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   OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12   

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https://dejure.org/2012,37174
OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12 (https://dejure.org/2012,37174)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2012 - 8 LA 149/12 (https://dejure.org/2012,37174)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2012 - 8 LA 149/12 (https://dejure.org/2012,37174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 AsylVG; § 46 Abs. 1 AufenthG; § 61 Abs. 1 S. 1, 2 AufenthG; Nr. 12.2 f. AVwV AufenthG ; Nr. 12.2.5.2.4 S. 3 AVwV AufenthG ; Art. 6 GG
    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 46 Abs. 1, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2
    Wohnsitzauflage, Streichung der Wohnsitzauflage, Duldung, familiäre Lebensgemeinschaft, Familienangehörige, Ermessen, Ermessensbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familienzusammenführung von Eltern und minderjährigen Kindern rechtfertigt Streichung ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Ungeachtet der hier nicht entscheidungserheblichen Frage, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen der Erlass einer solchen Anordnung überhaupt gerechtfertigt sein kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; GK-AufenthG, a.a.O., § 61 Rn. 42 f. jeweils m.w.N.) und ob diese Voraussetzungen hier (noch) erfüllt sind, ist das dem Beklagten nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG zustehende Ermessen durch die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz gebunden (vgl. zur Zulässigkeit derartiger das Ermessen bindender Erlasse: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151; BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, 340 f.).

    Das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es, die der Ausländerbehörde bekannten oder erkennbaren Belange des Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 36 f. m.w.N).
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 36 f. m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Dementsprechend erfordert die Darlegung einer Divergenz vor allem, dass in dem Zulassungsantrag die beiden einander widerstreitenden abstrakten Rechts- oder Tatsachensätze des Divergenzgerichts einerseits und des Verwaltungsgerichts andererseits zitiert oder - sofern sie im Urteil nicht bereits ausdrücklich genannt sind - herausgearbeitet und bezeichnet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 107).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Das Erfordernis einer individuellen Ermessensentscheidung gebietet es, die der Ausländerbehörde bekannten oder erkennbaren Belange des Ausländers von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 30 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Solche Schwierigkeiten sind nur dann anzunehmen, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 8 PA 257/10
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12
    Ungeachtet der hier nicht entscheidungserheblichen Frage, unter welchen tatbestandlichen Voraussetzungen der Erlass einer solchen Anordnung überhaupt gerechtfertigt sein kann (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; GK-AufenthG, a.a.O., § 61 Rn. 42 f. jeweils m.w.N.) und ob diese Voraussetzungen hier (noch) erfüllt sind, ist das dem Beklagten nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG zustehende Ermessen durch die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz gebunden (vgl. zur Zulässigkeit derartiger das Ermessen bindender Erlasse: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 151; BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, 340 f.).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03

    Ausreisepflichtige Ausländer dürfen zentral untergebracht werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06

    Widerruf einer Wohnsitzauflage

  • VG Oldenburg, 29.02.2012 - 11 B 2681/12

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Streichung; Vorwegnahme der Hauptsache;

  • VGH Bayern, 05.06.2007 - 24 CS 07.1014
  • VGH Bayern, 17.03.2010 - 19 C 09.2583

    Auflagen zur Duldung; Verpflichtung zur Wohnsitznahme; Erforderlichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Nach der ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift in Nr. 12.2 f. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877), die in Niedersachsen auch für die Erteilung wohnsitzbeschränkender Auflagen zu Duldungen Anwendung findet (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2012 - 8 LA 149/12 -, juris Rn. 21), zielt die wohnsitzbeschränkende Auflage bereits als solche darauf ab, mittels einer regionalen Bindung die überproportionale fiskalische Belastung einzelner Länder und Kommunen durch ausländische Empfänger sozialer Leistungen zu verhindern (vgl. Nr. 12.2.5.2.1 Satz 1 AVwV AufenthG).

    Der Gesetzgeber hat durch die Regelung des § 84 Abs. 1 AufenthG zu erkennen gegeben, in den Fällen der Erteilung wohnsitzbeschränkender Auflagen zu Aufenthaltserlaubnissen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, juris Rn. 21) und zu Duldungen nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 23.11.2012, a.a.O., Rn. 15 f.) regelmäßig keinen der dem Abwarten des Hauptsacheverfahrens entgegenstellt, unverzüglichen Handlungsbedarf zu sehen, es vielmehr beim Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO bleiben sollte, wonach der Klage aufschiebende Wirkung zukommt.

    Die Festsetzung des Streitwertes für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 39 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2 GKG (vgl. zur Anwendung des Auffangstreitwertes bei Streitigkeiten sowohl um eine wohnsitzbeschränkende Auflage zu einer Aufenthaltserlaubnis: Senatsbeschl. v. 13.4.2010 - 8 ME 5/10 -, Umdruck S. 2 und 15, als auch zu einer Duldung: Senatsbeschl. v. 23.11.2012 - 8 LA 149/12 -, Umdruck S. 2 und 3) und Nr. 1.5 Satz 1 Halbsatz 1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 13 OA 161/18

    Auffangstreitwert; Streitwertbeschwerde; Wohnsitzauflage

    Die Bedeutung eines solchen Begehrens ist regelmäßig mit dem Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.6.2016 - BVerwG 1 C 5.16 -, juris Rn. 3; v. 1.4.2015 - BVerwG 1 C 7.15 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 28.9.2016 - 13 OA 186/16 -, V.n.b, Umdruck S. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, v. 28.3.2014 - 2 LC 13/14 -, v. 23.11.2012 - 8 LA 149/12 -, v. 16.7.2009 - 2 OA 248/09 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschl. v. 6.6.2008 - 3 E 3/08 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.12.2007 - 17 E 883/07 -, juris Rn. 3 f.; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2010 - 11 OA 586/09 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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