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   FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06   

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https://dejure.org/2007,16486
FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2007,16486)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2007 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2007,16486)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2007 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2007,16486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurechnung von Zinseinkünften aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses - Tatbestands- und Verbotsirrtum bei einem ausländischen Steuerpflichtigen

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 1 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2; ; AO § 169 Abs. 2 S. 2; ; DBA Türkei Art. 11; ; StGB § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Zinseinkünften aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses; Tatbestands- und Verbotsirrtum bei einem ausländischen Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Zinseinkünften aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses - Tatbestands- und Verbotsirrtum bei einem ausländischen Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 515
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 28.09.1907 - V 5/07

    Einreden des Bürgen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06
    Das Aussetzungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 V 5/07 geführt.

    Mit Beschluss vom 26. Juli 2007 lehnte der zur Entscheidung berufene Senat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab (Blatt 31 bis 39 Prozessakte zu 8 V 5/07).

    Der vom Kläger sodann erhobenen Beschwerde wurde nicht abgeholfen (Nichtabhilfebeschluss vom 20. August 2007, Blatt 55 bis 56 Prozessakte zu 8 V 5/07) und vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 9. Oktober 2007, Az. I B 160/07 (Blatt 65 Prozessakte zu 8 V 5/07) als unzulässig verworfen.

    Auf die Aufforderung durch den Berichterstatter mit Schreiben vom 26. April 2007, die entscheidungserheblichen Tatsachen über die behaupteten Treuhandverhältnisse substantiiert darzulegen und diese glaubhaft zu machen (Blatt 11 Prozessakte zu 8 V 5/07), teilte der Kläger im Aussetzungsverfahren mit Schreiben vom 6. Juni 2007 mit, dass er die Namen der Geldgeber leider nicht mitteilen könne.

    Er dürfe nunmehr keine Namen mitteilen (Blatt 17 Prozessakte zu 8 V 5/07).

    Die Akten des mit dem vorliegenden Rechtsstreit im Zusammenhang stehenden Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung der streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide, Az. 8 V 5/07, wurden hinzugezogen.

    Auf den Inhalt der Einspruchsentscheidung vom 7. November 2006 (Blatt 147 bis 154 Einkommensteuerakten, Bd. Rb-Akte YZ-Fall A.B. -X-) und den Schriftsatz des Klägers vom 6. Juni 2007 (Blatt 16 bis Blatt 27 Prozessakten zu 8 V 5/07) sowie den Schriftsatz des Beklagten vom 3. April 2007 (Blatt 8 bis 9 Prozessakten zu 8 V 5/07) wird vollinhaltlich verwiesen.

  • FG Düsseldorf, 08.08.2003 - 10 V 3341/03

    Aussetzung der Vollziehung; Vollstreckungsankündigung; Türkischer Gastarbeiter;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf, Az. 10 V 3341/03 A(E) müsse die Verjährungszeit auf fünf Jahre herabgesetzt werden, weil keine Hinterziehungsabsicht festgestellt werden könne.

    Das FG Düsseldorf hat in der vom Kläger zitierten Entscheidung auf Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen Ehepaars die Aussetzung der Vollziehung der in jenem Streitfall angegriffenen Einkommensteuerbescheide gewährt, weil hinsichtlich der zehnjährigen Festsetzungsverjährung nicht mit hinreichender Sicherheit eine Steuerhinterziehung bei den aus der Türkei stammenden Kapitaleinkünften festgestellt werden konnte (vgl. FG Düsseldorf Beschluss vom 8. August 2003 10 V 3341/03 A(E), Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1718).

  • BFH, 04.12.1996 - I R 99/94

    Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06
    Hierdurch wird eine Gefährdungshaftung begründet, die auf der Unterstellung beruht, dass der Treugeber die gebotene Versteuerung unterlassen hat und deshalb der Treuhänder einzustehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 99/94, BStBl II 1997, 404; Rüsken, in: Klein, AO, 9. Auflage, § 159 Rz. 1).
  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 80/99

    Kapitalvermögen: Zurechnung von Einkünften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06
    Dies ist in der Regel derjenige, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung Kapital zur Nutzung überlässt (vgl. BFH-Urteil vom 7. September 2005 VIII R 80/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV -2006, 57 m.w.N.; Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 20 Rz. 13 m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2001 - I R 12/00

    GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 8 K 297/06
    Ein zur abweichenden Zurechnung führendes verdecktes Treuhandverhältnis ist jedoch nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart worden und nachweisbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2001 I R 12/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 468 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2017 - I R 52/14

    Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle

    Dessen Legalität ist vielmehr von Teilen des Schrifttums (vgl. z.B. Schmidt/ Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 460 "Sanierungsgewinne"; Kanzler, Finanz-Rundschau 2003, 480; Bareis/Kaiser, Der Betrieb --DB-- 2004, 1841) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des FG München vom 12. Dezember 2007  1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 515) schon frühzeitig infrage gestellt worden (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393, Rz 67 ff., m.w.N. zur kontroversen Rezeption des sog. Sanierungserlasses in Rechtsprechung und Schrifttum).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 1689/20

    Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses

    Dessen Legalität ist vielmehr von Teilen des Schrifttums (vgl. z.B. Schmidt/ Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 460 "Sanierungsgewinne"; Kanzler, Finanz-Rundschau 2003, 480; Bareis/Kaiser, Der Betrieb -DB- 2004, 1841) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des FG München vom 12. Dezember 2007 1 K 4487/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 515) schon frühzeitig infrage gestellt worden (vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393, Rz 67 ff., m.w.N. zur kontroversen Rezeption des sog. Sanierungserlasses in Rechtsprechung und Schrifttum).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2010 - 6 K 1912/09

    Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses

    Die bei der TCMB durch die Kläger erzielten Zinseinnahmen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V.m. Art. 11 Abs. 1 DBA Türkei (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 13 K 2247/04 B, EFG 2008, 584; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2007 - 8 K 297/06, EFG 2008, 515; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4. Oktober 2005 - 13 K 31/03, - 13 K 458/04, in juris).

    Ist der angebliche Treugeber, demgegenüber die Zurechnung nach den Behauptungen des Treuhänders erfolgen soll, nicht nachgewiesen, erfolgt nach § 159 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich die Zurechnung beim angeblichen Treuhänder (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2007 - 8 K 297/06, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06   

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https://dejure.org/2006,29799
VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2006,29799)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.03.2006 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2006,29799)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. März 2006 - 8 K 297/06 (https://dejure.org/2006,29799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausgleichsbeträge zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsbeträge zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung als öffentliche Abgaben

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 2 S 624/98

    Umlage nach dem Landespflegegeldgesetz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
    Damit ist der Ausgleichsbetrag für den Antragsgegner nur ein "durchlaufenden Posten zur Weitergabe an außerhalb stehende Zuwendungsempfänger" (vgl. dazu VGH Mannheim DVBl 84, 345, der dies wohl als Umstand ansieht, der gegen eine Finanzierungsfunktion spricht, s.a. VGH Mannheim DÖV 1998, 930), welcher sich für eine gewisse Zeit auf einem Treuhandkonto befindet.

    Die Kammer vermag dem Antragsgegner nicht zu folgen, wenn er meint, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim habe in seinem Beschluss vom 28.07.1998, Az. 2 S 624/98 entschieden, dass es sich bei der AltPflgAusglVO - Umlage um eine zulässige Sonderabgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO handle.

    Richtig daran ist, dass in dieser Entscheidung (DÖV 1998, 930 ff.) erwähnt wird, dass der Landesgesetzgeber die damalige Umlage nach dem Landespflegegesetz vom 11.09.1995 (GBl 1995, 665) als Sonderausgabe mit Finanzierungsfunktion betrachtete; auch spricht vieles dafür, dass der Verwaltungsgerichtshof damals - allerdings ohne jegliche Erklärung - davon ausging, dass es sich bei der damaligen Umlage um eine öffentliche Abgabe i.S. von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelte.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1984 - 14 S 2429/83

    Begriff und Inhalt der Abwasserabgabe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
    Damit ist der Ausgleichsbetrag für den Antragsgegner nur ein "durchlaufenden Posten zur Weitergabe an außerhalb stehende Zuwendungsempfänger" (vgl. dazu VGH Mannheim DVBl 84, 345, der dies wohl als Umstand ansieht, der gegen eine Finanzierungsfunktion spricht, s.a. VGH Mannheim DÖV 1998, 930), welcher sich für eine gewisse Zeit auf einem Treuhandkonto befindet.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (NVwZ 1993, 1112 ff.) hat zur Frage, wann solche öffentliche Abgaben vorliegen, dargelegt, dass nicht jeder Verwaltungsakt, der eine Geldleistung zum Gegenstand hat, sofort vollziehbar sein soll, vielmehr nur dann, wenn "sich das öffentliche Interesse am sofortigen Zahlungseingang ebenso wie im Steuerrecht gegenüber dem sonst als vorrangig anerkannten Interesse des Schuldners durchsetzt, vor Unanfechtbarkeit des Heranziehungsbescheides nicht leisten zu müssen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1985 - 11 B 2567/84
    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.03.2006 - 8 K 297/06
    Die beschriebene Finanzierungsfunktion haben nur solche Sonderausgaben, welche zur Deckung "bereits entstandener oder unmittelbar bevorstehende Ausgaben" des Abgabengläubigers bestimmt sind (OVG Münster, NVwZ 1987, 62, 63 m RsprN; vgl. auch Kopp/Schenke, aaO, Rdnr.57).
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