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   OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08   

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OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 (https://dejure.org/2010,1498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 AufenthG; § 23 Abs. 1 AufenthG; § 36 Abs. 2 AufenthG; § 104a Abs. 1 AufenthG; § 104a Abs. 2 AufenthG; § 104a Abs. 5 AufenthG; § 104a Abs. 6 AufenthG
    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 s. 1 Nr. 4 1. Alt., AufenthG § 104a Abs. 2 S. 1
    Aufenthaltserlaubnis auf Probe, rückwirkende Erteilung, Täuschungshandlungen, Täuschung über Identität, Sicherung des Lebensunterhalts, Integrationsprognose, Integration, Roma, Kosovo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in Ausübung der Personensorge vorgenommenen Täuschungshandlungen ausländischer Eltern gegenüber ihrem Kind; Zurechnung einer durch die Eltern begangenen Täuschungshandlung über den Eintritt der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 986
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. ergibt sich kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Allerdings hat er hier den wesentlichen Teil seines Aufenthalts (von 1991 bis 2004) unter falscher Identität verbracht, so dass der Aufenthaltsdauer kein entscheidendes Gewicht zukommen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83).

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. aber auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Diese von den Eltern der Kläger zu 3. und 4. während deren Minderjährigkeit in Ausübung der Personensorge begangene Täuschung auch über die Identität der Kläger zu 3. und 4. müssen sich diese im Rahmen der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 51; Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris Rn. 12).

    Anlass dafür, eine Unterbrechung dieses Zurechnungszusammenhangs allein durch die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit der Kläger zu 3. und 4. anzunehmen, hat der Senat nicht (so wohl auch GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 37.1; offen bei BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; a.A. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Diese von den Eltern der Kläger zu 3. und 4. während deren Minderjährigkeit in Ausübung der Personensorge begangene Täuschung auch über die Identität der Kläger zu 3. und 4. müssen sich diese im Rahmen der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 51; Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris Rn. 12).

    Anlass dafür, eine Unterbrechung dieses Zurechnungszusammenhangs allein durch die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit der Kläger zu 3. und 4. anzunehmen, hat der Senat nicht (so wohl auch GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 37.1; offen bei BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; a.A. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

    Im Hinblick auf den darüber hinausgehenden Schutz des Privatlebens kann sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Ausländer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG regelmäßig schon dann nicht erfolgreich auf den Schutz seines Privatlebens nach Art. 8 EMRK berufen, wenn er im Bundesgebiet über keinen Aufenthaltstitel verfügt hat und verfügt und freiwillig in das Land seiner Staatsangehörigkeit zurückkehren konnte und kann (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.10 - 8 PA 45/10 - v. 1.9.2006 - 8 LA 101/06 -, NordÖR 2006, 472).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Allerdings ist die Ermessensausübung erst eröffnet, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind und eine außergewöhnliche Härte festgestellt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67, 68; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2010, AufenthG § 36 Rn. 12 f.).

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. ergibt sich kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Kläger zu 3. und 4. aber auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10468/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Dies ist der am 9. Dezember 1988 geborene Kläger zu 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag (1.7.2007) noch minderjährig waren, im Erteilungszeitraum nach § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG (bis zum 31.12.2009) aber volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 346; Nr. 104a.1.9 letzter Satz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877)).

    Liegen, wie hier, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht vor, ist stets auch zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 348 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10

    Gewährleistung für ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Liegen, wie hier, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG nicht vor, ist stets auch zu prüfen, ob das volljährige Kind nicht seinerseits und unabhängig von der Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen an seine Eltern bzw. einen Elternteil die Voraussetzungen des § 104a Abs. 1 AufenthG in eigener Person erfüllt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 348 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2008 - 13 S 2751/08

    Erfüllung des Ausschlussgrundes des § 104 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG 2004 durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Da der Gesetzeswortlaut in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 1 AufenthG allein auf eine vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde als solche abstellt, muss das Verhalten des Ausländers nach der gesetzlichen Formulierung nur im Rahmen der zweiten Alternative des § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG kausal für das Unterlassen oder die Verzögerung einer Abschiebung sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10469/09 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 - 13 S 2751/08 -, NVwZ-RR 2009, 181 f.; GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 41).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Denn im Hinblick auf den Schutz des Privatlebens kommt einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 19 C 08.2654

    Prozesskostenhilfe; außergewöhnliche Härte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 8 ME 88/10 - Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.10.2008 - 19 C 08.2654 -, juris Rn. 5 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.11.2006, a.a.O.; Beschl. v. 23.5.2006 - 5 ME 35/06 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Urt. v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275, 276; Hailbronner, a.a.O., § 36 Rn. 13; und zur inhaltsgleichen Vorgängerreglung in § 22 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2006 - 5 ME 35/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für minderjährige

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2006 - 8 LA 101/06

    Berufen des abzuschiebenden Ausländers auf eine Verletzung des

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige,

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 8 ME 88/10

    Regelungen zum Aufenthalt aus familiären Gründen als Anspruch auf Erteilung einer

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10469/09

    Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis auch bei fehlender Kausalität der Täuschung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 10 ME 442/08

    Aussetzung der Abschiebung wegen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

  • VGH Hessen, 01.07.2009 - 7 A 377/09

    Aufenthaltserlaubnis nach Altfallregelung; Kosovo; Versagung wegen vorsätzlicher

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 2 ME 302/08

    Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Behinderung; Duldung; Generalkonsulat;

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Die damit in wirtschaftlicher Hinsicht geforderte Bewährung während des zwingend nur bis zum 31. Dezember 2009 andauernden Zeitraums des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann bei einer rückwirkenden Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gezeigt, der mit der Aufenthaltserlaubnis auf Probe verfolgte Zweck mithin nicht mehr erreicht werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 43).

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 30 (zu § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hailbronner, a.a.O., § 25a Rn. 7; Welte, a.a.O., S. 252).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. Beschluss vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 B 236.96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung in § 22 AuslG; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 - DVBl 2010, 1322; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2008, § 36 AufenthG Rn. 13).
  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Ob dieser Zurechnungszusammenhang bei Eintritt der Volljährigkeit der Antragsteller zu 2. bis 5. unterbrochen wird oder fortdauert (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 -, juris, Rn. 48 zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 8 LB 117/08 -, juris, Rdnr. 59.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

    Ob eine solche rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG überhaupt möglich ist, begegnet erheblichen Zweifeln (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 43).

    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 51; Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 59; GK-AufenthG, a.a.O., § 60a Rn. 165).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

    Allenfalls dann, wenn beispielsweise ein erwachsenes Familienmitglied zwingend auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen lässt, kann dies einwanderungspolitische Belange zurückdrängen (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 59; GK-AufenthG, Stand: Mai 2011, § 60a Rn. 165).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Auch wenn die nunmehr 23- und 22-jährigen Söhne der Antragstellerin noch die Schule besuchen und nach dem Eindruck des Verwaltungsgerichts noch nicht selbständig sind, fehlen bisher tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass sie - wie erforderlich - auf die Gewährung von persönlicher Lebenshilfe durch ihre Mutter zwingend angewiesen wären (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris m. Nachw.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 19 ZB 20.1219

    Zurechnung elterlichen Verhaltens im Asylsrecht

    Ob dieser Zurechnungszusammenhang bei Eintritt der Volljährigkeit der Antragsteller ... unterbrochen wird oder fortdauert (vgl. dazu OVG Lüneburg, U.v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 - juris Rn. 48 zu § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung".
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2010 - 8 LA 224/10

    Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Begründungsmangel; Beistandsgemeinschaft;

    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 896; Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 55 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 141/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Oldenburg, 07.03.2011 - 11 B 440/11

    Verlängerung einer nach der Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 636/11

    Zu den Voraussetzungen der zurückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Oldenburg, 26.09.2011 - 11 A 3420/10

    Altfallregelung; Änderung der Sachlage; Aufenthaltserlaubnis; Bestandsschutz;

  • VG Ansbach, 12.10.2010 - AN 19 K 09.01385

    (Keine) rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 13 LA 104/09

    Altfallregelung, Bleiberecht, Bleiberechtsregelung 2009,

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08
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