Rechtsprechung
   FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19893
FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14 E (https://dejure.org/2016,19893)
FG Münster, Entscheidung vom 16.06.2016 - 8 K 2822/14 E (https://dejure.org/2016,19893)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 8 K 2822/14 E (https://dejure.org/2016,19893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge

  • rechtsportal.de

    EStG § 26a; EStG § 55 Abs. 1
    Einkommensteuerliche Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Staatliche Einziehung der Milchreferenzmenge nach Beendigung eines Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.08.2000 - IV R 11/00

    Milchreferenzmenge bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Gegebenenfalls ist dieser Wert zu schätzen (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 11/00, BStBl. II 2003, 64).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher sich der erkennende Senat anschließt, ist zu beachten, dass ein Verlust, der sich aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ergibt, deren Buchwert vom pauschalen Buchwert des Grund und Bodens nach § 55 Abs. 1 EStG abgespalten worden ist, auch der Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG unterliegt und deshalb steuerlich unberücksichtigt bleiben muss (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 11/00, BStBl. II 2003, 64).

    Der Buchwertabgang, der eigentlich im Zeitpunkt der Einziehung der Referenzmenge für die staatliche Reserve als Betriebsausgabe zu berücksichtigen wäre, darf nach dieser Vorschrift den Gewinn nicht mindern (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 11/00, BStBl. II 2003, 64).

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 37/02

    Veräußerung Milchreferenzmenge

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Bei einer Veräußerung der Milchreferenzmenge ist dementsprechend dem Erlös aus der Veräußerung ein aus dem Wert des Grund und Bodens abzuleitender Buchwert der Milchreferenzmenge gegenzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 37/02, BFH/NV 2003, 1403).
  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von nicht abgespaltenen Milchquoten

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Bereits diese divergierende Ausgestaltung der Regelungen, welche unterschiedliche Sachverhalte erfassen (Einziehung zu 33% und Veräußerung zu 67% gegenüber Veräußerung zu 100%), stellt einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fallgruppen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dar (ausführlich Urteil FG Schleswig-Holstein vom 07.05.2008 5 K 237/06, EFG 2008, 1715; aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 31/08

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen fehlender Aussetzung des

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Bereits diese divergierende Ausgestaltung der Regelungen, welche unterschiedliche Sachverhalte erfassen (Einziehung zu 33% und Veräußerung zu 67% gegenüber Veräußerung zu 100%), stellt einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fallgruppen bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns dar (ausführlich Urteil FG Schleswig-Holstein vom 07.05.2008 5 K 237/06, EFG 2008, 1715; aus anderen Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 09.09.2010 IV R 31/08, BFH/NV 2011, 413).
  • BFH, 26.05.1992 - VII R 97/90
    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Denn ebenso wie der Gesetzgeber hat der Verordnungsgeber im Rahmen seiner gesetzlichen Ermächtigung ein weites Ermessen bei der Ausgestaltung seiner Verordnungen (vgl. BFH-Urteil vom 26.05.1992 VII R 97/90, juris).
  • BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 12.07

    Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger;

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Dabei vollzieht sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), welcher der Senat folgt, der Übergang der Referenzmenge (Quote) von dem Pächter auf den Verpächter unmittelbar kraft Gesetzes, während der Drittelabzug zu Gunsten der staatlichen Reserve durch Verwaltungsakt verfügt werden muss (BVerwG-Urteil vom 02.10.2007 3 C 12/07, AUR 2008, 146).
  • BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98

    Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut

    Auszug aus FG Münster, 16.06.2016 - 8 K 2822/14
    Bei dem durch Milchgarantiemengenverordnung (MGV) vom 25.05.1984 eingeführten Milchlieferungsrecht handelt es sich nach Auffassung des BFH, der der erkennende Senat folgt, um ein vom Grund und Boden abgespaltenes immaterielles Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.1999 IV R 64/98, BStBl. II 2003, 61).
  • BFH, 17.01.2019 - VI R 52/16

    Einzug des Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Juni 2016  8 K 2822/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1266 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als es die Ausbuchung des Milchlieferrechts in Höhe von 10.297 EUR (67 % von 15.369,43 EUR) gewinnmindernd berücksichtigte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht