Rechtsprechung
VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung von Tandems mit 12, 14, 15, 22 Sitzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gruppenfahrräder auf öffentlichen Straßen
- lto.de (Kurzinformation)
Gruppen-Tandems - Sondernutzungserlaubnis nötig, weil man feiern könnte
- Jurion (Kurzinformation)
Betrieb von Tandem-Fahrrädern für Beförderung von Personengruppen bedarf Sondernutzungserlaubnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis
- ar-law.de (Kurzinformation)
Bedarf das Befahren von öffentlichen Straßen mit Gruppen-Tandems als Sondernutzung einer speziellen behördlichen Gestattung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis - Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu Verkehrszwecken steht bei Gruppen-Tandems ähnlich wie bei Bier-Bikes nicht im Vordergrund
Verfahrensgang
- VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - 11 B 639/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12
BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der …
Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
Dass eine Nutzung der Straßen auch Beförderungszwecken dient, reicht daher für die Annahme von Gemeingebrauch nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 -, www.bverwg.de = NWVBl 2013, 20 = NVwZ 2012, 1623).Maßgeblich für die Beurteilung ist eine Gesamtschau aller objektiven Anhaltspunkte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 -, a. a. O., Rn. 13 a. E.;… Beschluss vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 -, www.bverwg.de, Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10
Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine …
Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
In Übereinstimmung damit hat das Oberverwaltungsgericht NRW nicht ausgeführt, dass nur die Bauart ein objektiver Anhaltspunkt ist; vielmehr hat es formuliert, objektiver Anhaltspunkt für die Beurteilung, ob ein Fahrzeug in einer anderen Funktion als in der eines Verkehrsmittels auf die Straße aufgebracht wird, könne etwa die technisch-konstruktive Bauart desselben sein (OVG NRW, Beschluss vom 23. November 2011 - 11 A 2325/10 -, www.nrwe.de, Rn. 36 = NWVBl 2012, 195). - BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 145.05
Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für das zu Werbezwecken vorgenommene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02
Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung
Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
An andere Stelle führte das Oberverwaltungsgericht aus, für die Beurteilung könne unter anderem die technisch-konstruktive Bauart des Fahrzeugs ein objektiver Anhaltspunkt sein (OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 4433/02 -, www.nrwe.de, Rn. 47 = NJW 2005, 3162).
- VG Münster, 30.06.2014 - 8 K 1591/13
Wann ist das Benutzen großer Tandems eine Sondernutzung?
Diesen Antrag lehnte das Gericht mit Beschluss vom 28. Mai 2013 ab (8 L 229/13).