Weitere Entscheidung unten: VG Stuttgart, 31.07.2013

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,53230
VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,53230)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,53230)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,53230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,53230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch Gemeinde

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
    Kosten - Zuziehung; Bevollmächtigter; Vorverfahren; Behörde; Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Gemeinde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92

    Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13
    Eine Behörde, zu deren Zuständigkeit und Aufgabe es gehört, einen Verwaltungsakt zu erlassen, muss regelmäßig auch als hinreichend kompetent angesehen werden, ohne Zuziehung eines Bevollmächtigten das vom betroffene Bürger in Gang gesetzte Widerspruchsverfahren zu betreiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.08.1992 - 5 S 1665/92 - ; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 162  Rdnr. 79).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine Ortsgemeinde im

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.10.2013 - 8 K 812/13
    In einem derartigen Fall ist es, auch aus Sicht einer verständigen Kommune, weder überflüssig noch willkürlich, sondern zweckmäßig, wenn im Widerspruchsverfahren auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes zurückgegriffen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2011 - 1 E 11379/10 - ).
  • VG Schwerin, 21.10.2015 - 6 A 275/13

    Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozess und Zuziehungsbeschluss

    Dies folgt aus § 87a Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 VwGO (VG Stuttgart, Beschluss vom 15.10.2013 - 8 K 812/13 -, juris, Rn. 1 m. Verw.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 31.07.2013 - 8 K 812/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52886
VG Stuttgart, 31.07.2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,52886)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,52886)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 8 K 812/13 (https://dejure.org/2013,52886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,52886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch eine Gemeinde

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht