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   FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15   

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https://dejure.org/2019,7898
FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15 (https://dejure.org/2019,7898)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2019 - 8 K 8030/15 (https://dejure.org/2019,7898)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 8 K 8030/15 (https://dejure.org/2019,7898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer | Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker Personen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auch Zinseinkünfte einer im Pflegebereich tätigen GmbH aus einem ihrer Gesellschafterin zum Anteilserwerb gewährten Darlehen sowie Provisionen für die Empfehlung eines Anbieters von Treppenliften sowie eines Anbieters sozialer Dienste sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.2011 - I R 43/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen, Altenwohnheimen und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15
    Eine wirtschaftliche Betätigung mit anderem Gegenstand ist dagegen steuerpflichtig (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 22. Juni 2011, I R 43/10, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2011, 892; I R 59/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 61).

    Die Entscheidung I R 43/10 (a.a.O.) betraf eine Stiftung, die Alten-, Altenpflege- und Altenwohnheime betrieb.

    Den Ausführungen des BFH (Urteil vom 22. Juni 2011, I R 43/10, BStBl. II 2011, 892) ist nach Auffassung des Gerichts zu entnehmen, dass eine gegenständliche Abgrenzung und keine rein tätigkeitsbezogene Abgrenzung erfolgen muss, denn der BFH hat ausgeführt, dass steuerpflichtig nur eine wirtschaftliche Betätigung mit anderem Gegenstand ist.

  • BFH, 22.06.2011 - I R 59/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Krankenhäuser

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15
    Eine wirtschaftliche Betätigung mit anderem Gegenstand ist dagegen steuerpflichtig (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 22. Juni 2011, I R 43/10, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2011, 892; I R 59/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 61).

    Mit der Entscheidung I R 59/10 (a.a.O.) hatte der BFH ausdrücklich erklärt, dass die Steuerbefreiung nicht die Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben i.S. des § 64 AO umfasst.

  • BFH, 20.09.1966 - I R 34/66

    Berechnung der Selbstkosten für ein Privatkrankenhaus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15
    Bereits mit Urteil vom 20. September 1966 (I R 34/66, BStBl. III 1967, 90) hielt der BFH die Erträge eines "Kurheims" aus dem Verkauf von Speisen, Getränken, Obst, Postkarten und Andenken als gewerbesteuerpflichtig.
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - 8 K 6250/06

    Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2019 - 8 K 8030/15
    Der Senat hatte ebenfalls mit Urteil vom 21. Januar 2009, 8 K 6250/06 B, EFG 2009, 769, rkr.) die Gewerbesteuerbefreiung bei einem Krankenhausträger für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zimmervermietung; Telefonanlage für Patienten, Chefarztabgabe für Privatambulanzen) versagt.
  • BFH, 01.09.2021 - III R 20/19

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.02.2019 - 8 K 8030/15 aufgehoben.
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