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   OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 L 8815/91   

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https://dejure.org/1992,3226
OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 L 8815/91 (https://dejure.org/1992,3226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.09.1992 - 8 L 8815/91 (https://dejure.org/1992,3226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. September 1992 - 8 L 8815/91 (https://dejure.org/1992,3226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 7 Abs. 4
    Gewerberecht: Zur Betriebsleitung infolge zu weiter Entfernung vom Betriebssitz ungeeigneter Handwerksmeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Handwerksmeister; Handwerksrolle; Juristische Person; Entfernung vom Wohnort; Betriebsleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handwerksmeister; Handwerksrolle; Juristische Person; Entfernung vom Wohnort; Betriebsleitung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1987 - 12 A 66/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 L 8815/91
    Er kann die Betriebsleiterfunktion unter bestimmten Voraussetzungen auch neben der Leitung eines eigenen Betriebs ausüben (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.10.1978 - VIII OVG A 40/77 - OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 29.10.1987, GewArch 1988, 22; Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, Kommentar, 2. Aufl., § 7 Rdnr. 19).

    Besonders hohe Anforderungen an die Präsenz des Betriebsleiters stellen wegen der sonst drohenden Schäden für den Kunden und/oder die Allgemeinheit die gefahrgeneigten Handwerke (vgl. OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 29.10.1987, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 27.02.1992, GewArch 1992, 277; Badura, GewArch 1992, 301), zu denen auch das in Rede stehende Baugewerbe gehört (BVerwGE 8, 287; OVG Lüneburg. Urt. v. 15.01.1975, GewArch 1975, 232; Siegert/Musielak. a.a.O., § 4 Rdnr. 24).

  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 L 8815/91
    Besonders hohe Anforderungen an die Präsenz des Betriebsleiters stellen wegen der sonst drohenden Schäden für den Kunden und/oder die Allgemeinheit die gefahrgeneigten Handwerke (vgl. OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 29.10.1987, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 27.02.1992, GewArch 1992, 277; Badura, GewArch 1992, 301), zu denen auch das in Rede stehende Baugewerbe gehört (BVerwGE 8, 287; OVG Lüneburg. Urt. v. 15.01.1975, GewArch 1975, 232; Siegert/Musielak. a.a.O., § 4 Rdnr. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1992 - 3 L 76/91

    Zahntechnikermeister; Betrieb; Betriebsleiter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.09.1992 - 8 L 8815/91
    Besonders hohe Anforderungen an die Präsenz des Betriebsleiters stellen wegen der sonst drohenden Schäden für den Kunden und/oder die Allgemeinheit die gefahrgeneigten Handwerke (vgl. OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 29.10.1987, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 27.02.1992, GewArch 1992, 277; Badura, GewArch 1992, 301), zu denen auch das in Rede stehende Baugewerbe gehört (BVerwGE 8, 287; OVG Lüneburg. Urt. v. 15.01.1975, GewArch 1975, 232; Siegert/Musielak. a.a.O., § 4 Rdnr. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 1 N 66.14

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Handwerksbetrieb (Friseur); Handwerksmeister und

    Auch eine theoretisch jederzeitige Erreichbarkeit (vgl. zu diesem Aspekt: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 B 22.93 -, juris Rn. 3 f., sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 25. September 1992 - 8 L 8815/91 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.) ersetzt nicht das handwerksrechtliche Erfordernis, dass eine Betriebsleitung tatsächlich ausgeübt werden muss, u.a. um Mängel in der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls korrigieren zu können.

    Denn der Leiter eines gefahrgeneigten Betriebes muss in Eilfällen ohne erheblichen Zeitverlust vor Ort sein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. September 1992, a.a.O., Rn. 24 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. Februar 1992 - 3 L 76/91 -, juris Rn. 23).

    Die hier allein streitentscheidende Frage, ob der Kläger zeitlich und räumlich in der Lage ist, den erforderlichen bestimmenden Einfluss auf den fachlich-technischen Ablauf von 25 Friseurbetrieben zu nehmen, ist nur anhand der konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalls zu beantworten, insbesondere sind hierfür die Anforderungen des jeweils ausgeübten Gewerbes maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1994, a.a.O., juris Rn. 22, und vom 16. April 1991, a.a.O., juris Rn. 13; Senatsurteil vom 26. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 29; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. September 1992, a.a.O., juris Rn. 24 m.w.N., OVG Schleswig-Holstein, a.a.O., juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11

    Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO

    Angesichts der gerade im Bereich der gefahrgeneigten Handwerke, zu denen auch das Zimmerer- und Dachdeckerhandwerk gehört (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2005, a.a.O., S. 382 f.), bestehenden besonders hohen Anforderungen an die Präsenz des Betriebsleiters (vgl. Senatsurt. v. 25.9.1992 - 8 L 8815/91 -, GewArch 1994, 171, 172; Detterbeck, a.a.O., § 7 Rn. 21; Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, Stand: April 2011, HwO, § 7 Rn. 38 jeweils m.w.N.) hätte hier der Antragsteller konkret dartun müssen, zu welcher Zeit und in welchem Umfang der von ihm bestellte Betriebsleiter auf der Baustelle den Arbeitsablauf gesteuert, betreut und überwacht hat.
  • VGH Bayern, 28.11.1996 - 22 B 96.2210

    Qualifizierung eines Schreibens als Widerspruchsbescheid nach objektiver

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  • OVG Niedersachsen, 21.12.1992 - 8 L 4212/91

    Haftungsbeschränkung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Zulässigkeit;

    Seine Tätigkeit im Betrieb der Personengesellschaft muß so angelegt sein, daß sie die handwerkliche Güte der Arbeiten gewährleistet (BVerwG, Urt. v. 16.04.1991, GewArch 1991, 353, NVwZ 1991, 1189, 1190; OVG Pf., Urt. v. 29.10.1987, GewArch 1988, 22; Nds. OVG, Urt. v. 25.09.1992 - 8 L 8815/91-).
  • VG München, 01.03.2013 - M 16 K 12.3504

    Mitteilung der Löschung aus der Handwerksrolle; maßgeblicher

    Demnach muss es trotz der in der Kommentarliteratur (vgl. etwa Eyermann, a.a.O. Rdnr. 56) hierfür zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1979 (5 C 12/79, juris) und auch der des OVG Lüneburg vom 25. September 1992 (8 L 8815/91, GewArch 94, 171) bei dem "Regeltatbestand" der gerichtlichen Überprüfung des Anfechtungsbegehrens für den Zeitpunkt der Behördenentscheidung bleiben.
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