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FG Niedersachsen, 07.11.2006 - 8 K 353/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Aufwendungen für ein Erststudium sind keine Werbungskosten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 12 Nr. 5 EStG
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten; Möglichkeit der Gewährung eines Sonderausgabenabzugs für Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung - IWW
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12 Nr. 5
Werbungskosten; Erststudium; Studium; Studienkosten - Aufwendungen für das Erststudium sind keine Werbungskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für das Erststudium sind keine Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Einkommensteuer - Umkehr bei den Kosten für die erstmalige Ausbildung und das klassische Erststudium?
Verfahrensgang
- BFH - VI B 148/06
- FG Niedersachsen, 07.11.2006 - 8 K 353/06
- BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07
- FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 1 K 405/05
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als …
Erstmalig ist ein Studium schon dann, wenn ihm kein anderes durch einen berufsqualifizierenden Abschluss beendetes Studium vorangegangen ist (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. November 2006 8 K 353/06, juris; Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 4. November 2005, BStBl I 2005, 955).