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   FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13   

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FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13 (https://dejure.org/2015,50432)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2015 - 8 K 380/13 (https://dejure.org/2015,50432)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 8 K 380/13 (https://dejure.org/2015,50432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verdeckte Einlage und Zufluss von Arbeitslohn bei teilweisem Verzicht des beherrschenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers auf Pensionsansprüche

  • IWW

    § 11 Abs. 1 EStG; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Lohnzuflusses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Einkommensteuerliche Berücksichtigung des Verzichts eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Pensionsansprüche als verdeckte Einlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 11 Abs 1 EStG 2002
    Verdeckte Einlage und Zufluss von Arbeitslohn bei teilweisem Verzicht des beherrschenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers auf Pensionsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 11 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Berücksichtigung eines Lohnzuflusses bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Einkommensteuerliche Berücksichtigung des Verzichts eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Pensionsansprüche als verdeckte Einlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers - verdeckte Einlage - Zufluss von Lohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1077
  • NZG 2016, 1396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Ein Zufluss von Lohn ist auch dann gegeben, wenn der Verzicht eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Pensionsansprüche eine verdeckte Einlage zur Folge hat (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juni 1997 - GrS 1/94, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 183, 187, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 307).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Gesellschafter den Erlass gewährt, um dadurch eine Einlage zugunsten seiner Beteiligung zu bewirken (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, a.a.O.).

    Sie führt gleichfalls zum Zufluss der Vergütung (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, a.a.O.).

    Zwar liegt kein Zufluss von Einnahmen vor, wenn der Gläubiger gegenüber dem Schuldner auf bestehende oder künftige Ansprüche ohne Ausgleich verzichtet und dadurch eine Vermögenseinbuße erleidet (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, a.a.O.).

  • BFH, 27.03.2012 - I R 56/11

    Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Das vom Kläger zitierte Urteil des BFH vom 27. März 2012 I R 56/11 sei für den hier zu entscheidenden Streitfall nicht einschlägig.

    Auch das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 27. März 2012 I R 56/11 setzt sich ausschließlich mit dieser Problematik auseinander.

    Ein fremder Geschäftsführer hätte dies auf der Grundlage der Pensionszusage vom 18. Januar 1998 jedoch nicht akzeptiert (vgl. zum Verhältnis des arbeitsrechtlichen Verbots der Kürzung des Versorgungsanspruches zur Frage des steuerrechtlichen Maßstabs der Überversorgung BFH-Urteil vom 27. März 2012 I R 56/11, BFHE 236, 74, BStBl II 2012, 665).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    aa) Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) durch ein dreistufige Prüfungsschema präzisiert (BAG-Urteil vom 30. September 2014 3 AZR 998/12, Der Betrieb - DB - 2015, 1052 mit Verweis auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung).

    Dieser verändert sich nach dem Berechnungsstichtag nicht mehr, weil spätere Veränderungen der Berechnungsgrundlagen nach § 2 Abs. 5 BetrAVG außer Betracht bleiben (zum Ganzen BAG-Urteil vom 30. September 2014 3 AZR 998/12, a.a.O.).

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    (vgl. dazu im Einzelnen Urteil des BAG - vom 17. Juni 2003 3 AZR 396/02, Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts - BAGE 106, 327).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber für wirtschaftliche Notlagen die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs unter Einschaltung des Trägers der Insolvenzversicherung vorgesehen und den Arbeitgeber ansonsten auf den Weg des Insolvenzverfahrens verwiesen (zum Ganzen: BAG-Urteil vom 17. Juni 2003 3 AZR 396/02, a.a.O.).

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Gemäß dem Urteil des BFH vom 13.11.1975 - IV R 170/73 - passen die Vertragsparteien das monatliche Ruhegehalt ab 2003 auf 75% des zuletzt bezogenen Gehalts zur Vermeidung der Überversorgung an, mithin auf EUR 4.350,00.".

    (c) Eine betriebliche Veranlassung - anstelle einer gesellschaftlichen - ist auch nicht dadurch gegeben, dass die Herabsetzung der Pension unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 13. November 1975 - IV R 170/73 - auf 75% des zuletzt bezogenen Gehalts erfolgte, um - nach dem Wortlaut der Vereinbarung vom 30. Dezember 2003 - für die Zukunft eine Überversorgung zu vermeiden.

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Die Anwartschaft wird im Zeitablauf als Vergütung für erbrachte Leistungen verdient (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323).
  • BFH, 29.08.2012 - I R 65/11

    Verrechenbare Verluste der Organgesellschaft: kein passiver Ausgleichsposten für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Hierbei sei das BFH-Urteil vom 27. März 2012 I R 65/11 zu beachten gewesen, wonach für die steuerliche Beurteilung des durch die Pensionszusagen vermittelten Versorgungsniveaus jedenfalls ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die ursprünglichen, sondern die abgesenkten Aktivbezüge einerseits und die zugesagten Versorgungsleistungen andererseits maßgeblich gewesen.
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Gläubiger mit Zuflusswirkung über seinen Vergütungsanspruch verfügt, wenn er ihn freiwillig und einverständlich mit dem Schuldner in Darlehenskapital umwandelt (BFH-Urteil vom 14. Februar 1984, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 69/10

    Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Das Verfahren ruhte zunächst mit Beschluss des Finanzgerichts vom 7. März 2011 (Bl. 19 ff Klageakte), da die Beteiligten übereinstimmend im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III R 69/10 anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt hatten.
  • BFH, 25.01.1984 - I R 183/81

    Wird eine Forderung gegen eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage verwendet,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13
    Hierin wird ein Tausch von Wirtschaftsgütern gesehen, durch den der Wert der erlassenen Forderung realisiert wird (BFH-Urteil vom 25. Januar 1984 I R 183/81, BFHE 140, 538, BStBl II 1984, 422).
  • BFH, 23.08.2017 - VI R 4/16

    Nachträgliche Herabsetzung eines zivilrechtlich wirksam vereinbarten Ruhegehalts

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2015  8 K 380/13 aufgehoben.

    Die im Anschluss erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1077 veröffentlichten Gründen ab.

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