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   FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04   

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https://dejure.org/2007,22783
FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04 (https://dejure.org/2007,22783)
FG München, Entscheidung vom 30.03.2007 - 8 K 5168/04 (https://dejure.org/2007,22783)
FG München, Entscheidung vom 30. März 2007 - 8 K 5168/04 (https://dejure.org/2007,22783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • doppelbesteuerung.eu

    Doppelte Haushaltsführungskosten von in- und ausländischen Profifußballern | Doppelbesteuerung, Fußball, Gewöhnlicher Aufenthalt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung in Form wöchentlicher Familienheimfahrten als Werbungskosten; Begriff der doppelten Haushaltsführung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; ; BayMeldeG Art. 16 Abs. 2 S. 2; ; BayMeldeG Art. 16 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung; Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Familienvaters; Steuerliche Bedeutung der Meldung des Familienwohnsitzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung - Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Familienvaters - Steuerliche Bedeutung der Meldung des Familienwohnsitzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - VI B 73/05 BFH/NV 2006, 295).

    Gemäß dieser kontinuierlich von der Rechtsprechung angewandten Auslegung (vgl. BFH, BStBl II 1975, 459; BFH/NV 2006, 295 wie vor), deren Auffassung der Senat teilt, tritt nur dann, wenn ein Arbeitnehmer getrennt von seiner Familie und seinem Hausstand an seinem Beschäftigungsort wohnt, eine Aufsplitterung der üblicherweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ein, die die Anerkennung der sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten rechtfertigt.

    Eine doppelte Haushaltsführung liegt danach nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch eine bisherige (Familien-)wohnung beibehält (vgl. BFH, Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71 BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 3. Oktober 1985 VI R 168/84, BFHE 144, 449, BStBl II 1986, 95).

  • BFH, 27.10.2005 - VI B 73/05

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
    Erforderlich für eine doppelte Haushaltsführung ist demnach eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - VI B 73/05 BFH/NV 2006, 295).

    Gemäß dieser kontinuierlich von der Rechtsprechung angewandten Auslegung (vgl. BFH, BStBl II 1975, 459; BFH/NV 2006, 295 wie vor), deren Auffassung der Senat teilt, tritt nur dann, wenn ein Arbeitnehmer getrennt von seiner Familie und seinem Hausstand an seinem Beschäftigungsort wohnt, eine Aufsplitterung der üblicherweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ein, die die Anerkennung der sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten rechtfertigt.

  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener

    Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt danach nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch eine bisherige (Familien-)wohnung beibehält (vgl. BFH, Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71 BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 3. Oktober 1985 VI R 168/84, BFHE 144, 449, BStBl II 1986, 95).
  • BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84

    1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der

    Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
    Eine doppelte Haushaltsführung liegt danach nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Beschäftigungsort in einer für die Unterbringung der Familie geeigneten Wohnung einen eigenen Hausstand unterhält und daneben noch eine bisherige (Familien-)wohnung beibehält (vgl. BFH, Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71 BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262; vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459; vom 3. Oktober 1985 VI R 168/84, BFHE 144, 449, BStBl II 1986, 95).
  • BFH, 04.04.2006 - VI R 11/02

    Doppelte Haushaltsführung: Wechsel der Familienwohnung am gleichen Ort

    Auszug aus FG München, 30.03.2007 - 8 K 5168/04
    Nach den dem Streitfall zugrundeliegenden und von den Klägern vorgetragenen tatsächlichen Umständen ist die vom Kläger ursprünglich begründete beruflich begründete doppelte Haushaltsführung in eine privat veranlasste übergegangen (vgl. auch BFH, Urteil vom 04. April 2006 VI R 11/02, BStBl II 2006, 714).
  • FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2038/11

    Doppelte Haushaltsführung; Lebensgefährte; Zusammenleben

    Es handelte sich somit um die gemeinsam von beiden Lebenspartnern dauerhaft genutzte Unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsortes, die der Klägerin und ihrem Lebensgefährten gemeinsam zu Wohnzwecken diente (vgl. Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 28. Auflage, § 9, Textziffer 142; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.5.2002 18 K 652/00 E, EFG 2002, 1161; Urteil des Finanzgerichts München vom 30.3.2007 8 K 5168/04, EFG 2007, 1322).
  • FG Hessen, 25.09.2013 - 2 K 2028/11

    Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamer Wohnung mit Lebensgefährten am

    Es handelte sich somit um die gemeinsam von beiden Lebenspartnern dauerhaft genutzte Unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsortes, die der Klägerin und ihrem Lebensgefährten gemeinsam zu Wohnzwecken diente (vgl. Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz , Kommentar, 28. Auflage, § 9 , Textziffer 142; Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.5.2002 18 K 652/00 E, EFG 2002, 1161 ; Urteil des Finanzgerichts München vom 30.3.2007 8 K 5168/04, EFG 2007, 1322 ).
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