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   OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13   

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OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13 (https://dejure.org/2014,18587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2014 - 8 LA 142/13 (https://dejure.org/2014,18587)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 (https://dejure.org/2014,18587)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 87
    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Abrechnungsbetruges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen bewusst fehlerhaft überhöhter Abrechnungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen bewusst fehlerhaft überhöhter Abrechnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 754
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (50)

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012, a.a.O., juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647, 3649).

    Auch ein Wohlverhalten während eines laufenden straf- oder berufsrechtlichen Verfahrens ist zu berücksichtigen, auch wenn diesem aufgrund des Verfahrensdrucks regelmäßig ein besonderer Wert für die Wiedererlangung der Würdigkeit nicht beigemessen werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    33 Ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Auch das Verhalten des Klägers im Zeitraum zwischen der Aufdeckung und Aufgabe seines Fehlverhaltens im Oktober 2009 und der Widerrufsentscheidung des Beklagten am 10. Februar 2012 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9) steht der Annahme der Unwürdigkeit nicht entgegen.

    Wie zu 2. ausgeführt kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2457/11 - nicht zur Entscheidung angenommen) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 25) für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an.

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers darf ein solches, im Strafverfahren abgegebenes Geständnis auch im Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 5 f.; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916), und zwar auch dann, wenn es nicht von dem Kläger selbst, sondern von seinem Strafverteidiger abgegeben worden ist.

    Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus seinem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Wie zu 2. ausgeführt kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2457/11 - nicht zur Entscheidung angenommen) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 19.6.2013 - 8 LA 79/13 -, juris Rn. 25) für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an.

    Das ist der Fall, wenn bei Würdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen ist, dass dessen selbständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - BVerwG 3 B 36.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.6.2013, a.a.O., Rn. 28).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Das ist der Fall, wenn bei Würdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen ist, dass dessen selbständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012 - BVerwG 3 B 36.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.6.2013, a.a.O., Rn. 28).

    Ein beanstandungsfreies Verhalten, insbesondere eine nachträgliche berufliche Bewährung, fällt hiernach positiv ins Gewicht, während umgekehrt etwaige neue Verfehlungen negativ zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 13 A 2587/94

    Unwürdigkeit eines Arztes; Ausübung des ärztlichen Berufs; Sexuelle Beleidigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 13 B 2369/03
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 506/01

    Unmittelbarkeitsgrundsatz; Verlesung (schriftliche Erklärungen des Angeklagten

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 ZB 07.1043

    Spätaussiedler aus Russland

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 - ab.

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Art, Schwere und Zahl der Verfehlungen, die zur Annahme der Unwürdigkeit geführt haben, hat der Senat in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 (- 8 LA 142/13 -, Umdruck, S. 15 f.) wie folgt zusammenfassend festgestellt:.

    Der Senat hat schon in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 (- 8 LA 142/13 -, Umdruck, S. 15 f.) im Verfahren wegen des Widerrufs der Approbation festgestellt, dass der Antragsteller mit seinem Vorbringen zu den Ursachen und persönlichen Zwängen für die begangenen Abrechnungsbetrügereien unverändert keine Einsicht in das verwirklichte Unrecht gezeigt hat.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung daher auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind, regelmäßig als die Annahme der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs rechtfertigende gravierende Verfehlungen (vgl. Senatsbeschl. v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, NZS 2014, 754, 757 f. mit weiteren Nachweisen zur Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufswürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Berufserlaubnis wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris. 52 (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit); v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f. (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit)).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (vgl. Senatsbeschl. v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 40; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647, 3649 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (Senat, Beschl. v. 23.9.2015 - 8 LA 126/15 -, juris Rn. 10 m.w.N.; v. 15.9.2015 - 8 LA 109/15 -, juris Rn. 13; v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).
  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
    Als derart gravierende Verfehlungen sind auch bewusst fehlerhafte und unberechtigte Abrechnungen von Ärzten gegenüber Krankenkassen anzusehen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 -, juris).

    Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen, wie er hier vom Landgericht abgeurteilt wurde, ist eine schwere Straftat mit unmittelbarem Bezug zum beruflichen Wirkungskreis des Arztes und grundsätzlich ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand der Ärzte nachhaltig zu erschüttern, (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 -, juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 B 16.2065

    Widerruf der Approbation als Ärztin

    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden Verfahrens gezeigt wird, kann regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.6.1993 - 21 ZB 92.226 - juris; NdsOVG, B.v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 - juris).
  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann einem Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden Verfahrens gezeigt wird, regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (BayVGH v. 11.5.2016, Az. 21 ZB 15.2776 ; v. 15.6.1993, Az. 21 ZB 92.226 , NdsOVG v. 23.7.2014, Az. 8 LA 142/13 ).
  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19

    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl;

  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Abrechnungsbetrugs

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 21 ZB 14.1953

    Keine Bindung der Verwaltungsgerichte und der Approbationsbehörden an die

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