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FG Münster, 06.09.2001 - 8 K 7080/97 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelten Schätzungsbescheids; Schichtzettel eines Taxifahreres als aufbewahrungspflichtige sonstige Unterlagen i.S.d. § 147 Abs. 5 Abgabenordnung (AO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Schätzung gewerblicher Einkünfte aus einem Taxiunternehmen bei Nichtvorlage sogenannter Schichtzettel
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit der Schätzung gewerblicher Einkünfte aus einem Taxiunternehmen bei Nichtvorlage sogenannter Schichtzettel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.09.2001 - 8 K 7080/97 E
- BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 45
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12
Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht …
Aufzubewahren sind gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO auch die sonstigen Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, d.h. Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten (FG Münster-Urteil vom 6. September 2001 8 K 7080/97 E, EFG 2003, 45), womit als sonstige Geschäftsunterlagen alle sonstigen Unterlagen - gleich ob in verkörperter Form oder als Datei - anzusehen sind, die im Unternehmen anfallen und Geschäftsvorfälle dokumentieren oder erläutern (…Dißars, a.a.O., § 147, Rz. 19). - FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - 1 V 580/12
Umfang der zulässigen Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO: Anforderung der …
Aufzubewahren sind gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO auch die sonstigen Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, d.h. Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten (FG Münster-Urteil vom 6. September 2001 8 K 7080/97 E, EFG 2003, 45), womit als sonstige Geschäftsunterlagen alle sonstigen Unterlagen - gleich ob in verkörperter Form oder als Datei - anzusehen sind, die im Unternehmen anfallen und Geschäftsvorfälle dokumentieren oder erläutern (…Dißars, a.a.O., § 147, Rz. 19).