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   OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14   

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OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14 (https://dejure.org/2015,1430)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2015 - 8 LA 2/14 (https://dejure.org/2015,1430)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 8 LA 2/14 (https://dejure.org/2015,1430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO; § 5 Abs 1 S 2 BÄO; Art 56 EGRL 36/2005; § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis; Berufspflicht; Rücknahme; sexuelle Belästigung; ausländische strafgerichtliche Entscheidung; strafgerichtliche Entscheidung; Unwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 388
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (55)

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - in Frage gestellt, ob das durch einen Approbationsentzug wegen Unwürdigkeit geschützte Vertrauen in die Ärzteschaft überhaupt ein Gemeinwohlinteresse sei, dessen Bedeutung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe.

    Der Entscheidung der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - lag, anders als hier, eine sofortige Vollziehung des Widerrufs der ärztlichen Approbation zugrunde.

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.).

    Eine Ausnahme von dem aufgezeigten Grundsatz, dass bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, ist dann geboten, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.).

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    In derartigen Konstellationen erachtet der Senat einen Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, GesR 2013, 565 f.; v. 13.1.2009, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, GesR 2013, 568 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.9.2011 - 13 A 2769/10 -, juris Rn. 10 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.7.2010 - 21 CS 10.1334 -, juris Rn. 6 ff.).

    Auch den darüber hinaus vom Kläger benannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vermag der Senat einen abstrakten Rechtssatz, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit eine zukunftsgerichtete Gefahrenprognose erfordert, wonach der Approbierte bei einer Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, nicht zu entnehmen (so auch: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 27 m.w.N. zur Senatsrspr.).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.).

    Eine Ausnahme von dem aufgezeigten Grundsatz, dass bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, ist dann geboten, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.).

    Der Senat kann daher hier dahinstehen lassen, ob das Vorliegen einer Unwürdigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO bei der Rücknahme einer Approbation nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BÄO überhaupt - in Anlehnung an die Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9) - bezogen auf den Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung zu beurteilen ist oder es insoweit schon nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 2 BÄO ("bei ihrer Erteilung") nicht vielmehr allein auf den Zeitpunkt der Erteilung der Approbation ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.1.2001 - BVerwG 3 B 196.00 -, juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, Rn. 21 m.w.N.).

    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    In den weiteren Beschlüssen vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - und vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, im Rahmen der Überprüfung eines Approbationsentzuges wegen Unwürdigkeit eine Prognose über zukünftig vom Betroffenen ausgehende Gefahren zu stellen.

    Der Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 2005 (- 1 BvR 1028/05 -, juris Rn. 1) äußert lediglich Zweifel, "ob der auf eine Unwürdigkeit gestützte Widerruf der Approbation unter den gegebenen Umständen vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand haben könnte." Erläutert werden weder die gegebenen Umstände noch die Gründe für die Zweifel.

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    In den weiteren Beschlüssen vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - und vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - habe das Bundesverfassungsgericht gefordert, im Rahmen der Überprüfung eines Approbationsentzuges wegen Unwürdigkeit eine Prognose über zukünftig vom Betroffenen ausgehende Gefahren zu stellen.

    In dem weiteren Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2007 (- 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 23) wird zunächst die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Anforderungen an die "Unwürdigkeit" referiert und daran "vor dem Hintergrund einer möglicherweise verfassungsrechtlich unerlässlichen Prüfung, ob von dem Betroffenen prognostisch überhaupt eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, Zweifel geäußert".

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    In derartigen Konstellationen erachtet der Senat einen Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, GesR 2013, 565 f.; v. 13.1.2009, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, GesR 2013, 568 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.9.2011 - 13 A 2769/10 -, juris Rn. 10 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.7.2010 - 21 CS 10.1334 -, juris Rn. 6 ff.).

    Eine Divergenz liegt aber nicht vor, wenn das Ausgangsgericht den Rechtssatz des Divergenzgerichts, ohne ihm inhaltlich zu widersprechen, in dem zu entscheidenden Fall lediglich rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - BVerwG 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O. (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
    Bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.).

    Eine Ausnahme von dem aufgezeigten Grundsatz, dass bei Entscheidungen über den Entzug einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, ist dann geboten, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 B 196.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Widerruf

  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Beweislast

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 13 A 2587/94

    Unwürdigkeit eines Arztes; Ausübung des ärztlichen Berufs; Sexuelle Beleidigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 13 B 2369/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - 13 A 2769/10

    Ruhens der Approbation als Arzt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 21 CS 10.1334

    Arzt; Ruhen der Approbation; Sofortvollzug; einstweiliger Rechtsschutz

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Denn durch den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit soll nicht das bisherige Verhalten des Arztes durch eine zeitliche Verhinderung der Berufsausübung sanktioniert, sondern das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit geschützt werden, dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist, und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (vgl. eingehend Senatsbeschl. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 29 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Denn durch den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit soll nicht das bisherige Verhalten des Arztes durch eine zeitliche Verhinderung der Berufsausübung sanktioniert, sondern das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit geschützt werden, dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist, und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (vgl. eingehend Senatsbeschl. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist, und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (vgl. Senatsbeschl. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass sowohl im Fall des Abschlusses eines Strafverfahrens durch Strafbefehl (BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; u. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Senat, Beschl. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 14 m.w.N.) wie auch bei der Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO (BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris Rn. 19ff.; BVerwG, Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 37ff.; Beschl. v. 28.4.1998 - 3 B 174.97 -, juris Rn. 4) eine eigenständige Überprüfung der in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Approbationswiderrufs erfolgen kann.

    Durch den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit soll nicht das bisherige Verhalten des Arztes durch eine zeitliche Verhinderung der Berufsausübung sanktioniert, sondern das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit geschützt werden, dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist, und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (Senat, Beschl. v. 23.9.2015 - 8 LA 126/15 -, juris Rn. 15; v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 25 u. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

    Denn durch den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit soll nicht das bisherige Verhalten des Arztes durch eine zeitliche Verhinderung der Berufsausübung sanktioniert, sondern das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit geschützt werden, dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist, und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (vgl. eingehend Senatsbeschl. v. 3.2.2015 - 8 LA 2/14 -, juris Rn. 29 mit weiteren Nachweisen).
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