Rechtsprechung
FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen; Anfechtbarkeit der Lohnsteueranmeldung durch Arbeitnehmer nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen; Anfechtbarkeit der Lohnsteueranmeldung durch Arbeitnehmer nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids; Fortsetzungsfeststellungsklage im LSt-Anmeldungsverfahren; Lohnsteueranmeldung für ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen - Anfechtbarkeit der Lohnsteueranmeldung durch Arbeitnehmer nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids - Fortsetzungsfeststellungsklage im LSt-Anmeldungsverfahren - Lohnsteueranmeldung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
- FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
- BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Papierfundstellen
- EFG 2002, 623
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.10.1995 - I R 39/95
Lohnsteueranmeldung
Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
Er ist in gleicher Weise wie der Arbeitgeber selbst befugt, dessen LSt-Anmeldung anzufechten (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BStBl II 1996, 87 ).Denn gesteht man dem Arbeitnehmer ein eigenes Anfechtungsrecht gegen die LSt-Anmeldung zu (s. BFH in BStBl II 1996, 87 ), bewirkt die ESt-Veranlagung bei ihm auch eine Erledigung des Verfahrens wegen einer von diesem betriebenen Anfechtungsklage gegen die LSt-Anmeldung des Arbeitgebers, soweit sie in den Veranlagungszeitraum fällt.
- BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82
Kein Abzug als WErbungskosten oder Betriebsausgaben für Geschenke an …
Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 178/84 (…BFH/NV 1987, 231) und vom 8. November 1984 IV R 186/82 (BStBl II 1985, 286 ). - BFH, 28.03.1985 - IV R 178/84
Abzug der Kosten für Weihnachtsgeschenke bei den Einkünften aus freiberuflicher …
Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 178/84 (BFH/NV 1987, 231) und vom 8. November 1984 IV R 186/82 (BStBl II 1985, 286 ). - BFH, 13.02.1980 - I R 17/78
Beitragsübersicht - Kontenspiegel - Sozialversicherungsträger - Heimarbeit - …
Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
So kann im Einzelfall steuerrechtlich ein Dienstverhältnis, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich kein Dienstverhältnis vorliegen oder umgekehrt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 17/78, BStBl II 1980, 303 m.w.N.). - BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93
1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten …
Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
In diese Würdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, und dessen tatsächliche Durchführung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 71/93, BStBl II 1995, 559 m.w.N.).
- BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 623 veröffentlicht. - BFH, 24.02.2003 - V B 176/02
NZB; Verbandstätigkeit eines Fahrlehrers; USt
b) Die vom Kläger --unter Bezugnahme auf das nichtrechtskräftige Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. April 2001 8 K 3699/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 623; Az. des BFH: VI R 152/01) aufgeworfene-- Frage, inwieweit eine Nebentätigkeit, die auf dem Gebiet einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, selbständig oder unselbständig ausgeübt wird, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt. - FG Düsseldorf, 22.10.2007 - 3 V 1703/07
Erbringung stationärer wahlärztlicher Leistungen eines Chefarztes als …
Wegen der großen Krankenhausdichte im näheren Umkreis steht der Antragsteller durchaus in einem Konkurrenzverhältnis zu Chefärzten anderer Kliniken und entfaltet mit seinen ärztlichen Leistungen deshalb eine nicht unerhebliche Unternehmerinitiative; das Finanzgericht München hat in seinem Urteil vom 27.04.2001 8 K 3699/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 623, das der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI R 152/01 zu Grunde liegt, eine Unternehmerinitiative des dortigen Chefarztes mit der Begründung verneint, im Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses habe der Chefarzt keine Konkurrenten gehabt. - FG Köln, 23.05.2003 - 14 K 3494/98
Steuerabzug/erweitert beschränkte Steuerpflicht
Auch insoweit nimmt die Rechtsprechung an, daß das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des Arbeitnehmers gegen die Lohnsteueranmeldung mit Durchführung der Einkommensteuerveranlagung unter Berücksichtigung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entfällt (FG München, Urteil vom 27.04.2001 8 K 3699/98, EFG 2002, 623, Revision eingelegt - Aktenzeichen des BFH VI R 152/01; FG Hamburg, Urteil vom 16.10.2001 VI 108/00, EFG 2002, 343, Revision eingelegt - Aktenzeichen des BFH: VI R 165/01; vgl. auch BFH-Urteil vom 12.10.1995 I R 39/95, BStBl II 1996, 87). - FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 K 2583/07
Liquidationserlöse aus wahlärztlichen Leistungen keine Einkünfte aus …
In dem oben genannten BFH-Urteil vom 5. Oktober 2005 hat der BFH lediglich festgestellt, dass die Bewertung der Vorinstanz (Finanzgericht München, Urteil vom 24. April 2001, 8 K 3699/98, EFG 2002, 623), welche von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ausgehe, aufgrund der hierzu festgestellten Umstände nicht zu beanstanden sei.
Rechtsprechung
FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter; Lohnsteueranmeldung für Februar 1998
- datenbank.nwb.de
Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren - Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter - Lohnsteueranmeldung für Februar 1998
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendige Beiladung im Lohnsteueranmeldungsverfahren; Eigenbetrieb einer Gebietskörperschaft als Beteiligter
Verfahrensgang
- FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
- FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
- BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01
Papierfundstellen
- EFG 2002, 629
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.10.1995 - I R 39/95
Lohnsteueranmeldung
Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
Mit dem Bundesfinanzhof (BFH) geht der Einzelrichter davon aus, dass die LSt-Anmeldung - wie im Streitfall geschehen - auch vom Arbeitnehmer angefochten werden kann (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1993 I B 89/93, BFH/NV 1994, 292 und BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 170, 91, BStBl II 1996, 87). - BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …
Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
In Fällen wie dem vorliegenden, in denen nicht der Adressat des angefochtenen Verwaltungsaktes, sondern ein Dritter (der Arbeitnehmer, dessen LSt angemeldet wurde) Klage erhoben hat, muss der Stellung des anmeldenden Arbeitgebers, der dem Adressaten eines Bescheids unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichgestellt ist, insoweit Rechnung getragen werden, als er zum Verfahren des "Dritten" notwendig beizuladen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 100, 502, BStBl II 1973, 780 für den vergleichbaren Fall der Anfechtung eines LSt-Haftungsbescheids durch den Arbeitnehmer). - BFH, 15.10.1993 - I B 89/93
Einbehaltung römisch-katholischer Kirchensteuern mit Mitgliedschaft in der …
Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
Mit dem Bundesfinanzhof (BFH) geht der Einzelrichter davon aus, dass die LSt-Anmeldung - wie im Streitfall geschehen - auch vom Arbeitnehmer angefochten werden kann (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1993 I B 89/93, BFH/NV 1994, 292 und BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 170, 91, BStBl II 1996, 87). - BFH, 13.03.1974 - I R 7/71
Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Falle der …
Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 8 K 3699/98
Arbeitgeber im steuerrechtlichen Sinn (Steuerrechtssubjekt) ist, auch soweit der Landkreis ein Unternehmen in der Rechtsform eines Eigenbetriebs betreibt, grundsätzlich die Gebietskörperschaft (so ausdrücklich für die Körperschaftsteuer bei einem von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterhaltenen Betrieb gewerblicher Art: BFH-Urteil vom 13. März 1974 I R7/71, BFHE 112, 61 , BStBl II 1974, 391).
- BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15
Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei …
Es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung, dass in einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung der Arbeitgeber als Adressat der Bescheide notwendig beizuladen ist (FG München, Beschluss vom 21. Februar 2001 8 K 3699/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 629).Denn in gleicher Weise, wie die Entscheidung über den Lohnsteuerabzug unmittelbar auf die Rechtsbeziehung des Arbeitgebers zum Finanzamt einwirkt, indem sie die Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers regelt, und daher der Arbeitgeber notwendig beizuladen ist (FG München, Beschluss in EFG 2002, 629), kann auch die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Lohnsteuer-Anmeldung (§ 168 Satz 1 der Abgabenordnung), deren Adressat der Arbeitgeber ist, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gegenüber nur einheitlich ergehen.
- FG München, 21.04.2010 - 4 K 2880/05
Garantie-Versicherung für Werk im Ausland unterliegt Versicherungssteuer
Im Fall der Anfechtung einer Steueranmeldung (§ 150 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung -AO-) durch den Steuerschuldner ist der anmeldende Entrichtungsschuldner zwar notwendig beizuladen, weil die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der einer Steuerfestsetzung gleichstehenden Steueranmeldung (§ 168 Satz 1 AO) auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO; vgl. zur Lohnsteueranmeldung: Finanzgericht -FG- München Beschluss vom 21. Februar 2001, 8 K 3699/98 EFG 2002, 629).