktteilnahme entsprechen.

    a) Nimmt man zugunsten des Klägers an, er habe entsprechend dem Wortlaut der Prospekte und Verträge Container tatsächlich erworben und vermietet, führten die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zur sog. Verklammerung nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 12.6.2006 - 8 K 1100/03 -, Juris Rn. 37; nachfolgend BFH-Beschluss vom 13.8.2007 - III B 159/06 -, Juris; Hessisches FG, Urteil vom 6.10.2008 - 8 K 266/07 -, Juris Rn. 59 f.; nachfolgend BFH-Beschluss vom 20.10.2009 - X B 241/08 -, Juris Rn. 2 f.; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2021 - 13 K 2755/20 E -, Juris Rn. 23 ff.).

    Ein Geschäftskonzept des Klägers, zumal ein solches, durch das die Vermietungs- und die Veräußerungstätigkeit derart miteinander verflochten werden, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich angesehen werden müssten, liegt nicht vor (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 6.10.2008 - 8 K 266/07 -, Juris Rn. 60).

  • FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2760/20

    Steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung

    Der An- und Verkauf der Container sei nicht aufgrund eines einheitlichen Konzepts verklammert gewesen und die Betätigung erschöpfe sich in der Anschaffung und Finanzierung und der Vereinnahmung des vereinbarten Mietzinses (unter Verweis auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 06.10.2008, Az.: 8 K 266/07).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt auch von dem Sachverhalt, über den das Hessische FG mit seinem Urteil vom 06.10.2010 8 K 266/07 (juris) zu entscheiden hatte .

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