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   VG Frankfurt/Main, 30.01.2018 - 8 K 767/14   

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VG Frankfurt/Main, 30.01.2018 - 8 K 767/14 (https://dejure.org/2018,63888)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.01.2018 - 8 K 767/14 (https://dejure.org/2018,63888)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14 (https://dejure.org/2018,63888)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 12.02.2020 - 3 A 505/18

    Kein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in einem Gewerbegebiet

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.F - abgeändert.

    Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.F - die Beklagte verpflichtet hatte, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen und dies u. a. damit begründet hat, dass die Festsetzungen unter Nrn. 1.1.d und 2.1 .c des Bebauungsplans inhaltlich zu unbestimmt und daher unwirksam seien, hat die Stadtverordnetenversammlung der Beklagten am 17. Dezember 2018 beschlossen, ein weiteres ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung möglicher Fehler durchzuführen und eine entsprechende Veränderungssperre beschlossen, die am 19. Dezember 2018 im Hanauer Anzeiger veröffentlicht wurde.

    Im Laufe des hiergegen angestrengten Klageverfahrens, das vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 8 K 767/14.F geführt wurde, führte die Beklagte ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durch, das mit dem Satzungsbeschluss vom 25. September 2017, bekannt gemacht am 11. Oktober 2017, endete.

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.F - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Ausweislich der von der Beklagten eingereichten Begründung zu dem Beschluss ihrer Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2018 will sie in einem weiteren ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB die Rechtsunsicherheiten aufgrund des stattgebenden Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.F - ausräumen und die Gefährlichkeitsmerkmale in bauleitplanerischen Festsetzungen konkret definieren.

    Die Klage der Klägerin ist daher unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2018 - 8 K 767/14.F - insgesamt, auch hinsichtlich des geltend gemachten Hilfsantrages, abzuweisen.

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