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   OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11   

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OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11 (https://dejure.org/2011,3652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2011 - 8 LA 93/11 (https://dejure.org/2011,3652)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - 8 LA 93/11 (https://dejure.org/2011,3652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Förderung von Zufluchtstätten für misshandelte Frauen und ihre Kinder in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz zur Unterbringung von von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz zur Unterbringung von von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzungen für die Förderung von Zufluchtstätten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderpauschale für einen Belegungsplatz zur Unterbringung von von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20, 28 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Maßgeblich ist vielmehr, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20, 28 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20, 28 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Derartige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften begründen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, aber nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte des Bürgers (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, 1767 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2011 - 8 LA 93/11
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16

    Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie

    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende verwaltungsinterne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - BVerwG 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - BVerwG 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies zudem nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - BVerwG 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 8 LA 144/13

    Einordnung einer Beauftragten Leistungsphase als Baubeginn bei Beantragung von

    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende verwaltungsinterne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - BVerwG 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - BVerwG 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies zudem nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - BVerwG 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - BVerwG 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Eine über die ihnen zunächst nur innewohnende verwaltungsinterne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - BVerwG 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - BVerwG 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies zudem nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - BVerwG 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - BVerwG 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des

    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - VII C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LC 208/12

    Vereinbarkeit der Anwendung des sog. Besserstellungsverbots bei der Weiterleitung

    NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 19.02.2021 - 21 K 3928/20
    Handelt es sich bei der Förderrichtlinie um eine Verwaltungsvorschrift, so begründet diese nicht wie ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung bereits durch ihre Existenz Rechte des Bürgers, BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1996 - AA C 5/95 -, in: juris (Rn. 21); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 8 LA 93/11 -, in: juris (Rn. 6); OVG Nordrhein-Westfalen, rteil vom 3. September 2002 - 15 A 2777/00 -, in: juris (Rn. 36).

    Eine über die der Verwaltungsvorschrift innewohnende interne Bindung der Verwaltung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes vermittelt, jedoch nur in der Ausprägung, welche die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 8 LA 93/11 -, in: juris (Rn. 6) m.w.N.

    Maßgeblich ist mithin, wie die zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Vorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - 8 LA 93/11 -, in: juris (Rn. 6) m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, rteil vom 3. September 2002 - 15 A 2777/00 -, in: juris (Rn. 36).

  • VG Hannover, 19.03.2014 - 11 A 3631/10

    Anspruch eines Jugendverbands auf Zahlung von Fördermitteln für das Jahr 2010 und

    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird nur durch den Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes ( Art. 20 GG ) vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997, Az.: 3 C 6.95 , BVerwGE 104, 220, 223 f. ; Urteil vom 17. April 1970, Az.: VII C 60.68 , BVerwGE 35, 159, 161 f. ), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2003, Az.: 3 C 25.02 , NVwZ 2003, 1384 f.; NdsOVG, Beschluss vom 7. Oktober 2011, Az.: 8 LA 93/11 , [...] Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995, Az.: 2 C 19.94 , NVwZ-RR 1996, 47, 48; NdsOVG, Beschluss vom 7. Oktober 2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2012 - 8 LA 233/11

    Förderung von Fortbildungsmaßnahmen vor dem Hintergrund der Gewährung von

    Eine über die ihr zunächst nur innewohnende interne Bindung hinausgehende anspruchsbegründende Außenwirkung wird vielmehr nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) vermittelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223 f.; Urt. v. 17.4.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161 f.), dies aber nur in der Ausprägung, die die Verwaltungsvorschriften durch die ständige Verwaltungspraxis gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 f.; Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist vielmehr, wie die zu ihrer Anwendung berufenen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den grundgesetzlichen Gleichheitssatz gebunden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Senatsbeschl. v. 7.10.2011, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 12.11.2021 - 21 K 6276/20

    Heilung, Begründungsdefizit, Nachholung, IG.NRW, Förderverfahren,

    OVG Nds., Beschluss vom 07.10 2011 - 8 LA 93/11 -, in: juris (Rn. 6) m.w.N.;vgl. auch Urteil der Kammer vom 19.02.2021 - 21 K 3928/20 -.

    OVG Nds., Beschluss vom 07.10.2011 - 8 LA 93/11 -, in: juris (Rn. 6) m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 03.09.2002 - 15 A 2777/00 -, in: juris (Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

    Die Beigeladene berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, NVwZ-RR 1996, 47, 48; Beschl. v. 18.8.1992 - 3 B 76.92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310 jeweils m.w.N.) und des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.10.2011 - 8 LA 93/11 -, juris Rn. 6) einer eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen nicht unterliegen.
  • VG Düsseldorf, 12.11.2021 - 21 K 6278/20
  • VG Düsseldorf, 12.11.2021 - 21 K 6279/20

    Heilung, Begründungsdefizit, Nachholung, IG.NRW, Förderverfahren

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 8 LB 179/11

    Wahrnehmung der öffentlichen Wirtschaftsförderung durch die Kommunen in ihrem

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2013 - 8 LB 17/13

    Berücksichtigung tatsächlicher Umstände auf der Kostenseite und auf der

  • VG Hamburg, 28.09.2022 - 17 K 4829/21

    Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger Corona Soforthilfe

  • VG Lüneburg, 19.09.2018 - 1 A 95/17

    Agrarumweltmaßnahme; Berichtigung; bewusste Fahrlässigkeit; ELER; guter Glauben;

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LB 205/12

    Rücknahme der Förderung einer Entwicklung einer 3D-Messtechnik zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16

    Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der GA "Verbesserung der regionalen

  • VG Göttingen, 01.03.2018 - 2 A 165/16

    Ab-Vermerk; abweichende Anwendungspraxis; Anwendungspraxis; Ausschlussfrist;

  • VG Regensburg, 13.12.2018 - RO 5 K 17.1873

    Förderrichtlinien zur Durchführung des Bayerischen 10.000-Häuser-Programms -

  • VG Minden, 27.07.2022 - 6 K 2702/20
  • VG Lüneburg, 21.11.2018 - 1 A 118/17

    Agrarumweltmaßnahme; Auszahlungsantrag; offensichtlicher Irrtum; präsente

  • VG Arnsberg, 14.06.2023 - 11 K 2195/20

    Corona-Förderung zusätzlicher Intensivbetten an Stichtag gebunden

  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 335/16

    Ausgleichszulage; Verwaltungspraxis; Verwaltungssanktion; Verwaltungsvorschriften

  • VG Arnsberg, 14.06.2023 - 11 K 3041/20
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