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   OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13   

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OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13 (https://dejure.org/2014,1659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2014 - 8 LA 84/13 (https://dejure.org/2014,1659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 8 LA 84/13 (https://dejure.org/2014,1659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO; § 5 Abs 2 S 1 BÄO; § 13 BtMG; § 5 BtMVV; § 5a BtMVV; Art 12 GG; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam; Methadon; Polimadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Approbation weg nach Therapie ohne Konzept

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Approbation und Strafverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ärzte dürfen Ersatzdrogen nicht nach Lust und Laune verschreiben

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

    Ein Abweichen von den aufgezeigten Feststellungen der strafgerichtlichen Entscheidungen ist schließlich auch nicht deshalb geboten, weil der Beklagte ausnahmsweise in der Lage gewesen ist, eine für seine Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) - vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74), in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Verordnung vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1180) geänderten Fassung, darf der Arzt einem opiatabhängigen Patienten zur Behandlung der Opiatabhängigkeit mit dem Ziel der schrittweisen Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz einschließlich der Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes ein Substitutionsmittel unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358) verschreiben, wenn und solange der Substitution keine medizinisch allgemein anerkannten Ausschlussgründe entgegenstehen (Nr. 1), die Behandlung erforderliche psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen einbezieht (Nr. 2), der Arzt die Meldeverpflichtungen nach § 5a Abs. 2 BtMVV erfüllt hat (Nr. 3), die Untersuchungen und Erhebungen des Arztes keine Erkenntnisse ergeben haben, dass der Patient von einem anderen Arzt verschriebene Substitutionsmittel erhält (Nr. 4 Buchst.a), nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BtMVV erforderliche Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen dauerhaft nicht in Anspruch nimmt (Nr. 4 Buchst. b), Stoffe gebraucht, deren Konsum nach Art und Menge den Zweck der Substitution gefährdet (Nr. 4 Buchst. c) oder das ihm verschriebene Substitutionsmittel nicht bestimmungsgemäß verwendet (Nr. 4 Buchst. d), der Patient im erforderlichen Umfang, in der Regel wöchentlich, den behandelnden Arzt konsultiert (Nr. 5) und der Arzt Mindestanforderungen an eine suchttherapeutische Qualifikation erfüllt, die von den Ärztekammern nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft festgelegt werden (Nr. 6); vgl. zur Strafbarkeit der Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne Indikationsstellung, ohne Prüfung von Behandlungsalternativen oder ohne unzureichende ärztliche Kontrolle nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a BtMG und mangelnden Sperrwirkung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BtMG: BGH, Urt. v. 2.2.2012 - 3 StR 321/11 -, NStZ 2012, 337, 338. Jeder Arzt, der ein Substitutionsmittel für einen Patienten verschreibt, hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 5a Abs. 2 Satz 1 BtMVV unverzüglich schriftlich oder kryptiert auf elektronischem Wege den Patientencode (Nr. 1), das Datum der ersten Verschreibung (Nr. 2), das verschriebene Substitutionsmittel (Nr. 3), das Datum der letzten Verschreibung (Nr. 4), Name und Adresse des verschreibenden Arztes (Nr. 5) sowie im Falle des Verschreibens nach § 5 Abs. 3 BtMVV Name und Anschrift des Konsiliarius zu melden.

    Die zwingende Geltung der gesetzlichen Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln ergab sich vielmehr ohne Weiteres aus den eindeutigen Bestimmungen der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG für die Verschreibung von Flunitrazepam ("Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittelabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln.") und Dihydrocodein ("Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln."); vgl. allgemein zur Erkennbarkeit der Maßgaben einer zulässigen Substitutionsbehandlung nach §§ 29, 13 BtMG, § 5 BtMVV für einen Arzt: BGH, Urt. v. 2.2.2012, a.a.O..

    So führte sie Substitutionsbehandlungen durch, ohne das für diese Behandlungen grundlegende Ziel einer Abstinenz des Patienten zu verfolgen, ohne eine fundierte Indikation zu erstellen, ohne ein umfassendes Therapiekonzept zu entwickeln und ohne über eine hinreichende suchttherapeutische Qualifikation zu verfügen (vgl. zu diesen grundlegenden Voraussetzungen der Substitutionsbehandlung: BGH, Urt. v. 2.2.2012, a.a.O.; Weber, a.a.O., BtMG, § 13 Rn. 71 f.).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Klägerin bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus ihrem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Nicht erforderlich ist hingegen, dass der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.2.2002 - 21 ZS 01.2890 -, juris Rn. 12).

    Denn bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2012, a.a.O., juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647, 3649).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 3).

    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 2 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann zwar ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13
    Liegen damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO vor, ist - ohne dass es entgegen der Annahme der Klägerin auf die Gefahr erneuter Verletzungen beruflicher Pflichten ankäme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - BVerwG 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 10) - die Approbation als Arzt zu widerrufen; dem Beklagten ist insoweit kein Ermessen eingeräumt.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • VGH Bayern, 07.02.2002 - 21 ZS 01.2890
  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 5 B 309/88
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann indes regelmäßig ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 , a.a.O.; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 7.4.2014 - 8 LA 84/13 -, GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Die gleichzeitige Gabe der genannten Substitutionsmittel und des Benzodiazepinpräparates begründete auch hier die Gefahr einer lebensbedrohlichen Intoxikation (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 7.2.2014, a.a.O., S. 186 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann indes regelmäßig ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -, juris Rn. 39; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 2959/13

    Approbation; Arzt; Drogenabhängiger Patient; Flunitrazepam; Rohypnol; Widerruf

    Die hier streitige Medikation unterlag aber infolge der vorher geltenden Regel-Ausnahme-Rückausnahmeregelung aufgrund der Drogenabhängigkeit des Patienten I. auch zuvor dem BtMG-Regime (Nds. OVG, B. v. 07.02.2014 - 8 LA 84/13, juris, Rdnr. 27).

    Verstöße bei der Verschreibung von Arzneimitteln führen nach der bislang publizierten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann zu einem Widerruf der Approbation wegen des Wegfalls der Würdigkeit, wenn ein Arzt wegen zahlreicher Delikte im Hinblick die Verordnung von Substitutionsmitteln bzw. Ausweichmedikamenten für Drogenabhängige strafrechtlich belangt worden ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 07.02.2014 -, a.a.O., m. w. Nachw.; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20.09.2005 - 6 A 10556/05 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Die genannten Vorwürfe allein sind ausreichend, den Widerruf der Approbation zu tragen, da sie geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den ärztlichen Berufsstand zu erschüttern (s. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Senat, Beschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -, juris 37).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

    Auch dem sonstigen Wohlverhalten der Klägerin, das unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt worden ist, kann ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -, juris Rn. 39 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden strafgerichtlichen oder behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann indes regelmäßig ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -, juris Rn. 39; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der

    Mit Blick auf den hier erfolgten Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs, der nicht das bisherige Verhalten des Arztes sanktionieren, sondern das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit schützen soll, dies freilich nicht als Selbstzweck, sondern um das für jede Heilbehandlung unabdingbare Vertrauen der Patienten in die Integrität der Personen aufrecht zu erhalten, denen mit der Approbation die staatliche Erlaubnis zur selbständigen Ausübung der Heilkunde verliehen ist und in deren Behandlung sich die Patienten begeben (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -, GesR 2014, 183, 188 m.w.N.), ist dies auch offensichtlich.
  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.578

    Widerruf der ärztlichen Approbation

    Nicht erforderlich ist es, dass ein Ansehensverlust des Arztes in der Öffentlichkeit konkret eingetreten ist, da eine abstrakt-objektive Betrachtungsweise geboten ist, die darauf abstellt, ob die Allgemeinheit bei Bekanntwerden der Verfehlung dieses Verhalten als für das Ansehen und für das zur Berufsausübung erforderliche Vertrauen nicht mehr hinnehmbar beurteilen würde (so z. B. BayVGH, B. v. 7.2.2002, a. a. O.; NdsOVG, B. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 - juris Rn. 33).
  • VG Hannover, 27.08.2014 - 5 A 3398/13

    Arzt; Diazepam; Unwürdigkeit; Widerruf der Approbation

  • VGH Bayern, 14.11.2014 - 21 ZB 14.1072

    Berufsrecht der Ärzte

  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

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