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   OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 8 LA 4/08   

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OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 8 LA 4/08 (https://dejure.org/2008,79914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2008 - 8 LA 4/08 (https://dejure.org/2008,79914)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2008 - 8 LA 4/08 (https://dejure.org/2008,79914)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 10 LA 233/20

    Verpfkichtung zur Beisetzung einer Urne mit der Asche des verstorbenen Vaters

    Ob zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des Bestattungspflichtigen eine ungeschriebene Ausnahme etwa dann, wenn sich der Verstorbene wegen einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen strafbar gemacht hat (vgl. Niedersächsisches OVG vom 8.1.2013 - 8 ME 228/12 -, n. v., und vom 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 5 (offengelassen); Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f. (bejaht) jeweils m.w.N.) angesichts des Gesetzeswortlauts, der für sich genommen keinen Raum für derartige Abwägungen zulässt, anzuerkennen ist, kann offenbleiben (verneinend Sächsisches OVG, Beschluss vom 2.10.2019 - 4 A 10/19 -, juris Rn. 5 zur vergleichbaren Regelung des § 10 des Sächsischen Bestattungsgesetzes (SächsBestG); Thüringer OVG, Urteil vom 23.4.2015 - 3 KO 341/11 -, juris Rn. 52 ff. zur vergleichbaren Norm des § 18 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG), jeweils m.w.N,).

    Trotz der damit verbundenen Beeinträchtigung der psychischen und physischen Integrität des Klägers vermag der Senat in dem Fehlverhalten des verstorbenen Vaters aber keine Straftat von solcher Schwere zu erkennen, welche die Totenfürsorge als eine für den Kläger schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen lassen würde und eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnte (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - (körperliche Misshandlung der Kinder durch den Verstorbenen; körperliche Misshandlung der Ehefrau und Bedrohung mit dem Tod durch den Verstorbenen) und vom 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 2 und 5 (körperliche Misshandlung der Kinder durch die Verstorbene)).

    Verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestehen angesichts der damit verbundenen Kostenbelastung für den herangezogenen Bestattungspflichtigen nicht (Senatsbeschluss vom 5.4.2019 - 10 PA 350/18 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30.7.2010 - 8 PA 151/10 -, n.v., und Beschluss vom 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 4; vgl. Stelkens/Seifert, Die Bestattungspflicht und ihre Durchsetzung, in: DVBl. 2008, 1537, 1539 f.).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Ob zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des Bestattungspflichtigen eine ungeschriebene Ausnahme etwa dann angezeigt ist, wenn sich der Verstorbene wegen einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen strafbar gemacht hat (vgl. Senatsbeschl. v. 8.1.2013 - 8 ME 228/12 - v. 4.4.2008 - 8 LA 4/08 -, juris Rn. 5 (offengelassen); Hessischer VGH, Urt. v. 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f. (bejaht) jeweils m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung.

    Trotz der Beeinträchtigungen der psychischen und physischen Integrität der Antragstellerin vermag der Senat in dem Fehlverhalten des verstorbenen Ehemannes aber keine schweren Straftaten zu erkennen, welche die Totenfürsorge als eine für die Antragstellerin schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen lassen würden und eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 - (körperliche Misshandlung der Kinder durch den Verstorbenen; körperliche Misshandlung der Ehefrau und Bedrohung mit dem Tod durch den Verstorbenen); v. 4.4.2008, a.a.O., Rn. 2 und 5 (körperliche Misshandlung der Kinder durch die Verstorbene)).

    Verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestehen angesichts der damit verbundenen Kostenbelastung für den herangezogenen Bestattungspflichtigen nicht (Senatsbeschl. v. 30.7.1010 - 8 PA 151/10 - v. 4.4.2008, a.a.O., Rn. 4; vgl. Stelkens/Seifert, Die Bestattungspflicht und ihre Durchsetzung, in: DVBl. 2008, 1537, 1539 f.).

  • VG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 A 146/14

    Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Totenfürsorge; Unterhalt

    Selbst wenn dieses Verhalten, wie die Beklagte meint, eine Körperverletzung darstellte, läge keine schwere Straftat vor, welche die Bestattungspflicht als Ausfluss der Totenfürsorge schlechthin unerträglich und in jeder Hinsicht unverhältnismäßig erscheinen ließe und eine - ungeschriebene - Ausnahme von der gesetzlich festgelegten Bestattungspflicht des Sohnes des Verstorbenen rechtfertigte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, juris, Rn. 10 f.; Beschl. v. 19.12.2012 - 8 LA 150/12 -, juris, Rn. 8 f.; Beschl. v. 04.04.2008 - 8 LA 4/08 -, juris, Rn. 2, 5).
  • VG Lüneburg, 12.06.2017 - 5 A 144/16

    Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht; Kosten für Bestattung

    Verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bestehen angesichts der damit verbundenen Kostenbelastung für den herangezogenen Bestattungspflichtigen nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 04.04.2008 - 8 LA 4/08, juris, Rn. 6).
  • VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11

    Bestattung; Kindeswohlgefährdung; Sorgerechtsentzug; Unbilligkeit

    Danach entfällt die Bestattungspflicht zwar nicht allein deswegen, weil die Familienverhältnisse gestört oder gar zerrüttet waren bzw. sind (Beschluss vom 4. April 2008 - 8 LA 4/08 -), etwa seit Jahrzehnten jedwede familiäre Bindung zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Verstorbenen fehlt (Beschluss vom 19. Mai 2003 - 8 ME 76/03 -) oder der Verstorbene seine Unterhaltspflichten gegenüber dem Bestattungspflichtigen nicht erfüllt hat (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 -).
  • VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17

    Anhörung; Bestattungskosten; Ermessen; Ersatzvornahme; Gesamtschuldner;

    Darüber hinaus ist eine Ausnahme erwogen worden, wenn der Verstorbene zu einer schweren Straftat zu Lasten des Bestattungspflichtigen verurteilt wurde (vgl. etwa Nds. OVG, Beschl. v. 09.07.2013 - 8 ME 86/13 -, juris; Beschl. v. 04.04.2008 - 8 LA 4/08 -, juris).
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