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   VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20   

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VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20 (https://dejure.org/2020,24001)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.07.2020 - 8 K 595/20 (https://dejure.org/2020,24001)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 8 K 595/20 (https://dejure.org/2020,24001)
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  • VG Aachen, 25.02.2011 - 2 K 1340/09

    Fortzahlungsanspruch bzgl. einer Unterhaltsvorschussleistung gegenüber einem

    Auszug aus VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Diese Mitwirkungsobliegenheit trifft den Elternteil zwar nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. April 2019 - 12 C 18.1893 -, juris Rn. 21; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 -, juris Rn. 16, 18 f.), umfasst innerhalb diesen Rahmens aber alle Gesichtspunkte bzw. Tatsachen, die für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nach § 1 UVG oder eines Leistungsausschlusses bzw. einer Einschränkung des Leistungsumfanges von Bedeutung sind.

    Die Fragebögen dienen damit nicht zuletzt dem Zweck, mögliche Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 -, juris Rn. 17; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. August 2004 - M 6b S 04.3578 -, juris Rn. 26).

  • VG München, 12.08.2004 - M 6b S 04.3578
    Auszug aus VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Die hier mit Wirkung zum 1. Februar 2020 erfolgte Einstellung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bedeutet daher keine Rückgängigmachung bereits bewilligter Hilfe, sondern die Versagung künftiger Leistungen (vgl. ebenso Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. August 2004 - M 6b S 04.3578 -, juris Rn. 24), gegen die sachgerecht nur mittels einer Verpflichtungsklage auf Weitergewährung Rechtsschutz erreicht werden kann, weshalb das Vorbringen des Klägers gemäß § 88 VwGO als entsprechender Antrag auszulegen war.

    Die Fragebögen dienen damit nicht zuletzt dem Zweck, mögliche Überzahlungen zu vermeiden oder zu begrenzen (vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Februar 2011 - 2 K 1340/09 -, juris Rn. 17; Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 12. August 2004 - M 6b S 04.3578 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17

    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende;

    Auszug aus VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 17; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, juris Rn. 7 ff.).
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