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   VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22.TR   

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VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22.TR (https://dejure.org/2022,20113)
VG Trier, Entscheidung vom 27.07.2022 - 8 K 728/22.TR (https://dejure.org/2022,20113)
VG Trier, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 8 K 728/22.TR (https://dejure.org/2022,20113)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Autoschild soll Staatskasse sanieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    2.331 Euro "Verwahrgebühr" für Kfz-Kennzeichen! - Der Autobesitzer hatte die EU-Kennung überklebt: Gebührenbescheid ist überhöht

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Nach allgemeiner Verkehrskontrolle - 2331 Euro für verwahrtes Kfz-Kennzeichen sind zu viel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwahrungskosten von 2.331 Euro für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig - Zeitraum von 14 Tagen hier erforderlich aber auch ausreichend

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 543
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Aus dem gesetzessystematischen Zusammenhang der Kostenregelung des § 25 Abs. 3 Satz 1 POG ergibt sich, dass im Fall der Geltendmachung von Kosten für die Verwahrung sichergestellter Sachen die dortige Kostenfolge nur dann eintritt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der kostenauslösenden Verwahrung gem. § 23 Abs. 1 POG vorgelegen haben (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris m. w. N.).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf eine Behörde in Anbetracht der ihr obliegenden Kostenminderungspflicht nicht unvertretbar lange zögern, bis sie eine Verwahrung beendet und eine Verwertung vornimmt (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

    Wie lange unter Beachtung der verschiedenen Tatbestände des § 24 Abs. 1 POG die Sicherstellung andauern darf bzw. welche Maßnahmen von der Behörde hinsichtlich der Beendigung einer Sicherstellung unternommen werden müssen, ist eine Frage der im Rahmen der Ermessensausübung zu beachtenden Verhältnismäßigkeit und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O.; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020, a. a. O).

    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die zuständige Behörde, hier die Polizei, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erfolgter Sicherstellung prüfen muss, ob diese herausgegeben werden kann oder zu verwerten ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. September 2011 - 1 K 312.10 -, juris; vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

  • VG Köln, 19.11.2009 - 20 K 1143/09

    Kosteninanspruchnahme für die zweijährige Unterbringung eines American

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf eine Behörde in Anbetracht der ihr obliegenden Kostenminderungspflicht nicht unvertretbar lange zögern, bis sie eine Verwahrung beendet und eine Verwertung vornimmt (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

    Wie lange unter Beachtung der verschiedenen Tatbestände des § 24 Abs. 1 POG die Sicherstellung andauern darf bzw. welche Maßnahmen von der Behörde hinsichtlich der Beendigung einer Sicherstellung unternommen werden müssen, ist eine Frage der im Rahmen der Ermessensausübung zu beachtenden Verhältnismäßigkeit und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O.; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020, a. a. O).

    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die zuständige Behörde, hier die Polizei, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erfolgter Sicherstellung prüfen muss, ob diese herausgegeben werden kann oder zu verwerten ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. September 2011 - 1 K 312.10 -, juris; vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

  • VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 10881/16

    Gebühren für verwahrtes Kfz-Kennzeichen: Das macht dann 2.331 Euro, bitte!

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Soweit er diesbezüglich in der mündlichen Verhandlung vortragen ließ, nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer sei es ausgeschlossen, vor Ablauf eines Jahres eine sichergestellte Sache zu verwerten, bezieht er sich wohl auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 28. April 2017 - 8 K 10881/16.TR -.
  • VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21

    Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - wenn sie den Wert der Sache übersteigen (vgl. VG Neustadt a. d. W., Urteil vom 10. Januar 2022 - 5 K 737/21.NW -, juris m. w. N.).
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 312.10

    Sicherstellung von Pfefferspray und Elektroschocker; Vorliegen einer

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die zuständige Behörde, hier die Polizei, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erfolgter Sicherstellung prüfen muss, ob diese herausgegeben werden kann oder zu verwerten ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. September 2011 - 1 K 312.10 -, juris; vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).
  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05
    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Sollte dies der Fall sein, ist es regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn durch eine längere Verwahrung die hierdurch entstandenen höheren Kosten den tatsächliche Wert der sichergestellten Sachen überschreiten (vgl. VG Aachen, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 1664/05 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 7 A 10049/19

    Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung eines PKW

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
    Infolge der Bestandskraft der Sicherstellungsanordnung sind etwaige Einwendungen gegen ihre Rechtmäßigkeit unbeachtlich (vgl. OVG RP, Urteil vom 3. September 2019 - 7 A 10049/19 -, juris).
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