Rechtsprechung
VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Anbieten von Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs in einem Tantra-Massage-Studio
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 3 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2a GG
Vergnügungssteuer für bordellartige Einrichtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuer; Abgabe - Vergnügungssteuer; Tantra-Massage; Sexuelle Vergnügungen; Gelegenheit; Gezieltes Einräumen; Ähnliche Einrichtung; Lenkungssteuer; Flächenmaßstab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Sex-Steuer für Tantra-Massagen
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die Gemeinde will an der "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen" im Tantra-Massage-Studio teilhaben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergnügungssteuer für Tantra-Massage
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Tantra-Massagen unterliegen der Vergnügungssteuer
- lto.de (Kurzinformation)
Vergnügungsteuer - Tantra-Massagen sind steuerpflichtig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Tantra-Massagen sind steuerpflichtig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage gegen Vergnügungssteuer für "Tantra-Massage" abgewiesen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Vergnügungssteuer für 'Tantra-Massage' abgewiesen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Darf auf Tantra-Massagen Vergnügungssteuer erhoben werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Massagestudio muss für "Tantra-Massagen" Vergnügungssteuer zahlen - Voraussetzungen für gezieltes Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen erfüllt
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Vergnügungssteuer für Tantra-Massage?
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 2 S 3/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10
Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
26 Das Gericht hält an dieser Rechtsauffassung, die nachfolgend vom VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10 - (juris) bestätigt worden ist, fest.Der in der Satzung der Beklagten vorgesehene Flächenmaßstab, für den die Fläche des benutzten Raumes maßgeblich ist (§ 4 Abs. 8 der Satzung), begegnet keinen rechtlichen Bedenken; er verstößt insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10 - ; VG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 8 K 3904/09 - ).
Hätte sich die Beklagte bei der Einführung der Steuer auf sexuelle Vergnügungen und der Bemessung der Höhe des Steuersatzes - auch - davon lenken lassen, Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen in ihrem Satzungsgebiet mit der im Hinblick auf die damit häufig verbundene Begleitkriminalität - in gewissem Umfang - einzudämmen (vgl. zu diesem ordnungsrechtlich zulässigen Lenkungszweck VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10 - ), so hätte die Besteuerung des Betriebs der Klägerin mit einem Steuersatz von 10 EUR je Quadratmeter-Fläche voraussichtlich gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
- VG Stuttgart, 10.12.2009 - 8 K 3904/09
Vergnügungssteuer für bordellartige Einrichtung ("Laufhaus")
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Dies hat die Kammer bereits mit Urteil vom 10.12.2009 - 8 K 3904/09 - (juris) zur gleichlautenden Satzungsregelung einer anderen Kommune entschieden und zur Begründung folgendes ausgeführt:.Der in der Satzung der Beklagten vorgesehene Flächenmaßstab, für den die Fläche des benutzten Raumes maßgeblich ist (§ 4 Abs. 8 der Satzung), begegnet keinen rechtlichen Bedenken; er verstößt insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10 - ; VG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 8 K 3904/09 - ).
- VG Münster, 13.05.2013 - 9 K 1981/12
Keine Abwägungs- oder Begründungspflicht bei Steuersatzung; Bemessung einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Regelung des Abgabenrechts noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. VG Münster, Urteil vom 13.05.2013 - 9 K 1981/12 - m.w.N.).
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Sie beruhen auf dem allgemeinen Gedanken, dass demjenigen, der sich ein - entgeltliches - Vergnügen leistet, auch eine zusätzliche Abgabe für die Allgemeinheit zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 C 3/03 -, NVwZ 2004, 1128 für Tanzveranstaltungen). - BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Veranstaltungen, die für den Teilnehmer insgesamt unentgeltlich sind, scheiden als vergnügungssteuerpflichtig aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; st. Rspr.). - BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Ein unzulässiger Eingriff in die von Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit wäre nur dann anzunehmen, wenn die Besteuerung es in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen unmöglich werden ließe, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen, wobei insoweit ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet als Maßstab zu nehmen ist, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, DVBl. 2005, 1208 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 14 A 1577/07
Keine "Sex-Steuer" ohne ministerielle Genehmigung
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
Derartige Steuern werden zwar, soweit ersichtlich, nicht seit jeher als traditioneller Fall einer Aufwandsteuer angesehen (vgl. insoweit wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.2009 - 14 A 1577/07 - ). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
Getränkesteuer
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
"Das in Art. 105 Abs. 2 a GG enthaltene Verbot von gleichartigen Steuern wird seit jeher dahin ausgelegt, dass es sich nicht auf die herkömmlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern erstreckt, zu denen die Vergnügungssteuer zählt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 -, BVerfGE 69, 174, 183; BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968). - BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2013 - 8 K 28/13
"Das in Art. 105 Abs. 2 a GG enthaltene Verbot von gleichartigen Steuern wird seit jeher dahin ausgelegt, dass es sich nicht auf die herkömmlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern erstreckt, zu denen die Vergnügungssteuer zählt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.02.1985 - 2 BvL 14/84 -, BVerfGE 69, 174, 183; BVerfG, Beschluss vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968).
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 2 S 3/14
Tantra-Massagen als steuerpflichtige sexuelle Vergnügungen
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. November 2013 - 8 K 28/13 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 06.11.2013 - 8 K 28/13 - zu ändern und den Vergnügungssteuerbescheid der Beklagten vom 14.03.2012 und deren Widerspruchsbescheid vom 29.11.2012 aufzuheben.
- VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18
Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung
OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2015 - 14 B 72/15 -, juris, Rn. 11 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juli 2014 - 2 S 3/14 -, juris, Rn. 32 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 6. November 2013 - 8 K 28/13 -, juris, Rn. 36.