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   VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18   

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VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18 (https://dejure.org/2018,42581)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19.12.2018 - 8 L 2184/18 (https://dejure.org/2018,42581)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 8 L 2184/18 (https://dejure.org/2018,42581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fall Sami A.: Rückholverpflichtung der Stadt Bochum aufgehoben

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fall Sami A.: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hebt Rückholverpflichtung des Stadt Bochum auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beschluss abgeändert: Stadt Bochum muss Sami A. nicht zurückholen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fall Sami A. - Rückholverpflichtung des Stadt Bochum aufgehoben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - eingetreten.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - entfallen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - auch unter Beachtung von Art. 19 Abs. 4 GG nicht mehr die Beseitigung der dadurch eingetretenen Vollzugsfolgen verlangen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - nach summarischer Prüfung nicht mehr an.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -, mit welchem der zugunsten des Antragsgegners stattgebende Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abgeändert und der Antrag des Antragsgegners abgelehnt wurde, kam der anhängigen Asylklage des Antragsgegners - 7a K 3425/18.A - gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Juni 2018 aufschiebende Wirkung zu.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - entfallen.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gerichtete Anhörungsrüge ist zudem mit unanfechtbarem Beschluss der 7a.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - gemäß § 38 Abs. 3 VwVfG NRW nicht mehr gebunden.

    Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - eingetretenen Änderung der relevanten Tatsachen- und Rechtslage ist auch die Bindungswirkung der Zusicherung vom 16. August 2018 entfallen.

    Kammer des Gerichts mit Beschluss vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A - derzeit nicht (mehr) die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, an welche die beschließende Kammer ebenfalls - wie ausgeführt - gebunden ist.

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 - 8 L 1315/18

    Sami A., Ex-Leibwächter von von Osama bin Laden, muss zurückgeholt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Unter Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - wird der Antrag des Antragsgegners vom 13. Juli 2018 auf Verpflichtung der Antragstellerin, ihn, den Antragsgegner, unverzüglich auf Kosten der Antragstellerin in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen, abgelehnt.

    Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Eilantragsverfahren auf Antrag der Antragstellerin insofern eine zum vorangegangenen Antragsverfahren - 8 L 1315/18 - abweichende Bewertung gerechtfertigt.

    Der ursprünglich vom Antragsgegner im Verfahren der Kammer - 8 L 1315/18 - glaubhaft gemachte Anordnungsanspruch, ihn unverzüglich in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen, ist nachträglich mit Erlass des Beschlusses der 7a.

    Die Antragstellerin unterließ es insofern zum einen, die Abschiebemaßnahme abzubrechen sowie zum anderen - jedenfalls bis Ende Juli 2018 - unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Antragsgegner nach Erlass des Beschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.

    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - vorausgehend Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -.

    Vor diesem Hintergrund hat der Antragsgegner entgegen der Ausführungen seiner Verfahrensbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2018, dortige Seite 8 Mitte, auch keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Rückholbeschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - (nachfolgend Beschluss des OVG NRW vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -) infolge der mit Schriftsatz vom 16. August 2018 im Verfahren - 8 L 1458/18 - abgegebenen Zusicherung der Antragstellerin.

    Infolge der aufgezeigten Änderung der maßgeblichen Umstände wäre die Änderung des Beschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - auch unabhängig von dem erhobenen Einwand der Verwirkung des vorliegenden Antragsrechts durch die Antragsgegnerin - im Übrigen von Amts wegen nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO analog geboten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Fall Sami A.: Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 - vorausgehend Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -.

    Insofern handelt es sich trotz der vorab stattgefundenen Täuschung des Gerichts, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -, amtl.

    Vor diesem Hintergrund hat der Antragsgegner entgegen der Ausführungen seiner Verfahrensbevollmächtigten mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2018, dortige Seite 8 Mitte, auch keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Rückholbeschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - (nachfolgend Beschluss des OVG NRW vom 15. August 2018 - 17 B 1029/18 -) infolge der mit Schriftsatz vom 16. August 2018 im Verfahren - 8 L 1458/18 - abgegebenen Zusicherung der Antragstellerin.

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Kammer des Gerichts vom 12. Juli 2018 -7a L 1200/18.A -.

    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -, mit welchem der zugunsten des Antragsgegners stattgebende Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abgeändert und der Antrag des Antragsgegners abgelehnt wurde, kam der anhängigen Asylklage des Antragsgegners - 7a K 3425/18.A - gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Juni 2018 aufschiebende Wirkung zu.

    Kammer des Gerichts vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - und vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, die auch für die Antragstellerin bindend waren (vgl. § 42 Satz 1 AsylG), in Tunesien - ohne verbindliche Zusicherung im Einzelfall - die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hätte.

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Abschiebungsverbot für Sami A. bleibt wirksam - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Kammer des Gerichts vom 21. November 2018 - 7a L 1947/18.A -, mit welchem der zugunsten des Antragsgegners stattgebende Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO abgeändert und der Antrag des Antragsgegners abgelehnt wurde, kam der anhängigen Asylklage des Antragsgegners - 7a K 3425/18.A - gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 20. Juni 2018 aufschiebende Wirkung zu.

    Dies hatte zur Folge, dass für die Dauer des weiterhin anhängigen Klageverfahrens - 7a K 3425/18.A - zunächst von der Fortgeltung des Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in früherer Fassung (a. F.) auszugehen war, weshalb eine gleichwohl durchgeführte und abgeschlossene Abschiebung - wie hier erfolgt - rechtswidrig war.

    Die abschließende Klärung der Frage, ob die Annahme des Nichtbestehens einer konkreten Foltergefahr für den Antragsgegner in Tunesien zutrifft, welche dem durch das Bundesamt erfolgten Widerruf des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots zu Grunde liegt, bleibt dem asylgerichtlichen Klageverfahren - 7a K 3425/18.A - vorbehalten.

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Denn der bestandskräftig ausgewiesene, vollziehbar ausreisepflichtige Antragsgegner hat kein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland, vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 -, und könnte bzw. müsste (vergleiche § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) folglich nach erfolgter Rückholung wieder - dieses Mal unter Beachtung rechtsstaatlicher Maßgaben - in seinen Herkunftsstaat abgeschoben werden.

    Zu der mit der Anwesenheit des Antragsgegners im Bundesgebiet verbundenen Gefahrenlage wird auf die Ausführungen der Kammer mit Beschluss vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 -, dortige Seiten 5 ff., unter Bezugnahme auf die diesbezüglichen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15. April 2015 - 17 A 1245/11 -, juris, und in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zur Prognose der Gefahr terroristischer Anschläge verwiesen.

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Zwar wurde durch die am 13. Juli 2018 evident rechtswidrig erfolgte Abschiebung des Antragsgegners in die vom Antragsgegner in den vorausgegangenen Eilverfahren und im nach wie vor anhängigen Klageverfahren - 8 K 3521/18 - vorgetragene (vergleiche Schriftsatz vom 11. Juli 2018 im Klageverfahren, dortige Seiten 2 ff.) gelebte Beziehung zu seinen vier minderjährigen (4, 9, 10 und 11 jährigen) deutsch-tunesischen Kindern eingegriffen.

    Die Frage der erforderlichen sowie zumutbaren zeitlichen Dauer der räumlichen Trennung des Antragsgegners von seinen vier minderjährigen Kinder wird sodann im Rahmen der im Klageverfahren - 8 K 3521/18 - streitgegenständlichen Befristungsentscheidung zu beantworten sein.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682.
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 17 A 1245/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen tunesischen Staatsangehörigen aus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18
    Zu der mit der Anwesenheit des Antragsgegners im Bundesgebiet verbundenen Gefahrenlage wird auf die Ausführungen der Kammer mit Beschluss vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 -, dortige Seiten 5 ff., unter Bezugnahme auf die diesbezüglichen Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15. April 2015 - 17 A 1245/11 -, juris, und in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zur Prognose der Gefahr terroristischer Anschläge verwiesen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1995 - 20 A 1518/93

    Richtlinie über Zugang zu Informationen über die Umwelt;

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Mit Blick auf den (abändernden) Beschluss der erkennenden Kammer vom 21. November 2018 (Az. 7a L 1947/18.A) hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 (Az. 8 L 2184/18) unter Abänderung ihres Beschlusses vom 13. Juli 2018 (Az. 8 L 1315/18) den Antrag des Klägers vom 13. Juli 2018 auf Verpflichtung der Stadt C. , ihn unverzüglich auf Kosten der Stadt C. in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen, wegen der veränderten Umstände abgelehnt.

    vgl. zum fehlenden Bleiberecht des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 8 L 2184/18, juris, Rn. 15 ff.

  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 8 K 3521/18

    Befristung der Wirkungen einer Abschiebung, Befristung der Wirkungen einer

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 8 L 2184/18 - hat das Gericht aufgrund veränderter Umstände unter Abänderung des Beschlusses vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - auf den Antrag der Beklagten den auf seine Rückholung in das Bundesgebiet gerichteten Antrag des Klägers abgelehnt.
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