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   OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03   

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https://dejure.org/2005,4264
OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03 (https://dejure.org/2005,4264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 8 LB 50/03 (https://dejure.org/2005,4264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 8 LB 50/03 (https://dejure.org/2005,4264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Judicialis

    BOStB § 10; ; BOStB § 18; ; BOStB § 19; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; StBerG § 154 Abs. 1; ; StBerG § 50a; ; StBerG § 57; ; StBerG § 57a; ; StBerG § 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft - Außendarstellung; Berufsordnung; Bestandsschutz; Geschäftspapier; Gesellschafter; Logo; Paragraphenzeichen; Praxisschild; Steuerberater; Steuerberatungsgesellschaft; Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Auch Steuerberatern ist die Werbung mit einem Paragraphenzeichen nicht ausnahmslos versagt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einzelpflichten im Innenverhältnis zwischen zwei Beteiligten einer Pflichtmitgliedschaft als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Feststellung des Umfanges bestimmter Berufspflichten der Angehörigen der ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Steuerberater darf mit leicht verfremdeten Paragraphenzeichen werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Steuerberatern ist die Werbung mit einem Paragraphenzeichen nicht ausnahmslos versagt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3799
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Ist nämlich eine Form der Berufsausübung zulässig, so ist grundsätzlich auch deren Kundgabe durch das Werberecht gedeckt (so für Rechtsanwälte: BGH, Beschl. v. 25.7. 2005 - AnwZ (B) 42/04 -, NJW 2005, 2692 f.).

    Unterfällt somit auch die Gestaltung und Verwendung eines Briefkopfs oder Briefbogens eines Steuerberaters sowie die Verwendung von Praxis- bzw. Büroschildern dem Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit, auf die sich auch die Klägerin als Gesellschaft berufen kann, Art. 19 Abs. 3 GG, so ist dies bei der Anwendung und Auslegung der die Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen in der Weise zu berücksichtigen, dass nicht die Zulässigkeit der Werbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf, und zwar durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls (vgl. BGH, Beschl. v. 25.7. 2005 - AnwZ (B) 42/04 -, NJW 2005, 2692 f.; Gehre/von Borstel, a.a.O., § 57a Rn. 5).

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 21/93

    Aufnahme des Namens eines Rechtsanwalts in die Firma einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Eine Irreführung wäre nämlich hiermit nur dann verbunden, wenn der maßgebliche Adressatenkreis, d.h. ein Durchschnittsbetrachter (vgl. Kleine-Cosack, a.a.O., Rn. 186, 272), hier also in erster Linie durchschnittliche potentielle Mandanten einer Steuerberatungsgesellschaft (vgl. BFH, Urt. v. 27.7.1993 - VII R 21/93 -, BStBl. II 1994, 262) tatsächlich aus der Angabe des berufsfremden Alleingesellschafters - hier der I. - schließen würde, dass dieser Gesellschafter unzulässigerweise auf die Berufsausübung der in der Gesellschaft tätigen Steuerberater Einfluss nehmen könnte, und ihre berufliche Unabhängigkeit damit nicht mehr sichergestellt wäre.

    Zudem dürfen dem angesprochenen Adressatenkreis ohne - hier fehlende - greifbare Anhaltspunkte keine Vorstellungen unterstellt werden, bei der von einem rechtswidrigen Verhalten der Gesellschaftsorgane ausgegangen wird (vgl. BFH, Urt. v. 27.7.1993 - VII R 21/93 -, BStBl. II 1994, 262).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Entsprechen Form und Inhalt der Selbstdarstellung in der Werbung den beruflichen Aufgaben und enthält die Werbung im Wesentlichen berufsbezogene Aussagen, so kann sie nicht als berufswidrig eingestuft werden (BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 981/00 -, BVerfGE 111, 366 ff.).
  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99

    Anwalts- und Steuerkanzlei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Diese Eignung zur Irreführung wird jedoch durch den ergänzenden textlichen Hinweis auf die Firma und die steuerberatende Tätigkeit der Klägerin beseitigt (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit solcher ergänzender Hinweise das Urteil des BGH v. 19.4.2001 - I ZR 46/99 -, NJW 2001, 3193), so dass das Logo mit einem solchen Zusatz in Einklang mit § 19 BOStB steht.
  • BFH, 11.11.1997 - VII R 41/97

    Gesamtvertretung bei einer Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Da § 86 Abs. 4 StBerG nur die Berechtigung enthält, durch Satzung nähere Regelungen zur Ausführung der gesetzlichen Vorschriften zu erlassen, nicht aber dazu ermächtigt, die berufliche Betätigung einschließlich der Außendarstellung von Steuerberatern weiter als im Steuerberatungsgesetz erfolgt einzuschränken, sind die in der Berufsordnung enthaltenen Regelungen nur dann mit höherrangigem Recht zu vereinbaren, wenn sie noch als Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu verstehen sind (BFH, Urteil v. 11.11.1997 - VII R 41/97 -, BFHE 184, 151 ff.; Gehre/von Borstel, a.a.O., § 86 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Da die Klägerin mit der Beklagten um die aktuelle Berechtigung streitet, diesen Zusatz zu führen, ist auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage abzustellen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 28.3. 2000 - 9 S 1195/99 -, NJW 2001, 1810 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 8 L 2853/96

    Steuerberatung; Steuerberater; Werbung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. vom 23.1. 1998 - 8 L 2853/96 - und vom 27.9. 1991 - 8 L 3/89 -) davon ausgegangen, dass vorliegend der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handelt, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht, insbesondere nicht der - gemäß dem Fünften Abschnitt des Zweiten Teils (§§ 89 ff.) des Steuerberatungsgesetzes ausgeübten - Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater zugewiesen ist.
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Diese Werbegrenze ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.3.2005 - 1 BvR 2561/03 -, NJW 2005, 1483 ff.).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Zu der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit der Berufsausübung gehört nämlich auch die berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme von Diensten des Werbenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.7. 1997 - 1 BvR 1863/96 -, NJW 1997, 2510 ff., m. w. N.).
  • BVerfG, 13.06.2002 - 1 BvR 736/02

    Das aus RABerufsO § 10 Abs 1 resultierende Gebot, alle in einer Sozietät

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03
    Der Mandant kann so erkennen, ob die Gefahr der Vertretung widerstreitender Interessen besteht oder ob eine anderweitige Interessenkollision zu befürchten ist (vgl. Beschl. vom 13.6. 2002 - 1 BvR 736/02 -, NJW 2002, 2163).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1991 - 8 L 3/89
  • OLG Celle, 07.04.2010 - StO 1/10

    Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf einer gemeinsamen

    Diese wird durch Werbung als solche nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, 8. Senat , vom 08. Dezember 2005, 8 LB 50/03 , zitiert nach juris).
  • FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 6 K 515/06

    Drohender Widerruf einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft als Grund

    Die Klägerin beruft sich weiter darauf, dass das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 15. Oktober 2002 5 A 4251/00) sowie das OVG Lüneburg (Urteil vom 8. Dezember 2005 8 LB 50/03) bei vergleichbaren Sachverhalten eine Feststellungsklage für zulässig erachtet hätten.
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