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   VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07   

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VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07 (https://dejure.org/2010,6771)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.03.2010 - 8 K 596/07 (https://dejure.org/2010,6771)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. März 2010 - 8 K 596/07 (https://dejure.org/2010,6771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum angeschlossene Lautsprecher neben dem unstreitig gebührenpflichtigen Radiogerät im Schankraum; Abstellen auf ein ledigliches Verbessern oder Verstärken eines anderen Empfangsgerätes durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht auch für Lautsprecher

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2009 - 8 E 246/09

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch Nachweis; Verjährung des

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Er findet daher grundsätzlich erst ab dem 1. April 2005 Anwendung und gilt nicht für solche Rundfunkgebührenansprüche, die zu diesem Zeitpunkt bereits nach § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. verjährt waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

    Denn die vierjährige Verjährungsfrist des § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. begann nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, der sich die Kammer angeschlossen hat, mangels ausdrücklicher Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zum Verjährungsbeginn nach Sinn und Zweck sowie der Gesamtsystematik der Vorschriften über die Rundfunkgebührenerhebung regelmäßig erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die Landesrundfunkanstalt Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, vgl. grundlegend: OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris, und vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -.

    Welche Verjährungsregelung auf bereits entstandene Rundfunkgebührenansprüche anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch nicht verjährt waren, ist mangels einer speziellen rundfunkgebührenrechtlichen Regelung in entsprechender Anwendung der Überleitungsvorschriften des Art. 229 § 6 EGBGB zu beantworten, die insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Er findet daher grundsätzlich erst ab dem 1. April 2005 Anwendung und gilt nicht für solche Rundfunkgebührenansprüche, die zu diesem Zeitpunkt bereits nach § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. verjährt waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

    Welche Verjährungsregelung auf bereits entstandene Rundfunkgebührenansprüche anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags noch nicht verjährt waren, ist mangels einer speziellen rundfunkgebührenrechtlichen Regelung in entsprechender Anwendung der Überleitungsvorschriften des Art. 229 § 6 EGBGB zu beantworten, die insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 - VGH BW, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Deswegen scheidet selbst bei Bestehen einer räumlichen Einheit eine Zuordnung mehrerer Geräte (Lautsprecher) zueinander aus, wenn sie - unter Ausschluss der anderen im Raum anwesenden Personen - allein dem Nutzer dienen, der den Rundfunkempfang über sie individuell regeln kann, wie dies etwa bei Rundfunkempfang mittels eines in einen Kopfhörer eingebauten Lautsprechers der Fall ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris (Kabinenlautsprecher in Sonnenstudio); VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 1996 -7 B 94.894 -, NJW 1996, 3098 (Hörschläuche in Krankenhäusern); OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris (Hörschläuche in Krankenhäusern); VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris (Kabinenkopfhörer in Sonnenstudio).

    Denn die vierjährige Verjährungsfrist des § 4 Abs. 4 RGebStV a.F. begann nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, der sich die Kammer angeschlossen hat, mangels ausdrücklicher Regelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zum Verjährungsbeginn nach Sinn und Zweck sowie der Gesamtsystematik der Vorschriften über die Rundfunkgebührenerhebung regelmäßig erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die Landesrundfunkanstalt Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, vgl. grundlegend: OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris, und vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -.

  • OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78

    Streit über die Festsetzung von Gebühren für 62 Rundfunkgeräte; Qualifizierung

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Vielmehr kommt in abgetrennten bzw. abtrennbaren Räumlichkeiten aufgestellten Geräten nach ihrer Funktion und ihrem Verwendungszweck selbständige Bedeutung zu, da sie an ihrem Aufstellungsort einen selbständigen Rundfunkempfang erst ermöglichen, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 7 ZB 98.1084 -, juris (Lautsprecher in Büroräumen); VGH BW, Beschluss vom 20. Januar 1987 - 14 S 1970/86 -, VBlBW 1987, 268 (Lautsprecher in Doppeldeckerbus) und Urteil vom 22. April 1974 - V 747/73 - (Lautsprecher in Hotelzimmern); OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris (Lautsprecher in Schwimm-bzw. Sporthalle); VG Augsburg, Urteil vom 22. September 2005 - Au 7 K 05.218 -, juris (Lautsprecher in Behandlungszimmern einer Arztpraxis); Naujok in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, a.a.O., § 1 RGebStV Rn. 27.

    Für die Annahme einer einheitlichen Hörstelle ist daher entscheidend, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang, d.h. den Empfang ein und derselben Rundfunksendung zu vermitteln bestimmt sind, wobei nicht erforderlich ist, dass alle Anwesenden von jedem Ort der Räumlichkeit aus alle Lautsprecher vernehmen können, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07

    Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Für die Annahme einer einheitlichen Hörstelle ist daher entscheidend, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang, d.h. den Empfang ein und derselben Rundfunksendung zu vermitteln bestimmt sind, wobei nicht erforderlich ist, dass alle Anwesenden von jedem Ort der Räumlichkeit aus alle Lautsprecher vernehmen können, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris.

    Deswegen scheidet selbst bei Bestehen einer räumlichen Einheit eine Zuordnung mehrerer Geräte (Lautsprecher) zueinander aus, wenn sie - unter Ausschluss der anderen im Raum anwesenden Personen - allein dem Nutzer dienen, der den Rundfunkempfang über sie individuell regeln kann, wie dies etwa bei Rundfunkempfang mittels eines in einen Kopfhörer eingebauten Lautsprechers der Fall ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris (Kabinenlautsprecher in Sonnenstudio); VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 1996 -7 B 94.894 -, NJW 1996, 3098 (Hörschläuche in Krankenhäusern); OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris (Hörschläuche in Krankenhäusern); VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris (Kabinenkopfhörer in Sonnenstudio).

  • VGH Bayern, 14.05.1998 - 7 ZB 98.1084
    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass es regelmäßig gerade die Eigenart von Lautsprechern ist, dass sie eine individuelle Senderwahl nicht zulassen, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 7 ZB 98.1084 -, juris.

    Vielmehr kommt in abgetrennten bzw. abtrennbaren Räumlichkeiten aufgestellten Geräten nach ihrer Funktion und ihrem Verwendungszweck selbständige Bedeutung zu, da sie an ihrem Aufstellungsort einen selbständigen Rundfunkempfang erst ermöglichen, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 7 ZB 98.1084 -, juris (Lautsprecher in Büroräumen); VGH BW, Beschluss vom 20. Januar 1987 - 14 S 1970/86 -, VBlBW 1987, 268 (Lautsprecher in Doppeldeckerbus) und Urteil vom 22. April 1974 - V 747/73 - (Lautsprecher in Hotelzimmern); OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris (Lautsprecher in Schwimm-bzw. Sporthalle); VG Augsburg, Urteil vom 22. September 2005 - Au 7 K 05.218 -, juris (Lautsprecher in Behandlungszimmern einer Arztpraxis); Naujok in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, a.a.O., § 1 RGebStV Rn. 27.

  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.528

    Spielhalle; Lautsprecher; einheitliche Hörstelle

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 RGebStV, der alle Geräte und damit auch Lautsprecher erfasst, vgl. Naujok in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, herausgegeben von Hahn/Vesting, 2. Aufl. 2008, § 1 RGebStV Rn. 23; VG Augsburg, Urteil vom 7. September 2009 - Au 7 K 09.528 - , juris.

    Dabei ist mit Blick auf den Zweck der Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV, nämlich Lautsprecher dann gebührenrechtlich zu erfassen, wenn sie bezogen auf den potentiellen Empfängerkreis eine Multiplikationswirkung entfalten, auch von Bedeutung, ob die einzelnen Räumlichkeiten durch eine Gleichwertigkeit hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung sowie durch eine Vielfalt des Benutzerkreises gekennzeichnet sind, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Mai 1995 - 14 E 3878/94 (3) -, NJW 1995, 3269 (Bad eines Hotelzimmer als unselbständiger Raumteil); ähnlich VG Augsburg, Urteil vom 7. September 2009 - Au 7 K 09.528 -, juris (Lautsprecher in einer in verschiedene Bereiche aufgeteilte Spielhalle); VG Saarland, Urteil vom 20. März 2009 - 6 K 824/07 -, juris (Kabinen in Sonnenstudio keine abgeschlossene Raumeinheit).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Die Höchstfrist des § 199 Abs. 4 BGB ist hingegen stets vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung an zu berechnen, vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 -, NJW 2007, 1584 und vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 205/06 -, juris.
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 205/06

    Umfang der werkvertraglichen Verpflichtung eines Bauträgers; Berechnung der

    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Die Höchstfrist des § 199 Abs. 4 BGB ist hingegen stets vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung an zu berechnen, vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 -, NJW 2007, 1584 und vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 205/06 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 03.05.1995 - 14 E 3878/94
    Auszug aus VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07
    Dabei ist mit Blick auf den Zweck der Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV, nämlich Lautsprecher dann gebührenrechtlich zu erfassen, wenn sie bezogen auf den potentiellen Empfängerkreis eine Multiplikationswirkung entfalten, auch von Bedeutung, ob die einzelnen Räumlichkeiten durch eine Gleichwertigkeit hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung sowie durch eine Vielfalt des Benutzerkreises gekennzeichnet sind, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Mai 1995 - 14 E 3878/94 (3) -, NJW 1995, 3269 (Bad eines Hotelzimmer als unselbständiger Raumteil); ähnlich VG Augsburg, Urteil vom 7. September 2009 - Au 7 K 09.528 -, juris (Lautsprecher in einer in verschiedene Bereiche aufgeteilte Spielhalle); VG Saarland, Urteil vom 20. März 2009 - 6 K 824/07 -, juris (Kabinen in Sonnenstudio keine abgeschlossene Raumeinheit).
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 6 K 824/07

    Zum Vorliegen einer einheitlichen Hörstelle im Rundfunkgebührenrecht - hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1981 - II 2291/79

    Rundfunkgebührenpflicht; Entstehen; einheitliche Hörstelle; mehrere Lautsprecher

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1987 - 14 S 1970/86

    Rundfunkgebühren für Doppeldeckerbus

  • VGH Bayern, 29.05.1996 - 7 B 94.894
  • VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03

    Anforderungen an eine rechtmäßige Festsetzung von rückständiger Rundfunkgebühren

  • VG Augsburg, 22.09.2005 - Au 7 K 05.218
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