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   FG Münster, 06.09.2001 - 8 K 7080/97 E   

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https://dejure.org/2001,26391
FG Münster, 06.09.2001 - 8 K 7080/97 E (https://dejure.org/2001,26391)
FG Münster, Entscheidung vom 06.09.2001 - 8 K 7080/97 E (https://dejure.org/2001,26391)
FG Münster, Entscheidung vom 06. September 2001 - 8 K 7080/97 E (https://dejure.org/2001,26391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelten Schätzungsbescheids; Schichtzettel eines Taxifahreres als aufbewahrungspflichtige sonstige Unterlagen i.S.d. § 147 Abs. 5 Abgabenordnung (AO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Schätzung gewerblicher Einkünfte aus einem Taxiunternehmen bei Nichtvorlage sogenannter Schichtzettel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der Schätzung gewerblicher Einkünfte aus einem Taxiunternehmen bei Nichtvorlage sogenannter Schichtzettel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12

    Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht

    Aufzubewahren sind gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO auch die sonstigen Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, d.h. Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten (FG Münster-Urteil vom 6. September 2001 8 K 7080/97 E, EFG 2003, 45), womit als sonstige Geschäftsunterlagen alle sonstigen Unterlagen - gleich ob in verkörperter Form oder als Datei - anzusehen sind, die im Unternehmen anfallen und Geschäftsvorfälle dokumentieren oder erläutern (Dißars, a.a.O., § 147, Rz. 19).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - 1 V 580/12

    Umfang der zulässigen Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO: Anforderung der

    Aufzubewahren sind gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO auch die sonstigen Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, d.h. Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten (FG Münster-Urteil vom 6. September 2001 8 K 7080/97 E, EFG 2003, 45), womit als sonstige Geschäftsunterlagen alle sonstigen Unterlagen - gleich ob in verkörperter Form oder als Datei - anzusehen sind, die im Unternehmen anfallen und Geschäftsvorfälle dokumentieren oder erläutern (Dißars, a.a.O., § 147, Rz. 19).
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