Rechtsprechung
VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch Gemeinde
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch Gemeinde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
Kosten - Zuziehung; Bevollmächtigter; Vorverfahren; Behörde; Gemeinde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Gemeinde
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 31.07.2013 - 8 K 812/13
- VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92
Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13
Eine Behörde, zu deren Zuständigkeit und Aufgabe es gehört, einen Verwaltungsakt zu erlassen, muss regelmäßig auch als hinreichend kompetent angesehen werden, ohne Zuziehung eines Bevollmächtigten das vom betroffene Bürger in Gang gesetzte Widerspruchsverfahren zu betreiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.08.1992 - 5 S 1665/92 - ;… Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 162 Rdnr. 79). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine Ortsgemeinde im …
Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13
In einem derartigen Fall ist es, auch aus Sicht einer verständigen Kommune, weder überflüssig noch willkürlich, sondern zweckmäßig, wenn im Widerspruchsverfahren auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgegriffen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2011 - 1 E 11379/10 - ).
- VG Schwerin, 21.10.2015 - 6 A 275/13
Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozess und Zuziehungsbeschluss
Dies folgt aus § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO (VG Stuttgart, Beschluss vom 15.10.2013 - 8 K 812/13 -, juris, Rn. 1 m. Verw.
Rechtsprechung
VG Stuttgart, 31.07.2013 - 8 K 812/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch eine Gemeinde
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 31.07.2013 - 8 K 812/13
- VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13