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   VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15   

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VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15 (https://dejure.org/2016,14137)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.05.2016 - 8 L 1025/15 (https://dejure.org/2016,14137)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 (https://dejure.org/2016,14137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung; Fortgeltungsanordnung; unbillige Härte; Anordnungsanspruch; Duldung; verfahrensbedingte Duldung; Fiktionsbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15
    Von diesem Grundsatz ist jedoch zur Gewährleistung des in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verankerten Rechts auf effektiven Rechtsschutz dann eine Ausnahme zu machen, wenn nur mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung und einer Duldung bzw. der Gewährung von Abschiebungsschutz sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung ihrem Sinn und Zweck nach dem Betroffenen zugutekommt, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, zitiert nach juris m. w. N., wobei dieser Grundsatz auch noch für die Phase des Verfahrens nach Ablehnung der Verlängerung/Erteilung durch die Behörde gilt.
  • OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 220/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers wegen Eheschließung mit einer deutschen

    Auszug aus VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15
    Es kann jedoch nicht Sinn und Zweck eines gerichtlichen Verfahrens sein, das der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung dient, die Voraussetzungen einer positiven behördlichen Entscheidung erst herbeizuführen, vgl. zur ähnlichen Situation bei § 39 Nr. 5 AufenthV: Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16. November 2010 - 4 Bs 220/10 - juris, Rdnr. 10 m. w. N.
  • VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17

    Zur Fortgeltung eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004

    Selbst wenn der Ausländerbehörde bei Ausstellung der Fiktionsbescheinigung die verspätete Antragstellung bewusst war, muss ein eindeutiger Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG vorliegen, der sich beispielsweise aus einer aktenmäßigen Dokumentation oder aus den sonstigen Umständen ergeben kann (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2017 - 4 K 4407/16 -, nicht veröffentlicht; VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG § 81 Rn. 24; Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Lfg. 81, § 81 Rn. 112).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene unverschuldet oder lediglich aufgrund von Fahrlässigkeit an der rechtzeitigen Beantragung der Erteilung oder Verlängerung gehindert war, die Fristüberschreitung nur geringfügig ist und bei summarischer Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - bei ordnungsgemäßer Prüfung der Aufenthaltstitel verlängert oder ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden kann (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2017 - 4 K 4407/16 -, nicht veröffentlicht; VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6).

  • VG München, 17.10.2022 - M 9 S 21.2766

    Ohne Fortbestand der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet keine

    Entsprechend ist in diesen Fällen ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthaft (vgl. VG München, B.v. 19.5.2022 - M 2 S 21.3305 - juris Rn. 19; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 5).

    Der Antragsteller verfügt daher insoweit über ein statusverstärkendes Bleiberecht, das durch die Ablehnung in Nummer 1 des streitgegenständlichen Bescheids zu seinem Nachteil beendet wurde; daher besteht insoweit Raum für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht (vgl. VG München, B.v. 19.5.2022 - M 2 S 21.3305 - juris Rn. 19; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 5).

    Zwar ist regelmäßig für einen Antrag, der sich - wie hier - auf die vorläufige Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Hauptsacheentscheidung über den beantragten Aufenthaltstitel richtet, kein Raum und der Antrag deshalb unzulässig (vgl. VG München, B.v. 19.5.2022 - M 2 S 21.3305 - juris Rn. 21; anders wohl VG München, B.v. 24.2.2020 - M 4 E 19.6044 - juris Rn. 56; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 14: jeweils ohne weitere Begründung), wenn - wie ebenfalls hier - ein nicht gemäß § 81 Abs. 3 bzw. Abs. 4 AufenthG geschützter Ausländer die Erteilung eines Aufenthaltstitels begehrt.

    Denn dieser muss die Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich im Ausland abwarten (vgl. OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 8; VG Düsseldorf, B.v. 8.7.2021 - 2 L 1096/21 - juris Rn. 15; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 11).

  • VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973

    Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels -

    Er verfügt daher nicht über ein seinen Status verstärkendes Bleiberecht, das durch die Ablehnung in Nummer 1 des streitgegenständlichen Bescheids zu seinem Nachteil beendet werden konnte und folglich Raum für die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung bieten würde (vgl. VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 5).

    Deshalb ist ein auf die Anordnung der Fortgeltungswirkung gerichteter Anordnungsanspruch von vorherein ausgeschlossen und ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO unzulässig (anders wohl VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 6).

    a) Zwar ist für einen solchen Anordnungsanspruch von vorherein kein Raum - so dass insoweit ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO regelhaft nicht zulässig ist (anders wohl VG München, B.v. 24.2.2020 - M 4 E 19.6044 - juris Rn. 56; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 14: jeweils unbegründet) -, wenn ein nicht gemäß § 81 Abs. 3 bzw. Abs. 4 AufenthG geschützter Ausländer die Erteilung eines Aufenthaltstitels begehrt.

    Denn dieser muss die Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich im Ausland abwarten (vgl. OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 8; VG Düsseldorf, B.v. 8.7.2021 - 2 L 1096/21 - juris Rn. 15; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 11).

  • VG München, 19.05.2022 - M 2 S 21.3305

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung einer beantragten Verlängerung eines

    Der Antragsteller verfügt daher über ein seinen Status verstärkendes Bleiberecht, das durch die Ablehnung in Nummer 1 des streitgegenständlichen Bescheids zu seinem Nachteil beendet wurde und Raum für die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung bietet (vgl. VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 5).

    Für einen Antrag, gerichtet darauf, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Abschiebung des Antragstellers vorläufig bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die beantragte Aufenthaltserlaubnis auszusetzen (vgl. hierzu auch VG München, B.v. 14.4.2022 - M 2 S 21.3973 - Rn. 21 ff.), ist deshalb von vorherein kein Raum - so dass insoweit ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO regelhaft nicht zulässig ist (anders wohl VG München, B.v. 24.2.2020 - M 4 E 19.6044 - juris Rn. 56; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 14: jeweils unbegründet) -, wenn ein nicht gemäß § 81 Abs. 3 bzw. Abs. 4 AufenthG geschützter Ausländer die Erteilung eines Aufenthaltstitels begehrt.

    Denn dieser muss die Entscheidung über seinen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich im Ausland abwarten (vgl. OVG NW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 8; VG Düsseldorf, B.v. 8.7.2021 - 2 L 1096/21 - juris Rn. 15; VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 11).

  • VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe;

    Eine spezielle Duldung für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis und des Vorliegens eines behördlichen Verfahrens kommt vielmehr nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10.08.2017 - 1 B 75/17 und mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2016- 17 B 890/15; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.10.2009- 2 M 142/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15; VG Trier vom 14.12.2011- 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 34/21

    Aufenthaltserlaubnis: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich aus der Bescheinigung oder sonstigen Umständen der eindeutige Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ergibt (siehe VG Aachen, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; VG Stuttgart, Beschl. v. 10. April 2017 - 4 K 671/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Hamburg, 18.10.2016 - 2 E 4867/16

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

    Insbesondere nach Sinn und Zweck des Gesetzes kann ein Stillhalten während des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes nicht genügen, um die Eingangsvoraussetzung einer gegenwärtigen Duldung nach § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG (dazu VG Aachen, Beschl. v. 24.5.2016, 8 L 1025/15, juris Rn. 18) oder nach § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu erfüllen.
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus der Bescheinigung oder sonstigen Umständen der eindeutige Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung ergibt (siehe VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; VG Stuttgart, Beschl. v. 10.04.2017 - 4 K 671/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 30.01.2020 - AN 11 E 20.00136

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung von Ehegatten

    Allein aufgrund des Umstandes, dass der Antragstellerin zunächst bis zu einer Prüfung der Sach- und Rechtslage eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist, kann nach Auffassung des Gerichts nicht auf den Willen der Ausländerbehörde geschlossen werden, dass sie die Fortgeltungswirkung anordnen wollte (vgl. VG Aachen, B.v. 24.5.2016 - 8 L 1025/15 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN: OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach Juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Schleswig, 11.01.2017 - 1 B 78/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Versagung eines Aufenthaltstitels

  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 1 B 92/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer

  • VG Karlsruhe, 03.04.2017 - 7 K 7667/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Schleswig, 11.07.2019 - 1 B 53/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 34/18

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 8 ME 109/20

    Abschiebungshindernis; Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogen; Albanien;

  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 47/18

    Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit; Duldungserteilung im Rahmen einer

  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 1 B 89/21
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 11 B 54/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ablehnung eines Antrages auf

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