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   VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09   

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https://dejure.org/2010,16959
VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09 (https://dejure.org/2010,16959)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.03.2010 - 8 K 280/09 (https://dejure.org/2010,16959)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. März 2010 - 8 K 280/09 (https://dejure.org/2010,16959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2002 - 2 S 926/01

    Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Der Steuersatz von 600,-- EUR jährlich ist auch nicht unverhältnismäßig, obwohl er das 20-fache des normalen Steuersatzes für einen Hund beträgt, weil die dahinter stehenden Allgemeininteressen es rechtfertigen, die Steuer so hoch festzusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 23.01.2002 - 2 S 926/01 -, VBlBW 2002, 210, 211).
  • VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497

    Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung;

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Die Beklagte beabsichtigt durch die erhöhte Steuer, das Verhalten der Hundehalter langfristig dahingehend zu beeinflussen, dass diese ihre Hunde so halten und führen, dass Gefährdungen der Rechtsgüter Dritter ausgeschlossen werden können (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265, 275; BVerwG, B. v. 28.06.2005 - 10 B 22/05 -, NVwZ-RR 2005, 844, 845; Bayer.VGH, B. v. 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497 -, NVwZ-RR 2007, 57).
  • BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Die Beklagte beabsichtigt durch die erhöhte Steuer, das Verhalten der Hundehalter langfristig dahingehend zu beeinflussen, dass diese ihre Hunde so halten und führen, dass Gefährdungen der Rechtsgüter Dritter ausgeschlossen werden können (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265, 275; BVerwG, B. v. 28.06.2005 - 10 B 22/05 -, NVwZ-RR 2005, 844, 845; Bayer.VGH, B. v. 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497 -, NVwZ-RR 2007, 57).
  • VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00

    Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Insoweit ist es rechtlich grundsätzlich zulässig, wenn mit einer hohen Steuer die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden einzudämmen versucht wird und das Erzielen von Einnahmen insoweit nur Nebenzweck ist, weil mit der Erhebung von Steuern auch außerfiskalische Zwecke verfolgt werden dürfen und dabei die Absicht zur Einnahmeerzielung in den Hintergrund treten darf (vgl. Hess.VGH, B. v. 29.05.2001 - 5 N 92/00 -, HSGZ 2001, 346, 350).
  • VG Sigmaringen, 29.04.2008 - 7 K 755/07

    Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde in Hundesteuersatzung nichtig

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Hiergegen legte die Klägerin zu 2) im Namen der Kläger mit Schreiben vom 10.07.2008 Widerspruch ein und verwies dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29.04.2008 - 7 K 755/07 -.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
    Die Beklagte beabsichtigt durch die erhöhte Steuer, das Verhalten der Hundehalter langfristig dahingehend zu beeinflussen, dass diese ihre Hunde so halten und führen, dass Gefährdungen der Rechtsgüter Dritter ausgeschlossen werden können (vgl. BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265, 275; BVerwG, B. v. 28.06.2005 - 10 B 22/05 -, NVwZ-RR 2005, 844, 845; Bayer.VGH, B. v. 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497 -, NVwZ-RR 2007, 57).
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