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   VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21   

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https://dejure.org/2021,654
VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21 (https://dejure.org/2021,654)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21.01.2021 - 8 L 12/21 (https://dejure.org/2021,654)
VG Cottbus, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 8 L 12/21 (https://dejure.org/2021,654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 1 S 2 KitaG BB, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 18 Abs 5 CoronaV4EindV BB, § 21 Abs 3 SGB 2, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 18 Abs 6 CoronaV4EindV BB, § 28a Abs 1 Nr 16 IfSG
    Infektionsschutzrecht

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf KiTa-Notbetreuung im Bundesland Brandenburg anlässlich der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 6 S 15.18

    Zuweisung eines Betreuungsplatzes zur frühkindlichen Förderung

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der die Kammer folgt, beschränkt in diesen Fällen ein von dem Landkreis mit einer Kommune geschlossener öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 KitaG, mit dem der Kommune einzelne Aufgaben nach § 24 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 KitaG übertragen werden, die Rechte und Pflichten des Landkreises in seiner Funktion als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 6 S 15.18 -, juris Rn. 5; ebenso Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - VG 8 L 342/20 - S. 4 EA), so dass dessen Passivlegitimation nicht entfällt.

    Die Stadt trifft die ihr übertragenen einzelnen Aufgaben vielmehr im Namen des Landkreises (Ziff. I.3. des Vertrages), der auch für Widerspruchsentscheidungen zuständig bleibt (Ziff. II.2. des Vertrages) (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 6 S 15.18 -, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf von Kindern bei

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Die Kinder wiederum haben zwei Wohnsitze und zwei Lebensmittelpunkte (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2020 - L 32 AS 1255/18 -, juris Rn. 30), an denen sie jeweils nur mit einem Elternteil zusammenleben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Dementsprechend haben Eltern beim paritätischen Wechselmodell etwa auch Anspruch auf Anerkennung des - hälftigen - Mehrbedarfes für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II (vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris Rn. 15 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 5 WF 117/20 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20

    Verfahrenskostenhilfe: Nur hälftige Anrechnung der Kinderfreibeträge bei

    Auszug aus VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
    Dementsprechend haben Eltern beim paritätischen Wechselmodell etwa auch Anspruch auf Anerkennung des - hälftigen - Mehrbedarfes für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II (vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris Rn. 15 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 5 WF 117/20 -, juris Rn. 12 ff.).
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