Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 8 Ko 249/08 GK |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit; Ansetzen von 50 Prozent der rückständigen Steuerbeträge für die Bestimmung des Streitwertes; Zu vollstreckender Steuerrückstand als Anknüpfungspunkt für das finanzielle Interesse in
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit; Ansetzen von 50 Prozent der rückständigen Steuerbeträge für die Bestimmung des Streitwertes; Zu vollstreckender Steuerrückstand als Anknüpfungspunkt für das finanzielle Interesse in ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
Streitwert; Insolvenzverfahren; Steuerrückstand; Auffangstreitwert - Streitwert bei Klage gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwert bei Klage gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2008, 642
Wird zitiert von ... (5)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2015 - 3 V 65/15
Einstweilige Anordnung der Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des …
Der Streitwert im Hauptsacheverfahren ist regelmäßig auf einen Bruchteil von 50 % der Abgabenrückstände, höchstens jedoch auf 500.000,00 EUR zu bemessen (vgl. FG Düsseldorf v. 05.02.2008, 8 Ko 249708 GK, EFG 2008, 642). - FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2013 - 3 K 1339/12
Streitwert für Klageverfahren wegen Rücknahme eines Insolvenzantrags - …
1) Mit dem Begehren, die Finanzbehörde zur Rücknahme ihres Antrags zu verpflichten, will der Schuldner u.a. die Befriedigung der Gläubigerin gerade im Insolvenzverfahren verhindern (FG Düsseldorf Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, EFG 2008, 642).dd) Der Ansicht, der Streitwert belaufe sich regelmäßig auf die Hälfte der Abgabenrückstände (…Ratschow in Gräber, FGO, 7. Aufl. 2010, vor § 135, Rz 110), höchstens jedoch 500.000,- € (FG Düsseldorf Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, EFG 2008, 642) kann ebenfalls nicht gefolgt werden.
- FG Hamburg, 02.04.2008 - 4 V 308/07
Streitwert in AdV-Verfahren
Der beschließende Senat hat erwogen, ob der Streitwert eines AdV-Verfahrens auf einen Höchstbetrag zu begrenzen ist (vgl. hierzu etwa FG Düsseldorf, Beschluss vom 5.2.2008, 8 Ko 249/08 GK, [...], das eine Streitwertbegrenzung auf höchstens EUR 500.000,-- für eine Klage wegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für geboten hält). - FG Münster, 08.07.2020 - 8 V 1305/19 Hinsichtlich der vergleichbaren Situation bei der Anfechtung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist streitig, ob der Auffangstreitwert anzusetzen ist (Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, juris) oder aber der Steuerrückstand genügende Anhaltspunkte für die Streitwertbestimmung bietet (FG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, juris m.w.N. auch zur Gegenansicht; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2015 3 V 65/15, juris).
- FG Münster, 08.07.2020 - 8 K 1081/18 Hinsichtlich der vergleichbaren Situation bei der Anfechtung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist streitig, ob der Auffangstreitwert anzusetzen ist (Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, juris) oder aber der Steuerrückstand genügende Anhaltspunkte für die Streitwertbestimmung bietet (FG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, juris m.w.N. auch zur Gegenansicht; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2015 3 V 65/15, juris).