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   VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13   

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https://dejure.org/2013,10969
VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13 (https://dejure.org/2013,10969)
VG Münster, Entscheidung vom 28.05.2013 - 8 L 229/13 (https://dejure.org/2013,10969)
VG Münster, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 8 L 229/13 (https://dejure.org/2013,10969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gruppenfahrräder auf öffentlichen Straßen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gruppen-Tandems - Sondernutzungserlaubnis nötig, weil man feiern könnte

  • Jurion (Kurzinformation)

    Betrieb von Tandem-Fahrrädern für Beförderung von Personengruppen bedarf Sondernutzungserlaubnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Bedarf das Befahren von öffentlichen Straßen mit Gruppen-Tandems als Sondernutzung einer speziellen behördlichen Gestattung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis - Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu Verkehrszwecken steht bei Gruppen-Tandems ähnlich wie bei Bier-Bikes nicht im Vordergrund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
    Dass eine Nutzung der Straßen auch Beförderungszwecken dient, reicht daher für die Annahme von Gemeingebrauch nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 -, www.bverwg.de = NWVBl 2013, 20 = NVwZ 2012, 1623).

    Maßgeblich für die Beurteilung ist eine Gesamtschau aller objektiven Anhaltspunkte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 -, a. a. O., Rn. 13 a. E.; Beschluss vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 -, www.bverwg.de, Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
    In Übereinstimmung damit hat das Oberverwaltungsgericht NRW nicht ausgeführt, dass nur die Bauart ein objektiver Anhaltspunkt ist; vielmehr hat es formuliert, objektiver Anhaltspunkt für die Beurteilung, ob ein Fahrzeug in einer anderen Funktion als in der eines Verkehrsmittels auf die Straße aufgebracht wird, könne etwa die technisch-konstruktive Bauart desselben sein (OVG NRW, Beschluss vom 23. November 2011 - 11 A 2325/10 -, www.nrwe.de, Rn. 36 = NWVBl 2012, 195).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 145.05

    Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für das zu Werbezwecken vorgenommene

    Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
    Maßgeblich für die Beurteilung ist eine Gesamtschau aller objektiven Anhaltspunkte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 B 8.12 -, a. a. O., Rn. 13 a. E.; Beschluss vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 -, www.bverwg.de, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02

    Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung

    Auszug aus VG Münster, 28.05.2013 - 8 L 229/13
    An andere Stelle führte das Oberverwaltungsgericht aus, für die Beurteilung könne unter anderem die technisch-konstruktive Bauart des Fahrzeugs ein objektiver Anhaltspunkt sein (OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 4433/02 -, www.nrwe.de, Rn. 47 = NJW 2005, 3162).
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