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   FG Sachsen, 15.01.2014 - 8 K 959/12 (Kg)   

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https://dejure.org/2014,2858
FG Sachsen, 15.01.2014 - 8 K 959/12 (Kg) (https://dejure.org/2014,2858)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2014 - 8 K 959/12 (Kg) (https://dejure.org/2014,2858)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 8 K 959/12 (Kg) (https://dejure.org/2014,2858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung des Einspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid i.R.d. Zahlung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfbelehrung bei Zusammenschau einer an sich zutreffenden Rechtsbehelfsbelerung und der sich daran anschließenden für einen Laien missverständliche Hinweise

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfbelehrung bei Zusammenschau einer an sich zutreffenden Rechtsbehelfsbelerung und der sich daran anschließenden für einen Laien missverständliche Hinweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Sachsen, 15.01.2014 - 8 K 959/12
    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2016 - XI B 36/16

    Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem

    dd) Die Rechtsfrage, ob der bei einer Rechtsbehelfsbelehrung zusätzlich verwandte Passus "Hinweise: Wenn Sie mit der oben aufgeführten Forderung grundsätzlich nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Familienkasse" zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und damit zur Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr führen kann (vgl. dazu Urteil des FG Münster in EFG 2014, 622; Sächsisches FG, Urteil vom 15. Januar 2014  8 K 959/12 (Kg), n.v., juris; auch FG Münster, Urteil vom 28. April 2014  6 K 1015/13 Kg, EFG 2015, 2, Revisionsverfahren Az. III R 27/14 durch Hauptsacheerledigung erledigt; Urteile des FG Köln in EFG 2014, 1759, und in EFG 2014, 1760), stellt sich im Streitfall nicht; denn die Familienkasse hat diesen Hinweis vorliegend nicht verwendet.
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 - 4 V 770/15

    Zustellungsurkunde: Inhalt, Gegenbeweis - Einspruchsfrist: Verständlichkeit der

    Dagegen haben das Sächsische Finanzgericht (Urteil vom 15. Januar 2015 - 8 K 959/12 (Kg), juris), das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 8. Januar 2008 - 2 K 2991/06, juris), der 10. Senat des Finanzgerichts München (Urteil vom 11. Dezember 2007 - 10 K 52/07, juris) sowie der 3. und 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 15. März 2007 - III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484 sowie Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - III B 66/12, BFH/NV 2013, 177 - und vom 2. Februar 2010 - III B 20/09, BFH/NV 2010, 830) keine durchgreifenden Bedenken gegen den Wortlaut der vom Antragsteller verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung.
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