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   VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12   

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VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12 (https://dejure.org/2013,2174)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2013 - 8 K 3954/12 (https://dejure.org/2013,2174)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 8 K 3954/12 (https://dejure.org/2013,2174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer dienstlichen Beurteilung von bei Töchter-Unternehmen der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten; Fehlerhaftigkeit einer Beförderungsauswahlentscheidung bei ihrer Vorwegnahme durch eine "zielorientierte" Steuerung der Beurteilungsergebnisse auf der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 GG, § 13 SUrlV, § 1 PostPersRG, I.2 DTAGBefugAnO, § 1 Abs 5 Nr 2 PostLV
    Dienstliche Beurteilung beurlaubter Beamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstrecht; Ausbildung; Fortbildung; Laufbahn; Prüfung; Beurteilung; Dienstzeugnis; Personalakte - Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstliche Beurteilung; "Compass-Basisgespräch"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Arnsberg, 13.12.2012 - 13 L 935/12

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einer Bewerbung auf ein

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Nach den Ausführungen der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren muss davon ausgegangen werden, dass die Auswahlentscheidung durch eine "zielorientierte" Steuerung der Beurteilungsergebnisse bereits auf der Ebene des Beurteilungsverfahrens "vorweggenommen" wurde und sich deshalb als fehlerhaft erweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.10.2012 - 2 B 10745/12 - ; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 L 935/12 - ).

    Abgesehen davon, dass die von der Antragsgegnerin vorgenommene "Unterschreitung" der in § 50 Abs. 2 Satz 1 BLV festgelegten "Obergrenzen" nicht durch § 50 Abs. 2 Satz 2 BLV gerechtfertigt sein dürfte, weil dies nur im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und nur um jeweils bis zu fünf Prozentpunkten möglich ist (vgl. insoweit VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 L 935/12 - ), verknüpft die Antragsgegnerin mit ihrer Vorgehensweise in unzulässiger Weise das Beurteilungs- mit dem Auswahlverfahren.

    Doch bei lebensnaher Betrachtung dürfte dieser Vorgehensweise wohl eine Art "Absprache" zu Grunde gelegen haben (vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 L 935/12 - ).

    Dies gilt - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Antragsteller bei seinen letzten dienstlichen Beurteilungen "nur" mit der Gesamtbewertung "Erfüllt die Anforderungen in jeder Hinsicht" beurteilt worden war - insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise erheblichen Auswirkungen der unzulässigen Verknüpfung von Beurteilungs- und Auswahlverfahren (vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 L 935/12 - ).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Denn die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen verletzt aller Voraussicht nach den sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers; dieser Anspruch kann durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gesichert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - ).

    Dies könnte dann der Fall sein, wenn von vorneherein ausgeschlossen wäre, dass die Beförderung der Mitbewerber den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzen könnte und der Angriff auf alle Ernennungen von Mitbewerbern ersichtlich nicht der Wahrung des Bewerbungsverfahrensanspruchs dienen, sondern nur Druck auf den Dienstherrn ausüben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - ).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - VBlBW 2012, 27, m.w.N., Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 - ).

    An seiner früheren Rechtsprechung, wonach in Verfahren der vorliegenden Art auf den ungekürzten Auffangstreitwert zurückzugreifen ist, der je nach Anzahl der im Streit befindlichen Stellen zu vervielfachen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -) hält die Kammer nicht mehr fest.

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Denn die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung zu Gunsten der Beigeladenen verletzt aller Voraussicht nach den sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers; dieser Anspruch kann durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gesichert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - ).

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (BVerwG, Beschluss vom 20.01.2004 - 2 VR 3/03 - m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - , BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn einzelne "ausgesuchte" Kandidaten außerhalb des formalisierten Auswahlverfahrens - gleichsam vor die Klammer gezogen - hinsichtlich ihrer Eignung einer "Vorauswahl" durch einen Vorgesetzten unterzogen werden, der nicht selbst für die Auswahlentscheidung zuständig ist, dessen Votum aber von den zuständigen Trägern der Auswahlentscheidung als wesentliche Auswahlerwägung in die Auswahlentscheidung einbezogen wird, mithin bestimmte Kandidaten, die in dieser "Vorauswahl" keinen Erfolg haben, im anschließenden formalisierten Auswahlverfahren überhaupt nicht mehr betrachtet, also von einem für die Auswahlentscheidung nicht zuständigen Vorgesetzten vom Auswahlverfahren endgültig ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 627/08

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - , BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Jedoch enthält auch die PostLV keine Regelung, die die Befugnis zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung auf andere Stelleninhaber als die in I. 2. DTAGBefugAnO Genannten übertragen würde (vgl. zu einer gegenteiligen Fallkonstellation BVerwG, Urteil vom 11.02.1999 - 2 C 28/98 - DVBl 1999, 1422 - § 16 Abs. 2 Eisenbahn-Laufbahnverordnung a.F.; vgl. auch § 21 Abs. 2 ELV).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 2 B 10745/12

    Konkurrentenstreitverfahren, hier: nicht unvoreingenommene Beurteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Nach den Ausführungen der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren muss davon ausgegangen werden, dass die Auswahlentscheidung durch eine "zielorientierte" Steuerung der Beurteilungsergebnisse bereits auf der Ebene des Beurteilungsverfahrens "vorweggenommen" wurde und sich deshalb als fehlerhaft erweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.10.2012 - 2 B 10745/12 - ; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012 - 13 L 935/12 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2012 - 4 S 575/12

    Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Erwägungen einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 - VBlBW 2012, 27, m.w.N., Urteil vom 31.07.2012 - 4 S 575/12 - ).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2013 - 8 K 3954/12
    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - , BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5/11 - NVwZ 2012, 884).
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. zum Beurteilungsverfahren während Zuweisungen nach § 4 Abs. 4 PostPersRG OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rn. 85; vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 8 K 3954/12 -, juris, Rn. 16 in Fällen der Beurlaubung nach § 13 Abs. 1 SUrlV.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

    vgl. hierzu auch VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 8 K 3954/12 -, juris, Rn. 16.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 227/13

    Rechtswidrigkeit eines Beurteilungssystems, das an die zu besetzenden

    Selbst wenn man mit der Antragsgegnerin in § 50 Abs. 2 BLV eine hinreichende Rechtsgrundlage für die von ihr praktizierte Unterschreitung der dort vorgesehenen Bestnotenquoten auf der Beurteilungsebene sehen wollte (ablehnend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2013, a.a.O.; VG Bayreuth, Beschluss vom 05.02.2013 - B 5 S 12.1014 -, Juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2013, a.a.O.; VG Darmstadt, Beschluss vom 15.02.2013, a.a.O.; VG Minden, Beschluss vom 14.01.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013 - 8 K 3954/12 -, Juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.; VG Göttingen, Beschluss vom 08.02.2013 - 1 B 288/12 -, Juris), ist jedenfalls die in der Beurteilungspraxis der Antragsgegnerin systematisch angelegte und tatsächlich festzustellende absolute Abweichungsfestigkeit unzulässig.

    Ungeachtet der Frage, ob bei dieser Verfahrensgestaltung der - insoweit unzuständige - Beurteiler tatsächlich schon die Auswahlentscheidung selbst trifft oder zumindest die Möglichkeit hat, einzelne "ausgesuchte" Kandidaten bereits außerhalb des formalisierten Auswahlverfahrens gleichsam "vor die Klammer" zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11 -, NVwZ 2012, 884; daran anschließend: VG Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2012, a.a.O.; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2013, a.a.O.; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013, a.a.O.), ist jedenfalls die synchronisierende Verknüpfung dieser beiden Ebenen zum Zweck der Vermeidung einer über das Gesamturteil hinausgehenden Ausdifferenzierung der Beurteilungen (in Reaktion auf: BVerwG, Urteil vom 30.06.2011, a.a.O.) mit der Folge einer Verkürzung der Bestenauslesekriterien und des dazugehörigen Rechtsschutzes unzulässig.

  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

    Die zunächst von 14. Februar 2009 bis 25. Februar 2013 geltende Normfassung des § 50 Abs. 2 Satz 2 BLV, die vorsah, dass im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit nicht nur eine Überschreitung, sondern auch eine Unterschreitung der Quotenvorgaben in § 50 Abs. 2 Satz 1 BLV um jeweils bis zu fünf Prozentpunkten möglich sei, kann demnach kein Argument mehr für die Rechtsauffassung sein, dass eine generelle Unterschreitung der Prozentsätze des § 50 Abs. 2 Satz 2 BLV unzulässig und eine auf einer entsprechenden Vorgabe erstellte dienstliche Beurteilung rechtswidrig sei (in diese Richtung noch zu § 50 Abs. 2 Satz 2 BLV in der bis zum 25. Februar 2015 geltenden Fassung: VG Augsburg v. 27.05.2013, Az. Au 2 E 12.1618, Rn. 23, 24 bei juris; VG Arnsberg v. 13.12.2012, Az. 13 L 935/12, Rn. 19, 20; VG Arnsberg v. 13.12.2012, Az. 908/12, Rn. 22 ff. bei juris; VG Göttingen v. 08.03.2013, Az. 1 B 9/13, Rn. 15 bei juris; VG Stuttgart v. 07.02.2013, Az. 8 K 3954/12, Rn. 21 bei juris; seinerzeit offenlassend z.B.: VG München v. 15.02.2013, Az. M 21 E 12.5939; München v. 04.03.2013, Az. M 21 E 13.89).

    Nach Aktenlage spricht auch nichts dafür, dass die Beklagte die im Vorhinein generell mit Nr. IX Buchst. a) Beurteilungsrichtlinie BVBS geregelten Beurteilungsrichtwerte missbräuchlich dazu genutzt hat, um in einer am Maßstab von Art. 33 Abs. 2 GG bedenklichen Weise die Zahl der mit den höchsten Prädikaten benoteten Beurteilten an die Zahl der jeweils zu besetzenden Beförderungsplanstellen zu binden (zur Problematik vgl.: BayVGH v. 02.05.2013 a.a.O.; VGH Mannheim v. 21.03.2013, Az. 4 S 227/13; OVG Lüneburg v. 16.05.2013, Az. 5 ME 92/13; OVG Münster v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13; VG München v. 15.02.2013 a.a.O.; VG München v. 04.03.2013 a.a.O.; VG Augsburg v. 27.05.2013 a.a.O.; VG Arnsberg v. 13.12.2012 a.a.O.; VG Göttingen v. 08.03.2013 a.a.O.; VG Stuttgart v. 07.02.2013 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15

    Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven

    vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - ZBR 2013, 266 = juris, Rn. 85 ff., im Ergebnis ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 8 K 3954/12 -, juris, Rn. 16; Lenders/Weber/ Wehner, PostPersRG, 2. Aufl. 2014, § 4 Rn. 23.
  • BVerwG, 09.09.2020 - 2 AV 4.20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

    Aus der Einbeziehung des genannten Personenkreises in den Geltungsbereich der vorbezeichneten Verordnungen folgt, dass auch für "in-sich-beurlaubte" Beamte grundsätzlich die Möglichkeit dienstlicher Beurteilungen eröffnet ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 PostLV; so OVG Münster, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - ZBR 2013, 266 ; VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 8 K 3954/12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.04.2019 - 2 AV 1.19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem

    Aus der Einbeziehung des genannten Personenkreises in den Geltungsbereich der vorbezeichneten Verordnungen folgt, dass auch für "in-sich-beurlaubte" Beamte grundsätzlich die Möglichkeit dienstlicher Beurteilungen eröffnet ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 PostLV; so OVG Münster, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - ZBR 2013, 266 ; VG Stuttgart, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 8 K 3954/12 - juris Rn. 12).
  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 2 L 1782/12

    Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG 2012: Orientierung dienstlicher

    VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013 -8 K 3954/12-, juris, unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Satz 1 PostLV in der Fassung vom 12.01.2012 (BGBl. I 2012, 90), wonach dies auch für Beamte gilt, die gemäß § 13 Abs. 1 SUrlV aus dienstlichen Gründen für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einer "GmbH"-Tochter der Deutschen Telekom AG beurlaubt sind.

    auch insoweit OVG Münster, Beschluss vom 15.03.2013 -1 B 133/13-, a.a.O.; im Ergebnis ebenso z.B.: VG Göttingen, Beschluss vom 08.03.2013 -1 B 9/13-; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2013 -3 B 36/12-; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013 -8 K 3954/12-; VG Bayreuth, Beschluss vom 05.02.2013 -B 5 S 12.1014-; alle juris.

  • VG Würzburg, 07.05.2013 - W 1 E 12.1078

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Massenbeförderung; Differenzierungsgebot;

    Denn unabhängig von der Frage der Wirksamkeit der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers kann aufgrund der Vorgehensweise der Antragsgegnerin, die dienstlichen Beurteilungen mit der Anzahl der zu vergebenden Beförderungsstellen zu synchronisieren, nicht beurteilt werden, wie die übrigen dienstlichen Beurteilungen der anderen Bewerber zustande gekommen sind (vgl. OVG NRW vom 15.3.2013 - 1 B 133/13 - Rn. 49, juris; ebenso VGH BW vom 21.3.2013 - 4 S 227/13 - VG Arnsberg vom 13.12.2012 - 13 L 913/12 - VG Stuttgart vom 7.2.2013 - 8 K 3954/12 -, alle Zitate nach juris).
  • VG Saarlouis, 15.04.2013 - 2 L 1789/12

    Beurteilungsspielraum des Dienstherrn bei Einschätzung der Eignung eines Beamten

    auch insoweit OVG Münster, Beschluss vom 15.03.2013, a.a.O.; im Ergebnis ebenso z.B.: VG Göttingen, Beschluss vom 08.03.2013 -1 B 9/13-; VG Osnabrück, Beschluss vom 18.02.2013 -3 B 36/12-; VG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2013 -8 K 3954/12-; VG Bayreuth, Beschluss vom 05.02.2013 -B 5 S 12.1014-; alle juris.
  • VG Saarlouis, 07.12.2017 - 2 L 1170/17

    Ausschluss von Beförderungsbewerbern aus dem Auswahlverfahren mangels des

  • VG Schleswig, 19.06.2014 - 12 A 173/12

    Klage einer Beamtin auf Beförderung und Schadensersatz

  • VG Freiburg, 13.11.2018 - 5 K 4607/16

    Schadensersatzanspruch eines Beförderungsbewerbers bei Abbruch des

  • VG Saarlouis, 17.05.2013 - 2 L 51/13

    Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG 2012: Nichteinbeziehung eines

  • VG Stade, 19.03.2013 - 3 B 963/13

    Verletzung eines Beamten in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch; Fehlerhaftigkeit

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