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   FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 8 K 8311/10   

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https://dejure.org/2011,46277
FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 8 K 8311/10 (https://dejure.org/2011,46277)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2011 - 8 K 8311/10 (https://dejure.org/2011,46277)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 8 K 8311/10 (https://dejure.org/2011,46277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Betriebs-Berater

    Teleologische Reduktion des § 8c Abs. 1 S. 2 KStG bei "Verkürzung der Beteiligungskette"?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung von § 8c KStG bei verhältniswahrender Abwärtsverschmelzung der bisherigen Gesellschafterinnen auf die Kapitalgesellschaft unter Verkürzung der Beteiligungskette

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung von § 8c KStG bei verhältniswahrender Abwärtsverschmelzung der bisherigen Gesellschafterinnen auf die Kapitalgesellschaft unter Verkürzung der Beteiligungskette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Teleologische Reduktion des § 8c KStG beim downstream-merger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1327
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i.S. des § 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 8 K 8311/10
    Hingegen kommt eine teleologische Reduktion grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn der weite Wortlaut der Vorschrift Folge einer bewussten rechtspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 25/02, BFHE 209, 275 , BStBl II 2005, 436 , m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 8 K 8311/10
    § 8 Abs. 4 KStG , der ebenfalls missbräuchlichen Gestaltungen vorbeugen sollte (BFH, Urteil vom 14. März 2006 I R 8/05, BFHE 212, 517 ), wurde demnach zur Vereinfachung der Rechtsanwendung (BT-Drucks. 16/4841, 75) und zum Zwecke einer umfassenden Verhinderung von Umgehungsgeschäften, die unter Geltung des § 8 Abs. 4 KStG noch möglich waren (BR-Drucks. 220/07, 21) abgelöst.
  • BFH, 28.07.2010 - I R 89/09

    Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 8 K 8311/10
    Ein anderes Ergebnis lässt sich aus der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung genannten Entscheidung des BFH vom 28. Juli 2010 I R 89/09 BStBl. II 2011, 528 nicht herleiten, weil die Entscheidung die Auslegung einer Gewinnermittlungsvorschrift nicht aber den Anwendungszeitraum dieser Vorschrift zum Gegenstand hat.
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Mit § 8c Satz 1 KStG hat der Gesetzgeber damit keinen typischen Missbrauchsfall als Ausgangspunkt für eine generalisierende Regelung gewählt (vgl. Brandis, in: Blümich, KStG, 134. Aufl. 2016, § 8c Rn. 22; BFH, Beschluss vom 26. August 2010 - I B 49/10 -, juris, Rn. 19 = BFHE 230, 445 ; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 8 K 8311/10 -, juris, Rn. 17 f.).
  • FG Köln, 04.09.2014 - 13 K 2837/12

    Verlustabzug bei Aufwärtsverschmelzung

    Unter Verweis auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil 8 K 8311/10 zu § 8c KStG) und entgegen der Rechtsprechung des BFH (I R 81/02) dürfe eine Verkürzung der Beteiligungskette nicht schädlich sein.

    Die von der Klägerin benannte Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (8 K 8311/10) ist zur späteren Vorschrift des § 8c KStG ergangen und vermag an der Auslegung von § 8 Abs. 4 KStG a.F. nichts zu ändern.

  • FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 3339/12

    Mantelkauf, Wechsel der wirtschaftlichen Identität bei bloßer Verkürzung der

    Wenn eine Beteiligungskette verkürzt wird und die Konzernmutter im Ergebnis mit derselben mittelbaren Beteiligungsquote mittelbare Gesellschafterin bleibt, ändert sich nach Auffassung des Senates die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft nicht in einer Weise, die eine Durchbrechung des Grundsatzes der veranlagungszeitraumübergreifenden Verlustverrechnung rechtfertigt (vgl. auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011 8 K 8311/10, BB 2012, 1327, Az. BFH I R 79/11; Suchanek in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 8 c KStG Rz. 22 m. w. N.; Brandis in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 c KStG Rz. 47).
  • FG Köln, 04.09.2014 - 13 K 2600/14

    Verlustabzug bei Verschmelzung

    Unter Verweis auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil 8 K 8311/10 zu § 8c KStG) und entgegen der Rechtsprechung des BFH (I R 81/02) dürfe eine Verkürzung der Beteiligungskette nicht schädlich sein.
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