Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 31.10.2001 - 8 K 438/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Studiengebührenerlass
- Landesrecht Baden-Württemberg
Studiengebührenerlass
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass der Studiengebühr; Exmatrikulation wegen Nichtbezahlung der Studiengebühr trotz Vorliegens besonderer Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04
Zum Erlass von Langzeitstudiengebühren bei wirtschaftlicher Notlage des …
Eine solche ist dann anzunehmen, wenn dem Studierenden monatlich nur Mittel zur Verfügung stehen, die unterhalb des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (hier anwendbar in der im maßgeblichen Erhebungszeitraum geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung vom 19.3.2001 - BGBl. I S. 390) gemäß §§ 13, 13 a BAföG verbleiben (…ebenso OVG NRW, Urt. v. 6.2.2007 - 15 A 5228/04 -, NWVBl. 2007, 352; ferner VG Braunschweig, Urt. v. 23.1.2004 - 6 A 432/03 - VG Göttingen, Urt. v. 4.3.2004 - 4 A 98/03 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.10.2001 - 8 K 438/99 - VG Köln, Urt. v. 26.4.2004 - 6 L 562/04 -). - VG Göttingen, 04.03.2004 - 4 A 98/03
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren in Niedersachsen
Die Kammer verneint das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des VG Braunschweig (Urteil vom 23.1.2004 - 6 A 432/03 -) und des VG Sigmaringen (Urteil vom 31.10.2001 - 8 K 438/99 - juris, zum Hochschulgebührengesetz in Baden-Württemberg) jedenfalls dann, wenn dem Studierenden mehr als der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG in Höhe von 585 EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, § 13 a BAföG) zur Verfügung steht.