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   FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07   

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FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07 (https://dejure.org/2008,15728)
FG München, Entscheidung vom 24.10.2008 - 8 K 3902/07 (https://dejure.org/2008,15728)
FG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - 8 K 3902/07 (https://dejure.org/2008,15728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerungsrecht von Abfindungszahlungen an eine im Inland tätig gewesene, aber in der Schweiz wohnende EU-Staatsbürgerin - Voraussetzungen der überdachenden Besteuerung Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerungsrecht von Abfindungszahlungen an eine im Inland tätig gewesene und in der Schweiz wohnende EU-Staatsbürgerin; Voraussetzungen der überdachenden Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 Doppelbesteuerzungsabkommen (DBA)-Schweiz

  • Judicialis

    DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen an eine im Inland tätig gewesene, aber in der Schweiz wohnende EU-Staatsbürgerin; Voraussetzungen der überdachenden Besteuerung Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen an eine im Inland tätig gewesene, aber in der Schweiz wohnende EU-Staatsbürgerin - Voraussetzungen der überdachenden Besteuerung Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 228
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 01.02.1989 - I R 74/86

    Italien - Arbeitslohn - Bank - Juristische Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Nach der bisherigen BFH - Rechtsprechung zu Abfindungszahlungen für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst sei bei vergleichbaren Regelungen in anderen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugestanden worden (BFH - Urteil vom 01. Februar 1989 I R 74/86 BStBl II 1990, 4).

    Ist ein DBA durch Zustimmungsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung geworden, so kann eine Verwaltungsvereinbarung nicht das Gesetz ändern (vgl. BFH - Urteile vom 11.04.1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705 undvom 01.02.1989 I R 74/86, BFH/NV 1989, 31).

    Völkergewohnheitsrecht, das sich auf völkerrechtliche Verträge bezieht, führt nicht über Art. 25 GG dazu, dass die völkerrechtlichen Verträgen ohne die erforderliche Zustimmung Bestandteil der innerstaatlichen Ordnung werden (BFH - Urteil vom 01.02.1989 I R 74/86, BStBl II 1990, 4).

    Denn das Völkergewohnheitsrecht erfüllt nicht die Voraussetzungen des Art. 80 Abs. 1 GG, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß einer erteilten Ermächtigung in dem ermächtigenden Gesetz bestimmt werden müssen (vgl. BFH - Urteil vom 01.02.1989 a.a.O.).

  • BFH, 10.07.1996 - I R 83/95

    Besteuerung von Abfindungen nach den DBA

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Ob eine Abfindung, die - wie im Streitfall - einem Arbeitnehmer anlässlich der Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses gewährt wird, zu den Einkünften aus unselbständiger Arbeit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz rechnet, richtet sich nach deutschem Recht, da der Begriff der Abfindung im DBA Schweiz nicht definiert ist (BFH - Urteil vom 10.07.1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341 m.w.N.).

    Denn die Abfindung wird in diesem Fall nicht für eine konkrete im In- oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt (BFH - Urteil vom 10.07.1996, a.a.O.).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -) zuzulassen, da die Finanzverwaltung durch BMF - Schreiben vom 20.05.1997 IV C 6 - S 1301 Schz - 26/97 die Nichtanwendung des Urteils des BFH vom 10.07.1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341 angeordnet hat (vgl. dazu BFH - Beschluss vom 10.03.1995 VIII B 98, 94, BFH/NV 1995, 992).

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Den Vorrang des Verfassungsrechts vor den anerkannten Regeln des Völkerrechts hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluss vom 26. März 1957 2 BvG 1/55, BVerfGE 6, 309/363 bejaht, dem sich auch der BFH in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1963 I 230/61 S, BStBl III 1964, 253 unter II. angeschlossen hat.

    Auch der völkerrechtlich anerkannte Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind zu halten - vgl. Art. 26 WÜRV -) hat nicht die Wirkung, dass ein völkerrechtlicher Vertrag wie eine Verständigungsvereinbarung, dem nicht durch ein förmliches Gesetz gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG zugestimmt wurde, als in das innerstaatliche Recht überführt gilt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957, a.a.O.).

  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -) zuzulassen, da die Finanzverwaltung durch BMF - Schreiben vom 20.05.1997 IV C 6 - S 1301 Schz - 26/97 die Nichtanwendung des Urteils des BFH vom 10.07.1996 I R 83/95, BStBl II 1997, 341 angeordnet hat (vgl. dazu BFH - Beschluss vom 10.03.1995 VIII B 98, 94, BFH/NV 1995, 992).
  • BFH, 18.12.1963 - I 230/61 S

    Verstoß gegen das GG (Grundgesetz) durch Heranziehung des Angehörigen eines

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Den Vorrang des Verfassungsrechts vor den anerkannten Regeln des Völkerrechts hat das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluss vom 26. März 1957 2 BvG 1/55, BVerfGE 6, 309/363 bejaht, dem sich auch der BFH in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1963 I 230/61 S, BStBl III 1964, 253 unter II. angeschlossen hat.
  • BFH, 22.10.1986 - I R 261/82

    DBA-Frankreich - Verzicht auf Besteuerungsrecht - Inländischer

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Denn die Regelungen eines ordnungsgemäß transformierten DBA haben Vorrang vor dem bestehenden innerstaatlichen Recht und sind von den Steuerbehörden von Amts wegen zu beachten (BFH - Urteil vom 22.10.1986 I R 261/82, BStBl II 1987, 171).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Nach deutschem Recht gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit neben Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im privaten Dienst gewährt werden und damit auch Abfindungen für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses (vgl. BFH - Urteil vom 24.02.1988 I R 143/84, BStBl II 1988, 819).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 63/88

    Errechnung des Nutzwertes einer Immobilie in der Schweiz durch Gegenüberstellung

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Ist ein DBA durch Zustimmungsgesetz nach Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung geworden, so kann eine Verwaltungsvereinbarung nicht das Gesetz ändern (vgl. BFH - Urteile vom 11.04.1990 I R 63/88, BFH/NV 1990, 705 undvom 01.02.1989 I R 74/86, BFH/NV 1989, 31).
  • BFH, 13.08.1997 - I B 30/97

    Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Denn der 6. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 20.07.2005 und 05.10.2005 die gegen die Lohnsteueranmeldung klagenden Arbeitnehmer nicht auf ein eigenständiges Erstattungsverfahren in analoger Anwendung von § 50 d Abs. 1 EStG zur Überprüfung der Steuerpflicht verwiesen, wie dies der 1. Senat des BFH für Steueranmeldungen gemäß § 50 a Abs. 4 EStG i.V.m. § 73 e Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) für den Fall, dass der Vergütungsschuldner aufgrund zweifelhafter Rechtslage zur Anmeldung berechtigt war, getan hat (vgl.Beschlüsse vom 13.08.1997 I B 30/97 BStBl II 1997, 700 undvom 07.11.2007 I R 19/04, BStBl II 2008, 228) Die der Klägerin von der Beigeladenen bezahlte Abfindung in Höhe von ......... EUR unterliegt nicht der deutschen Besteuerung.
  • BFH, 07.11.2007 - I R 19/04

    Inhalt und Wirkungen einer Steueranmeldung gemäß § 73e EStDV 1997 -

    Auszug aus FG München, 24.10.2008 - 8 K 3902/07
    Denn der 6. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 20.07.2005 und 05.10.2005 die gegen die Lohnsteueranmeldung klagenden Arbeitnehmer nicht auf ein eigenständiges Erstattungsverfahren in analoger Anwendung von § 50 d Abs. 1 EStG zur Überprüfung der Steuerpflicht verwiesen, wie dies der 1. Senat des BFH für Steueranmeldungen gemäß § 50 a Abs. 4 EStG i.V.m. § 73 e Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) für den Fall, dass der Vergütungsschuldner aufgrund zweifelhafter Rechtslage zur Anmeldung berechtigt war, getan hat (vgl.Beschlüsse vom 13.08.1997 I B 30/97 BStBl II 1997, 700 undvom 07.11.2007 I R 19/04, BStBl II 2008, 228) Die der Klägerin von der Beigeladenen bezahlte Abfindung in Höhe von ......... EUR unterliegt nicht der deutschen Besteuerung.
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 165/01

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer - Zuführung einer

  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Der --nach erfolglosem Einspruchsverfahren (Einspruchsentscheidung vom 12. Oktober 2007)-- dagegen gerichteten Klage der Klägerin gab das Finanzgericht (FG) München durch Urteil vom 24. Oktober 2008 8 K 3902/07 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 228 abgedruckt.
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

    Entgegen der wohl mehrheitlich vertretenen, bisher aber wenig ausführlich begründeten Auffassung (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04, EFG 2008, 592 -Unzulässigkeit der diesbezüglichen Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, BFH-Beschluss vom 27. Mai 2008 I R 11/08, BFHE 220, 345 , BStBl II 2008, 766 - vgl. ferner auch das sog. Grenzgängerhandbuch der Finanzverwaltung, Fach A, Teil 4, Nummer 1, S. 12 oben -Stand: März 2009, siehe Gerichtsakte Blatt 91 -, wohl ebenso, wenn auch eher beiläufig und für die Entscheidungen nicht tragend BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02, BFH/NV 2004, 765 und FG München, Urteil vom 24. Oktober 2008 8 K 3902/07, EFG 2009, 228 , das betreffende Revisionsurteil des BFH vom 2. September 2009 I R 111/08 ist inzwischen in DStR 2009, 2235 veröffentlicht) erfordert die Anwendung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz nicht die Absicht, eine Arbeit erstmalig a u f z u n e h m e n (so auch Walter, Die überdachende Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei Wohnsitzwechsel von Deutschland in die Schweiz, IWB Nr. 12 vom 27. Juni 2007, S. 661 ff., Fach 5 Schweiz Gr. 2, S. 633 ff.; kritisch zum Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2008, 592 auch Lühn, Wegzugsbesteuerung bei nur schrittweise erfolgendem Wegzug in die Schweiz, PIStB 2008, 233 ff.).
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